DDR 1989/90Brandenburger Tor

01.10. Die fünf Landeverbände der CDU der DDR treten der Bundes CDU bei

01.10. Die Gewerkschaftsjugend der DDR löst sich zum 03.10. auf

01.10. Eine Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft

03.10. Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes

06.10. Auflösung der IG Metall zum 31.12.1990 24 Uhr

06.10. Auflösung des Deutsches Rotes Kreuzes der DDR zum 31.12.

13.10. Die Deutsche Postgewerkschaft Ost beschließt ihre Auflösung

20.10. Der Mieterbund stellt seine Tätigkeit ein

24.10. Gewerkschaft der Eisenbahner löst sich auf


Di. 30. Oktober 1990


(ADN). Eine rasche Angleichung der Tarifbedingungen im Großraum Berlin hält die Berliner Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden für unerlässlich. Wie der Landesvorsitzende für Berlin-Brandenburg, Werner Koch, am Dienstag erklärte, wolle man verhindern, dass einerseits immer mehr leistungstarke Arbeitnehmer aus dem Osten gen Westen ziehen und andererseits "teure" Westarbeitskräfte entlassen werden.

Für eine Angleichung spreche auch die Tatsache, dass die illegale Leih- und Schwarzarbeit im Westteil der Stadt ständig steigt. Schon jetzt würden dort etwa zehn bis 15 Prozent der Bauproduktion von Arbeitskräften aus und angrenzenden Gebieten erbracht.

In die Forderung nach Tarifangleichung müssten auch die Sozialkassentarifverträge einbegriffen sein, sagte Werner Koch. Besondere wichtig für das Baugewerbe regeln sie unter anderem den Urlaub, das 13. Monatsgehalt, den Winterlohnausgleich und zusätzliche Renten. Die IG Bau-Steine-Erden ist ab 1. November 1990 für alle Beschäftigten in Berlin und Brandenburg zuständig.
(Neues Deutschland, Mi. 31.10.1990)

Erste deutsch-polnischen Verhandlungsrunde in Warschau über Verträge zur Bestätigung der bestehenden Grenze bzw. Zusammenarbeit und Nachbarschaft. Die Verhandlungen erstrecken sich über zwei Tage. Es wird Einigkeit erzielt.

Der Bundestag ratifizierte ohne Gegenstimmen bei einigen Enthaltungen den Aufenthalts- und Abzugsvertrag der sowjetischen Streitkräfte aus der BRD sowie den Überleitungsvertrag.