Entwurf

SATZUNG der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

(Gültig bis zum nächsten ordentlichen Kongress)

I.

Der Charakter und die Mitgliedschaft der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

1. Die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft ist eine selbständige, unabhängige demokratische Freundschaftsgesellschaft, die auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tätig ist. Gestützt auf alle progressiven Traditionen der deutsch-sowjetischen Freundschaft widmet sich die Gesellschaft im Verband aller in der Liga für Völkerfreundschaft der DDR vereinten Freundschaftsgesellschaften der Aufgabe, gemäß ihrem Programm freundschaftliche Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR zu fördern. Sie ist offen für eine Zusammenarbeit mit allen Kräften unseres Landes, die sich für die Verbreitung des Freundschaftsgedankens einsetzen und unterhält enge Beziehungen mit dem Verband der Sowjetischen Gesellschaften für Freundschaft und kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, der Sowjetischen Gesellschaft für Freundschaft mit der DDR sowie mit Gesellschaften für Freundschaft mit der Sowjetunion in anderen Ländern, besonders im europäischen Raum. In ihrer Arbeit wird sie auf das engste mit dem Haus der Sowjetischen Wissenschaft und Kultur und den anderen in der DDR tätigen Einrichtungen der UdSSR zusammenarbeiten.

2. Nach dem Prinzip der Freiwilligkeit vereint die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft Angehörige aller Bevölkerungsschichten, unabhängig von ihrer sozialen Stellung, ihrer weltanschaulichen und religiösen Überzeugung, ihrer Zugehörigkeit zu Parteien und anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie demokratischen Bewegungen. Mitglied der Gesellschaft kann jeder auf dem Territorium der DDR lebende Bürger werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, Interesse für das Leben, die Geschichte, Kunst und Kultur der Sowjetunion bekundet bzw. sich für die Völkerfreundschaft zwischen unseren beiden Ländern engagieren möchte.

Die Aufnahme als Mitglied bedarf einer schriftlichen Beitrittserklärung, die von der Basisgruppe bestätigt wird, in der es mitarbeiten möchte. Zur Mitgliedschaft gehören die Anerkennung der Satzung und des Programms der Gesellschaft.

3. Der Wille, die Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft haben Priorität. In Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte äußern sich die Mitglieder frei und offen zu allen Fragen der Tätigkeit der Gesellschaft. Sie wenden sich mit Anfragen, Vorschlägen, Anträgen und Kritiken an die Vorstände bzw. Arbeitsausschüsse der Gesellschaft, die diese sorgfältig behandeln.

Jedes Mitglied ist berechtigt zu wählen und gewählt zu werden, Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen und eine Abwahl von Funktionären zu beantragen, Standpunkte zu erarbeiten und Entscheidungsvorschläge zu unter breiten. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss bzw. Austritt. Bei Austritt erfolgt die Rückgabe des Mitgliedsbuches.

4. Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie Arbeits-, Lern- und Volkskunstkollektive können zur Förderung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR nach demokratischer Entscheidung ihrer Mitarbeiter bzw. Mitglieder die Kollektivmitgliedschaft in der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft erwerben. Die Art ihrer Mitwirkung, ihrer Rechte und Pflichten werden in schriftlichen Vereinbarungen mit dem Arbeitsausschuss des betreffenden Kreisverbandes geregelt.

Die Kollektivmitgliedschaft von Betrieben, Genossenschaften, Institutionen, Einrichtungen und anderen Kollektiven schließt eine Einzelmitgliedschaft ihrer Mitarbeiter bzw. Mitglieder in der Gesellschaft nicht aus.

II.

Der Organisationsaufbau der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft und die Arbeitsweise ihrer leitenden Organe

1. Die Mitglieder der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft organisieren sich in Basisgruppen. Dazu gehören Grundeinheiten und unabhängig von Grundeinheiten selbständig existierende Interessen-, Klub- und Arbeitsgemeinschaften, Zirkel, Freundeskreise u. a. Formen.

