Beitritt hat viele Gründe

Gespräch mit Dieter Haas, Beauftragter der IG Medien in der DDR, Kontaktbüro Berlin-Ost

• In Betrieben und Einrichtungen der IG Druck und Papier liegen Beitritts-/Übertrittserklärungen/Mitgliederbögen bereit. Was hat es damit auf sich?

Diese demokratische Entscheidung jedes Mitglieds zum Übertritt bzw. Beitritt macht sich aus drei Gründen notwendig. Erstens, um die IG über den Organisationsgrad in den Betrieben zu informieren. Mitgliedschaft ist ja heute nicht mehr „selbstverständlich wie in den zurückliegenden vier Jahrzehnten. Der freiwillige Beitritt erfolgt ausschließlich aufgrund der politischen Reife der KollegInnen. Zweitens, um einen Überblick über tarifliche Schwerpunkte zu erhalten. Drittens, um die Beiträge zentral über Lastschriftverfahren kassieren zu können. Eine Handkassierung ist in der Regel in kapitalistischen Unternehmen wegen des Zeitaufwandes nicht zugelassen.

• Der Außerordentliche Gewerkschaftstag der IG Druck und Papier hat aber die Übertragung aller Mitglieder und Mitgliedsrechte vom 1. Oktober 1990 an auf die IG Medien beschlossen. Trotzdem sollte jedes Mitglied diesen Bogen ausfüllen?

Des war eire richtige politische Entscheidung. Für die organisatorische Arbeit brauchen wir aber Angaben aus den Gründen, die ich eben nannte.

• Neben anderen Angaben werden Bankleitzahl und Monatsgrundlohn verlangt. Was gehört in diese Rubriken?

Wenn unter Name/Ort der Bank der Name der kontoführenden Einrichtung genannt ist, so reicht das aus. Die Bankleitzahl ergibt sich aus den ersten Ziffern der Kontonummer.

• Landesweit werden Ortsvereine der IG Medien gegründet. Wer organisiert sich in ihnen, und welche Aufgabe haben diese?

Alle Mitglieder der IG Medien - jetzt euch noch IG Druck und Papier und der Gewerkschaft Kunst, Kultur, Medien - eines Ortes sind darin organisiert. Sie wählen in einer Mitgliederversammlung ihren Vorstand. Ortsvereine haben die Aufgabe, unterschiedliche Vorstellungen zur Gewerkschaftsarbeit und Tarifpolitik in demokratischer Diskussion zusammenzufassen und als unterstes Organ der gewerkschaftlichen Gliederung zu wirken.

• Welchen Platz haben dabei die Betriebsgruppen?

Die Existenz von Ortsvereinen bedeutet auf keinen Fall, dass die politische Arbeit der Gewerkschaften aus den Betrieben raus ist. Gewerkschaftliche Vertrauensleute und ihre Körperschaften sowie Betriebs-/Personalräte haben die Aufgabe, konkrete Alltagsprobleme der Mitglieder am Arbeitsplatz aufzunehmen und in die Arbeitsweise des Ortsvereins einzubringen. Andererseits informieren sie die Mitglieder in den Betrieben und deren Abteilungen über tarifpolitische und alle weiteren gewerkschaftlichen Probleme.

M. K.

Tribüne, Nr. 171, Mi. 05.09.1990

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