Antrag der Arbeitsgruppen "Sicherheit" und "Recht" zur physischen Vernichtung magnetischer Datenträger des MfS/AfNS

Ausgehend vom Recht des Bürgers auf Schutz der Persönlichkeit und Selbstbestimmung stellen die Mitglieder der Arbeitsgruppen "Recht" und "Sicherheit" fest, dass die Erfassung und Bearbeitung von Daten, wie sie durch das ehemalige MfS beziehungsweise das Amt für Nationale Sicherheit erfolgte, eine verfassungswidrige Verletzung von Bürgerrechten darstellt.

Mit dem Ziel, den verfassungsmäßigen Zustand wieder herzustellen, und um zukünftig einen Missbrauch der gesammelten personenbezogenen Daten des ehemaligen MfS beziehungsweise des Amtes für Nationale Sicherheit weitgehendst auszuschließen und eine unverzügliche vollständige Zerstörung der Strukturen dieser Organe bis hin zur physischen Vernichtung ihrer materiellen Datenträger zu sichern, empfehlen die Arbeitsgruppen "Recht" und "Sicherheit" dem Runden Tisch zu beschließen:

1. Die physische Vernichtung aller magnetischen Datenträger [Magnetbänder, Wechselplatten, Disketten, Kassetten] mit personenbezogenen Daten, einschließlich der dazugehörigen magnetischen Datenträger mit der Anwendersoftware, am Ort ihrer Aufbewahrung unter Leitung von Vertretern der Regierung, bei Kontrolle des Runden Tisches und im Beisein der Bürgerkomitees. Als zweckmäßige Technologien der Vernichtung sind die Verbrennung beziehungsweise mechanische Zerstörung der Datenträger zu nennen.

2. In Vorbereitung der physischen Vernichtung der magnetischen Datenträger zu personenbezogenen Daten ist eine vollständige Aufstellung aller vorhandenen derartigen Datenträger [auch der Sicherheitskopien] durch die ehemaligen Nutzer anzufertigen und eidesstattlich zu beglaubigen.

Die Projektunterlagen sind zu archivieren, um eine Analyse der Tätigkeit des AfNS, der Art und Weise der Datenerfassung und auswertung auch in Zukunft zu ermöglichen und um gegebenenfalls die strafrechtliche Relevanz dieser Vorgänge zu überprüfen.

3. Die Vernichtung der magnetischen Datenträger ist bis zum 9.3.90 abzuschließen, um eine Rechenschaftslegung über die vollständige Vernichtung am 12. 03. 1990, das ist der letzte Runde Tisch, zu gewährleisten.


[Der Antrag wurde auf der 13. Sitzung am 19.02.1990 gestellt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Dem Antrag stimmte auch der Ministerrat zu.]

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