DDR 1989/90Brandenburger Tor

04.12. Der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft stimmt dem Einigungsvertrag zu

13.12. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird in der französischen nationalversammlung ratifiziert

15.12. Auf den Frequenzen von DFF 1 sendet nun ARD und ZDF

15.12. In den Deutschen Sportbund werden die Landesverbände Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen

15.12. Der Jugendherbergs-Hauptverbandes löst sich zum 31.12.1990 auf

22.12. Der Aufenthalts- und Abzugsvertrag der sowjetischen Streitkräfte aus der BRD sowie der Überleitungsvertrag tritt in Kraft


Do. 20. Dezember 1990


Karlsruhe (dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Regelung des Einigungsvertrages abgelehnt, wonach die Enteignungen zwischen 1945 und 1949 in der damaligen sowjetisch besetzten Zone nicht mehr rückgängig zu machen sind. In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss betonte der Erste Senat, die mit einer einstweiligen Anordnung verbundenen nachteiligen Folgen für das Gemeinwohl seien schwerwiegender als die Nachteile, die den Betroffenen durch einen Nichterlass drohen.

Von besonderer Bedeutung sei auch, dass eine einstweilige Anordnung die Gefahr außenpolitischer Nachteile für die Bundesrepublik mit sich brächte. Letztlich sei die angegriffene Regelung des Einigungsvertrages auch Gegenstand der "Zwei plus Vier"-Verhandlungen gewesen. Ihre Aussetzung könnte somit das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Bundesrepublik im völkerrechtlichen Verkehr beeinträchtigen und vor allem zu einer "empfindlichen Störung" ihres Verhältnisses zur Sowjetunion führen.

Auch würden durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung "besonders wichtige Belange des Gemeinwohls" beeinträchtigt. So könnte ein Verfügungsverbot investitionshemmend wirken und damit die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Bundesländern erheblich stören.

Mit der einstweiligen Anordnung hatten die Beschwerdeführer erreichen wollen, dass die Treuhandstelle über die enteigneten Vermögensbestände vor allem Grundbesitz - bis zur Entscheidung des Karlsruher Gerichts nicht verfügen darf. Termin der mündlichen Verhandlung ist der 22. Januar 1991. In dem Verfahren geht es um die Enteignungen, die nach 1945 von der Sowjetischen Militäradministration mit einer Bodenreform unter dem Motto "Junkerland in Bauernhand" vollzogen worden waren.
(Tribüne, Fr. 21.12.1990)

Die Häfen Rostock, Stralsund und Wismar werden von der Treuhand an die Kommunen übergeben.

Von der Stadtverordnetenversammlung in Leipzig werden die Namen Hans Frank, Wilhelm Frick, Paul von Hindenburg, Adolf Hitler und Walter Ulbricht von der Ehrenbürgerliste der Stadt gestrichen.

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