TREUHANDANSTALT Pressestelle |
Berlin, 19. 12. 1990 |
Pressemitteilung
Wie weiter mit den Kinotheatern in Ost-Berlin?
Seit einigen Wochen beraten Treuhandanstalt und die Berliner Verwaltung intensiv die Zukunft der Ostberliner Kinotheater.
Allerdings bestehen noch erhebliche Meinungsunterschiede. Die Treuhandanstalt muss nach der geltenden Rechtslage die Kinotheater privatisieren, während die Berliner Verwaltung die Kinotheater an von ihr ausgewählte Bewerber verpachten möchte.
Die Treuhandanstalt ist unverändert um eine einvernehmliche Lösung mit der Berliner Verwaltung bemüht. Ihr gegenüber wurde mehrfach die Bereitschaft erklärt, sich bei allen Entscheidungen von der kulturellen Bedeutung der Kinotheater für die Stadt leiten zu lassen. Bei alledem ist jedoch zu beachten, dass die Treuhandanstalt ihrem Privatisierungsauftrag nachzukommen hat.
Nach Auffassung der Treuhandanstalt trifft die Meinung der Berliner Verwaltung, wonach die Filmtheater zum Kommunalvermögen gehören, nicht zu.
Das Kommunalvermögensgesetz sehe vor, dass nur solches Vermögen von der Treuhandanstalt an die Gemeinden zu übertragen ist, das unmittelbar den Selbstverwaltungsaufgaben dient. Dazu zählen jedoch nicht die Kinotheater. Diese sind nach der Rechtslage vielmehr Treuhandvermögen des Bundes.
Gegenüber den Interessenten für den Kauf eines Kinos sowie der Berliner Verwaltung hat die Treuhandanstalt eindringlich auf diese Rechtslage verwiesen. Danach kann und darf die Berliner Verwaltung vor einer endgültigen Klärung nicht über diese Kinos verfügen. Eventuelle Pächter müssten damit rechnen, sollten sie sich trotzdem auf einen Pachtvertrag mit der Verwaltung einlassen, dass ein solcher Vertrag nicht wirksam werden könne. Es könne sogar eine Schadensersatzpflicht der Pächter gegenüber der Treuhandanstalt eintreten.
Der Beschluss des Magistrats, wonach die Bezirksfilmdirektion per 15.12.1990 aufgelöst werden sollte, muss nach der Rechtslage als unwirksam und unbeachtlich angesehen werden.
Die Bezirksfilmdirektion besteht als GmbH i. A. fort. Verantwortlich ihr gegenüber ist allein die Treuhandanstalt als alleiniger Gesellschafter.
In einem Schreiben an die Stadträtin für Kultur, Frau Dr. Irana Rusta, betonte die Treuhandanstalt dieser Tage nochmals, dass sie unverändert bereit ist, mit der Landesregierung über das Vorgehen bei der Privatisierung der Kinotheater zu sprechen und dabei auf Vorstellungen und Wünsche der Landesregierung hinsichtlich der Betreiber einzugehen.
Um die Vielfalt und Pluralität der Kinolandschaft zu sichern, wird die Treuhandanstalt nicht ausschließlich und bei allen Kinos auf die Erzielung von Höchstpreisen beim Verkauf dringen.
Die bei der Privatisierung der Kinotheater aufgetretenen rechtlichen Probleme müssen nach Auffassung der Treuhandanstalt schnellstmöglich überwunden werden. Berlin braucht eine Kinolandschaft, die der kulturellen und politischen Bedeutung der Hauptstadt entspricht. Die Treuhandanstalt appelliert an die Verantwortlichen im Land, gemeinsam an einer raschen und einvernehmlichen für die Zukunft tragfähigen Konzeption mitzuwirken.