Beschluss des Ministerrates zur Unterstützung der Arbeit des Runden Tisches vom 21. Dezember 1989

1. Der Ministerrat stellt für die künftigen Treffen am Runden Tisch, beginnend ab 27.12.1989, Räume im Konferenzgebäude 1110 Berlin-Niederschönhausen, Ossietzkystraße, zur Verfügung.

Arbeitsräume mit Telefon, Konsultationsräume und Arbeitsmöglichkeiten für die Presse werden bereitgestellt.

Verantwortlich: Leiter des Sekretariats des Ministerrates

2. Für die neuen Parteien und politischen Gruppen des Runden Tisches, die für ihre politische Arbeit Räume brauchen, wird vorläufig das Gebäude der Kreisleitung der SED-PDS Berlin-Mitte (Friedrichstraße 165) möbliert bereitgestellt. Die Aufteilung der Räumlichkeiten wird mit den künftigen Nutzern vereinbart. Weitere für die Herstellung der Arbeitsfähigkeit erforderliche Büroausstattung ist beim Sekretariat des Ministerrates anzufordern und wird gegebenenfalls durch Umverteilung zur Verfügung gestellt.

Das Sekretariat des Ministerrates schließt mit der Bezirksleitung der SED-PDS Berlin einen entsprechenden Nutzungsvertrag ab, klärt die vermögensrechtlichen Fragen und übernimmt die Finanzierung.

Diese Regelung gilt bis 1. Juni 1990. Danach wird die Nutzung des Gebäudes in Übereinstimmung mit dem Eigentümer und den Nutzern neu geregelt.

3. Zur Verbesserung ihrer Arbeitsmöglichkeiten können jeder der neuen Parteien und politischen Gruppen zwei Pkw aus dem Bestand des Sekretariats des Ministerrates zur Verfügung gestellt werden.

Termine der Übernahme der Pkw und damit im Zusammenhang stehende Fragen sind zu vereinbaren.

Verantwortlich für die Abwicklung: Leiter des Sekretariats des Ministerrates.

4. Freistellung von der beruflichen Tätigkeit

4.1. Die Teilnehmer des Runden Tisches und die von ihnen bestätigten Mitglieder der Arbeitsgruppen sowie die Mitarbeiter des Arbeitssekretariats (nachfolgend Vertreter am Runden Tisch genannt) können von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden, soweit es für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Runden Tisch unbedingt erforderlich ist.

Auf Vorschlag des Arbeitssekretariats des Runden Tisches stellt das Ministerium für Arbeit und Löhne eine Freistellungsbescheinigung zur Vorlage gegenüber den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen aus.

4.2. Die Teilnehmer des Runden Tisches auf der Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Gemeindeebene können ebenfalls von ihrer beruflichen Tätigkeit zeitweilig freigestellt werden, soweit es für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben am Runden Tisch unbedingt erforderlich ist.

Die erforderlichen Freistellungsbescheinigungen werden vom Vorsitzenden des zuständigen örtlichen Rates ausgestellt.

4.3. In Übereinstimmung mit den Festlegungen für die Abgeordneten der Volksvertretungen gelten folgende Regelungen für Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen:

- Vertreter am Runden Tisch, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, erhalten von ihrem Betrieb für die Zeit der Freistellung von der Arbeit einen Ausgleich in Höhe ihres Durchschnittslohnes. Ist der tatsächliche Verdienstausfall höher, wird ihnen vom Betrieb als Ausgleich der Betrag gezahlt, den sie als Verdienst erzielt hätten. Die Freistellung darf nicht zu einer Minderung der Jahresendprämie führen.

- Vertreter am Runden Tisch, die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften sind, erhalten durch die Produktionsgenossenschaft für die Zeit der Freistellung einen Ausgleich in Höhe ihrer bisherigen Durchschnittsvergütung. Die Berechnung des Ausgleichs für Vertreter am Runden Tisch, die Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, gärtnerischen Produktionsgenossenschaften sowie von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer sind, erfolgt auf der Grundlage des Durchschnitts der im letzten Kalenderjahr geleisteten Arbeitseinheiten und der im Betriebsplan der Genossenschaften festgelegten Geld- und Naturalvergütung je Arbeitseinheit. Die Berechnung des Ausgleichs für Vertreter am Runden Tisch, die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks sind, erfolgt gemäß Ziffer 4.3. - 1. Stabstrich.

