Diskussionspapier für ein Statut der NDJ
Paragraph 1
Die NDJ ist ein überparteilicher unabhängiger, der NDPD nahestehender demokratischer Jugendverband der DDR.
Paragraph 2
Die NDJ ist ein für alle Jugendlichen der DDR offener Jugendverband, der sich zum Ziel setzt, nationaldemokratische Gedanken, deutsches Nationalbewusstsein auf antifaschistisch-humanistischer Grundlage und ein neues heimatbezogenes Umweltbewusstsein zu verbreiten.
Paragraph 3
Die NDJ bindet sich nicht an weltanschauliche Positionen. Sie ist offen für alle Denkweisen, soweit sie unter Paragr. 2 umrissen sind.
Paragraph 4
Mitglied der NDJ kann jeder Bürger der DDR zwischen 14 und 30 Jahren werden.
Paragraph 5
Für die Mitglieder der NDJ ist die Mitgliedschaft in der NDPD möglich, aber nicht Bedingung.
Paragraph 6
Die Organisationsform der NDJ ist das Territorialprinzip. Die kleinste Einheit ist der Ortsverband oder der Stadtbezirksverband. Weitergehend ist die NDJ gegliedert in Kreisverbände und Landesverbände (z. Zt. Bez.-Verb.)
Höchstes Organ der NDJ ist der Nationalvorstand, dem alle Landesverbände angehören.
Paragraph 7
In den Sekretariaten der Stadtbezirks-, Kreis- und Landesvorstände und dem Hauptausschuss der NDPD werden Konsultationsstellen für die NDJ geschaffen, die von Mitgliedern der NDJ besetzt werden.
• Die Form der Finanzierung der NDJ wird auf einem konstituierenden republikweiten Gründungskongress beraten und beschlossen.
• Die endgültige Fassung des Statutes der NDJ wird ebenfalls auf diesem Kongress beschlossen.
• Bis zur Konstituierung dieses Kongresses gilt dieses Papier als Diskussionspapier für ein eigenes Statut der NDJ.
Die Mitglieder der Initiativgruppe zur Gründung eines National-Demokratischen Jugendverbandes der DDR
National-Zeitung, Sa. 25.11.1989