Basisgruppen bestehen in städtischen Wohngebieten und Dörfern, in Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Sie können darüber hinaus auch in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen tätig sein bzw. in Häusern der DSF, in Klub- und Kulturhäusern u. a. kulturellen Einrichtungen gebildet werden. Die Neubildung bzw. Auflösung von Basisgruppen bei der Geschäftsstelle des Arbeitsausschusses des Kreisverbandes bedürfen der An- bzw. Abmeldung.

2. Entsprechend ihren Interessen entscheiden die Mitglieder selbständig und frei über die Tätigkeit und die Struktur ihrer Basisgruppe.

Die Arbeit in den Grundeinheiten wird sich insbesondere über Interessen-, Klub- und Arbeitsgemeinschaften, Zirkel und Freundeskreise vollziehen. Größere Grundeinheiten können in Gruppen untergliedert werden.

Die Basisgruppen bemühen sich um ein enges Zusammenwirken mit den in ihren Wirkungsbereichen tätigen Parteien, Massenorganisationen und demokratischen Bewegungen.

3. Die Basisgruppen führen in der Regel jährlich eine Mitgliederversammlung durch, auf der sie eine Wertung ihrer Tätigkeit im Berichtszeitraum vornehmen, die nächsten Arbeitsvorhaben beraten und in erforderlichen Fällen Neuwahlen durchführen.

Die Mitgliederversammlung der Grundeinheit wählt einen Vorsitzenden und einen Vorstand sowie eine Revisionskommission. In den anderen Basisgruppen wird ein Beauftragter gewählt Die Vorsitzenden und Vorstände der Grundeinheiten bzw. die Beauftragten organisieren entsprechend dem Willen und Interessen der Mitglieder die Arbeit der Basisgruppen zwischen den Mitgliederversammlungen. Sie sind diesen rechenschaftspflichtig.

4. Die Basisgruppen eines bzw. mehrerer Kreise bilden einen Kreisverband der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Der Kreisverband führt in der Regel alle zwei Jahre einen Kreisverbandstag durch.

Der Kreisverbandstag wählt den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden und den Arbeitsausschuss sowie die Revisionskommission des Kreisverbandes. Der Arbeitsausschuss leitet den Kreisverband zwischen den Kreisverbandstagen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Er tritt je nach Erfordernis zusammen, handelt eigenverantwortlich und erarbeitet Hinweise und Empfehlungen für die Basisgruppen des Kreisverbandes.

Der Arbeitsausschuss bildet eine Geschäftsstelle und beruft ihren Leiter. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, den Basisgruppen des Kreisverbandes Unterstützung zu gewähren, den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu organisieren sowie die Finanzen und das Vermögen des Kreisverbandes zu verwalten. Im Interesse einer qualifizierten Förderung der Tätigkeit der an der Basis der Gesellschaft bestehenden Interessen-, Klub- und Arbeitsgemeinschaften, Zirkel bzw. Freundeskreise gewinnt der Arbeitsausschuss erfahrene Mitglieder als ehrenamtliche Berater bzw. bildet er Kommissionen.

5. Die Kreisverbände eines oder mehrerer Bezirke bilden einen Bezirks- bzw. Landesverband der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Der Bezirks- bzw. Landesverband führt in der Regel alle zwei Jahre einen Bezirks- bzw. Landesverbandstag durch, der den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden und den Arbeitsausschuss sowie die Revisionskommission des Bezirks- bzw. Landesverbandes wählt.

Der Arbeitsausschuss leitet den Bezirks- bzw. Landesverband zwischen dessen Verbandstagen, denen er rechenschaftspflichtig ist.

Er tritt je nach Erfordernis zusammen und erarbeitet auf der Grundlage des Programms und der Satzung der Gesellschaft selbständig und frei Empfehlungen für das Wirken des Bezirks- bzw. Landesverbandes zu seiner Verwirklichung.