Im Ausnahmefall können auf Antrag der Produktionsgenossenschaft durch den zuständigen örtlichen Rat die für die Ausgleichszahlung aufgewandten Mittel ganz oder teilweise erstattet werden.

- Vertreter am Runden Tisch, die Kommissionshändler, selbständige Handwerker, Gewerbetreibende oder sonstige selbständig bzw. freiberuflich Tätige sind, erhalten auf Antrag für den ihnen durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehenden Verdienstausfall eine Entschädigung vom zuständigen örtlichen Rat. Der Verdienstausfall ist durch Vorlage des Steuerbescheides zu belegen. Die Entschädigungen werden wie Einkünfte aus der jeweiligen Erwerbstätigkeit besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Die Entschädigung für Verdienstausfall beträgt bis zu 10 M je Stunde, im Höchstfall 80 M täglich. Ist es Vertretern am Runden Tisch nicht möglich, einen Nachweis über ihren Verdienstausfall zu erbringen, entscheidet der zuständige örtliche Rat über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung.

5. Finanzierung

5.1. Die Aufwendungen für die Durchführung der Gespräche des Runden Tisches werden auf der Grundlage eines Nachweises aus dem Haushaltsplan des Sekretariats des Ministerrates finanziert.

Verantwortlich:
Leiter des Sekretariats des Ministerrates
Minister der Finanzen und Preise

5.2. Die Aufwendungen für die Tätigkeit der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen wie Nutzungsentgelte, Bewirtschaftungskosten und für politische Arbeit werden bis zur Verabschiedung eines Parteien- und Vereinigungsgesetzes aus Mitteln des Staatshaushalts vorfinanziert.

Der Aufwand für hauptamtliche Kräfte der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen wird entsprechend dem gesonderten Vorschlag der Vertreter des Runden Tisches ebenfalls aus dem Staatshaushalt vorfinanziert. Für die Dauer der Vorfinanzierung aus dem Staatshaushalt ist durch die Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen dem Minister der Finanzen und Preise ein Finanzierungsvorschlag zu den genannten Hauptaufwendungen unter Berücksichtigung aller eigenen Einnahmen vorzulegen.

Die Kontrolle über die aus dem Staatshaushalt vorfinanzierten Mittel wird durch die Volkskammer geregelt.

Verantwortlich: Minister der Finanzen und Preise in Zusammenarbeit mit den zuständigen Vertretern des Runden Tisches

5.3. Bis zur Verabschiedung des Parteien- und Vereinigungsgesetzes trifft der Präsident der Staatsbank folgende Sonderregelung:

Die Staatsbank stellt Kredite bis zur Höhe von 6 Mio. M zur Finanzierung von Ausrüstungen und Materialien an Parteien, gesellschaftliche Organisationen und politische Gruppen des Runden Tisches bereit.

Der Präsident der Staatsbank legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Kreditbedingungen fest.

Verantwortlich: Präsident der Staatsbank der DDR

6. Zugang zu den Medien

Den Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen ist entsprechend der in der Verfassung verankerten Pressefreiheit der Zugang zu den Medien garantiert. Die dem Ministerrat unmittelbar unterstellten Medien - ADN, Rundfunk und Fernsehen - werden verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die aktuelle Information über die Arbeit und die Aktivitäten der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen kontinuierlich gewährleistet wird.

In Vorbereitung der Wahlen am 6. Mai 1990 sind den sich zur Wahl Stellenden Sendezeiten im Rundfunk und im Fernsehen zur Verfügung zu stellen.

