Gemeinsame Erklärung
Berlin (Eig. Ber.) Gemeinsame Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Amt des Ministerpräsidenten, des Parlamentarischen Staatssekretärs im Ministerium für Arbeit und Soziales und des Sprecherrates der Gewerkschaften:
In dem von der Volkskammer am 21. 6. 1990 beschlossenen Mantelgesetz wurde zur Inkraftsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1988 (Bundesgesetzblatt I 1989, S. I, Berichtigungsseite 902) folgendes festgelegt:
1. "Die erstmaligen Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 finden bis zum 30. Juni 1991 statt. Betriebsräte oder Arbeitnehmervertretungen, die vor dem 31. Oktober 1990 nach demokratischen Grundsätzen von der Belegschaft in geheimer Abstimmung gewählt worden sind, bleiben bis zur Wahl eines neuen Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972, längstens bis zum 30. Juni 1991, im Amt. Sie nehmen die den Betriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 und anderen Gesetzen zustehenden Rechte und Pflichten wahr. Dies gilt nicht in den Betrieben, in denen nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 kein Betriebsrat zu wählen ist."
2. Der Parlamentarische Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales und der Sprecherrat der Gewerkschaften stimmen darin überein, dass Arbeitnehmervertretungen im Sinne der von der Volkskammer getroffenen gesetzlichen Regelung auch die gewählten betrieblichen gewerkschaftlichen Interessenvertretungen sind, die nach demokratischen Grundsätzen ein geheimer Abstimmung von der Mehrheit der Belegschaft gewählt worden sind. Sinngemäß ist in den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zu verfahren.
3. Die Gewerkschaften werden wich dafür einsetzen, dass die erstmaligen Betriebsratswahlen nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 bis spätestens 15. Dezember 1990 stattfinden.
Dr. G. Krause, Parlamentarischer Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten
A. Ziel, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Arbeit und Soziales
P. Rothe, Sprecherrat der Gewerkschaften
Tribüne, Nr. 124, 46. Jahrgang, Mo. 02.07.1990