Der Arbeitsausschuss bildet eine Geschäftsstelle und beruft ihren Leiter und dessen Stellvertreter. Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, den Kreisverbänden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Unterstützung zu geben, den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu organisieren sowie die Finanzen und das Vermögen des Bezirks- bzw. Landesverbandes zu verwalten.

Zur Unterstützung der Arbeit bilden die Arbeitsausschüsse der Bezirks bzw. Landesverbände Kommissionen.

6. Das höchste Organ der Gesellschaft Freundschaft ist der Kongress. Er wird je nach Notwendigkeit durch den Deutsch-Sowjetische Freundschaft Zentralausschuss der Gesellschaft einberufen, tritt jedoch mindestens alle vier Jahre zusammen.

Auf Verlangen von mindestens einem Drittel aller Kreisverbände können außerordentliche Kongresse einberufen werden.

Der Kongress wertet die Tätigkeit der Organisation im Berichtszeitraum und berät ihre nächsten Aufgaben. Er beschließt das Programm und die Satzung der Gesellschaft, legt die Grundlinien ihres Wirkens fest und wählt den Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden, den Zentralausschuss der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft sowie die Zentrale Revisionskommission.

Der Vorsitzende vertritt die Gesellschaft in der Öffentlichkeit und leitet die Arbeit des Vorstandes.

7. Der Zentralausschuss leitet die Tätigkeit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft zwischen den Kongressen. Er tritt je nach Erfordernis, mindestens jedoch zweimal jährlich zusammen und fasst Beschlüsse zur Verwirklichung des Programms der Gesellschaft.

Der Zentralausschuss bildet eine Geschäftsstelle und beruft den Leiter und seine Stellvertreter. Die Geschäftsstelle organisiert die Durchführung der Beschlüsse des Zentralausschusses zur Umsetzung des Programms der Gesellschaft, gibt den Bezirks- bzw. Landesverbänden Hilfe und Unterstützung, organisiert den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und verwaltet das Vermögen und die Finanzen der Organisation.

8. Die Wahl der Vorsitzenden und Vorstände der Grundeinheiten sowie der Beauftragten der anderen Basisgruppen, der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Arbeitsausschüsse der Kreis- und Bezirks bzw. Landesverbände, des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden und des Zentralausschusses der Gesellschaft sowie der Revisionskommissionen und ihrer Vorsitzenden auf allen Leitungsebenen erfolgt in geheimer bzw. offener Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit.

Die Art der Wahl wird durch die Mitgliederversammlung, den Verbandstag bzw. den Kongress entschieden. Gleiches gilt für die Wahl der Delegierten zu den Kreis- und Bezirks- bzw. Landesverbandstagen und zum Kongress.

Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aller Leitungsebenen üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.

III.

Die Häuser der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

1. Die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft unterhält Häuser der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft als Zentren ihres geistig-kulturellen Lebens. Die Häuser der DSF tragen zur Verbreitung des Gedankengutes der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR bei und stehen im Sinne der Völkerverständigung für Begegnungen offen. Der Inhalt und die Planung ihrer Arbeit werden durch ehrenamtliche Beiräte mitbestimmt.

Das Zentrale Haus der DSF in Berlin untersteht dem Vorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft.

Die Häuser der DSF in den Bezirks- bzw. Landeshaupt- und Kreisstädten sind den Arbeitsausschüssen der jeweiligen Kreisverbände unterstellt.

IV.

Die Revisionskommission der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

1. Als Organe der demokratischen Selbstkontrolle werden auf allen Leitungsebenen der Gesellschaft Revisionskommissionen gewählt, die über die Einhaltung der Satzung wachen.

Sie wirken im Auftrag der Mitglieder und sind der Mitgliederversammlung der Grundeinheit, dem Verbandstag des Kreis-, des Bezirks- bzw. Landesverbandes bzw. dem Kongress rechenschaftspflichtig.

