Klare Forderungen

Stellte der Zentralvorstand der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst

Von unserer Mitarbeiterin Ingrid Laue

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst hat der neuen Regierung seine Forderungen übermittelt.

Das Recht auf Arbeit ist durch Erhalt und Schaffung neuer Arbeitsplätze auf der Grundlage ökonomisch und ökologisch erforderlicher Strukturveränderungen in der Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des beschleunigten Aufbaus eines Dienstleistungs-, Tourismus- sowie Umwelt- und Ökologiesektors im ländlichem Raum zu sichern.

Die ganzjährige Beschäftigung für Arbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft muss gesetzlich gesichert sein.

Es sind alle materiell-ökonomisch und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die den Erhalt und dem Ausbau von Arbeitsplätzen für Behinderte in Betrieben und Einrichtungen der Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft gewährleisten. Ausbildungsplätze und Arbeit für Jugendliche und Frauen sollten unter besonderen Rechtsschutz gestellt werden.

Es sind solche ökonomischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Chancengleichheit für Betriebe Einrichtungen der Land, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft verschiedener Eigentumsformen unten marktwirtschaftlichen Bedingungen sichern, wie die Unantastbarkeit der Ergebnisse der Bodenreform, die Gewährung staatlicher Schutzfunktion für Binnenagrarmarkt und befristete Bereitstellung von staatlichen Förderungsmitteln in der Umstellungsphase der Betriebe und Einrichtungen auf marktwirtschaftliche und EG-Bedingungen.

Es werden gesetzliche Regelungen gefordert, die entsprechend der Sozialcharta der DDR den Erhalt und den Ausbau des sozialen Netzes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen sichern. Das betrifft u. a.

• Den Erhalt eines einheitlichen staatlich garantierten und geleiteten Sozialversicherungssystems;

• die Gewährung einer finanziellen Absicherung bei Krankheit, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Invalidität und im Alter;

• Die Erweiterung der rechtlich geregelten Arbeitslosenunterstützung und Schaffung einer Arbeitslosenversicherung;

• die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts;

• den Erhalt und Ausbau der sozialen Leistungen in Betrieben, in Einrichtungen und in Territorien, insbesondere für Frauen, Rentner, Behinderte und sozial Schwache;

• den Ausbau der ländlichen Infrastruktur, insbesondere der Versorgungs-, Dienstleistungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Schrittweise ist die 40 Stunden-Woche bei Reduzierung der Lebensarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich einzuführen.

Die Überstunden sind zu senken und das gewerkschaftliche Zustimmungsrecht ist bei Überstundenarbeit durch die staatlichen Organe und Unternehmen anzuerkennen. Die Rechtsvorschriften über die Arbeitszeit für Lehrlinge in der Landwirtschaft sind in entsprechenden tarifrechtlichen Vereinbarungen neu zu regeln und das Verbot der Nachtarbeit für Jugendeiche unter 18 Jahren ist konsequent zu verwirklichen.

Alle sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind für die volle Wahrnehmung der Tarifautonomie durch die Gewerkschaften und ihre Tarifpartner zu schaffen.

Des Arbeitseinkommen der Beschäftigten der Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft ist auf das Niveau der Beschäftigten vergleichbarer Bereiche der Wirtschaft als Ausgangsposition für eine gerechte Entwicklung des Arbeitseinkommens beim Einstieg in die soziale Marktwirtschaft anzuheben.

Im engen Zusammenhang damit sind Regelungen für ein einheitliches Lohnsteuerrecht durchzusetzen, damit die ungerechtfertigten Unterschiede in der Lohnsteuerbelastung zwischen Arbeitern und Angestellten überwunden werden.

Bauern-Echo, Nr. 99, Sa./So. 28./29.04.1990

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