2. Die Revisionskommissionen unterstützen die gewählten Vorstände bzw. Arbeitsausschüsse bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und kontrollieren deren finanzwirtschaftliche Tätigkeit. Die Vorsitzenden der Revisionskommissionen haben das Recht, mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes der Grundeinheiten, des Arbeitsausschusses des Kreis- bzw. Bezirksverbandes bzw. des Vorstandes der Gesellschaft teilzunehmen und Auskünfte zu allen Fragen der Arbeit zu verlangen.

3. Die gewählten Vorstände bzw. Arbeitsausschüsse nehmen zu den Prüfungsergebnissen der Revisionskommissionen Stellung und treffen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel.

Über Verletzungen der Satzung bzw. Verstöße gegen die Finanzwirtschaft der Gesellschaft ist die Mitgliedschaft zu informieren.

V.

Die finanziellen Mittel der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

1. Die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft finanziert ihre Tätigkeit aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, aus Einnahmen von Veranstaltungen, aus Spenden sowie aus Erträgen durch den Verkauf von organisationseigenen Materialien.

Die Kassierung der Mitgliedsbeiträge erfolgt in den Basisgruppen.

2. Jede Leitung plant und verwendet ihre finanziellen Mittel unter Beachtung des Prinzips strengster Sparsamkeit und höchster Effektivität. Sie gewährleistet einen ordnungsgemäßen Nachweis aller finanziellen und materiellen Mittel, deren Abrechnung und jährliche Offenlegung vor der Mitgliedschaft.

3. Die Mitglieder der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten legen sie dessen Höhe in Abstimmung mit dem Vorstand bzw. Beauftragten ihrer Basisgruppe selbst fest.

Für die Beitragszahlung gilt folgende Ordnung:

Mindestbeitrag: 6,- Mark
Regelbeitrag: 10,- Mark
Förderbeiträge: 15,- Mark, 20,- Mark, 30,- Mark

Der Mindestbeitrag und der Regelbeitrag sollen möglichst bis zum 31. März eines jeden Jahres entrichtet werden.

Der Regelbeitrag und die Förderbeiträge können in zwei Raten gezahlt werden. Rentner, Studenten, Lehrlinge und Schüler zahlen einen jährlichen Beitrag von wenigstens 1,- Mark.

4. Von den Beitragseinnahmen verbleiben 40 Prozent in der Basisgruppe. Die Aufnahmegebühr beträgt 1,- Mark.

5. Die Höhe des finanziellen Beitrages der Kollektivmitglieder regeln schriftliche Vereinbarungen mit dem Arbeitsausschuss des jeweiligen Kreisverbandes.

6. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit nimmt die Organisation von Einzelpersonen, die sich mit ihr eng verbunden fühlen, Förderbeiträge entgegen.

VI.

Das Symbol und die Auszeichnungen der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

1. Das Symbol der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft sind die Staatsflaggen der DDR und der UdSSR, die durch ein Ringsegment mit der Aufschrift "Für Deutsch-Sowjetische Freundschaft" verbunden sind.

Die Fahne der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft ist weiß. Sie zeigt in der Mitte das Symbol der Organisation.

2. Die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft verleiht in Anerkennung außerordentlicher Verdienste um die Festigung der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR Ehrennadeln in Gold und Silber sowie einen Kunstpreis. Gute Leistungen beim Erlernen und Anwenden der russischen Sprache werden mit der Verleihung der "Johann-Gottfried-Herder-Medaille" gewürdigt.

Beratet bitte diese Vorschlage in Eurer DSF-Grundeinheit. Sprecht darüber in der Familie!

Wir erwarten Eure Gedanken, Anregungen und Vorschläge auch im Zentralvorstand. Unsere Adresse: Mohrenstraße 63/64, Berlin, 1080.

Wir wünschen allen Mitgliedern und Funktionären einen angenehmen Jahreswechsel und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 1990!

Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft

Neue Zeit, Do. 28.12.1989, Anzeige

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