Verantwortlich:
Generaldirektor des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes
Generalintendant des Rundfunks der DDR
Generalintendant des Fernsehens der DDR

Termin: sofort

7. Bereitstellung von Papierkontingenten, Druckkapazitäten und Lizenzierungen

7.1. Die neuen Parteien und politischen Gruppen haben das Recht auf eigene Publikationen. Zur Herausgabe neuer Presseerzeugnisse ist eine Lizenz erforderlich. Diese ist zu beantragen:

a) Für zentrale periodisch erscheinende Presseerzeugnisse beim Leiter des Presse- und Informationsdienstes der Regierung der DDR, 1086 Berlin, Otto-Grotewohl-Straße 19 D;

b) Für regional periodisch erscheinende Presseerzeugnisse beim jeweiligen Vorsitzenden des Rates des Bezirkes.

Im formlosen Antrag muss unbedingt enthalten sein:

- Titel

- Herausgeber

- Erscheinungsweise

- Seitenumfang

- Format

- Auflagenhöhe.

7.2. Auf der Grundlage der erteilten Lizenz sind eigenverantwortlich mit Druckereien aller Eigentumsformen Wirtschaftsverträge zur Herstellung der Zeitungen/Zeitschriften abzuschließen. Erforderlichenfalls ist durch das Sekretariat des Ministerrates Unterstützung zu gewähren.

7.3. Für andere Druckerzeugnisse, wie Broschüren, Plakate, Handzettel usw., sind keine Druckgenehmigungen bzw. Lizenzen erforderlich. Die Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen sind berechtigt, mit entsprechenden Druckereien aller Eigentumsformen auf vertraglicher Basis die kurzfristige Herstellung solcher Druckerzeugnisse zu vereinbaren.

7.4. Für die Bereitstellung der erforderlichen Papiermengen und Papiersorten sind die Druckereien verantwortlich. Entscheidungen zur zusätzlichen Bereitstellung sind durch das jeweils übergeordnete Organ der Druckereien bzw. die Versorgungskontore Papier und Bürobedarf zu treffen.

Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission wird bevollmächtigt, auf Anforderung des Bilanzorgans erforderliche zusätzliche Papierkontingente bis zu einer Höhe von 2 Mio. VM zu Lasten der Zahlungsbilanz zu entscheiden.

8. Kommunikation und Pressevertrieb

8.1. Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen wird beauftragt,

- den Vertrieb von Presseerzeugnissen, die von neuen Parteien und politischen Gruppen herausgegeben werden, zu den "Allgemeinen Leistungsbedingungen für die Lieferung von Presseerzeugnissen an die Deutsche Post" zu sichern,

- die dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen übergebenen Abonnementsbestellungen für in der DDR vertriebene Presseerzeugnisse für den Eigenbedarf der zentralen Vorstände neuer Parteien und politischen Gruppen entsprechend den "Allgemeinen Bedingungen für den Vertrieb von Presseerzeugnissen im Abonnement" zu realisieren.

8.2. Das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen hat die Einrichtung der für die Arbeitsfähigkeit der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen erforderlichen

- Fernsprechanschlüsse

- Telexanschlüsse

- Fernkopieranschlüsse

auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten.

Die Anträge zur Bereitstellung von Fernsprech-, Telex- und Fernkopieranschlüssen sind an das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen zu richten.

8.3. Der Minister für Außenwirtschaft wird beauftragt, eine zollrechtliche allgemeine Genehmigung für Parteien, gesellschaftliche Organisationen und politische Gruppen zur gebührenfreien Einfuhr von Vervielfältigungstechnik, Fernseh-, Videogeräten (Videokameras, -recorder) Videokassetten, Disketten und sonstigen visuellen nicht lesbaren Ton-, Daten- und Informationsträgern sowie anderer Bürotechnik zu erteilen.

Bei Grenzübertritt genügt die Vorlage einer Bescheinigung der Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen, die am Runden Tisch beteiligt sind, dass die einzuführenden Gegenstände zur Organisierung und Durchführung ihrer gesellschaftlichen Arbeit erforderlich sind.

Die Zollverwaltung ist anzuweisen, in diesem Zusammenhang jegliche Unterstützung zu gewähren.

Verantwortlich:
Minister für Außenwirtschaft
Leiter der Zollverwaltung

9. Die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden werden beauftragt, entsprechend den Grundsätzen dieses Beschlusses und ihren territorialen Möglichkeiten Unterstützungsmaßnahmen für die neuen Parteien und politischen Gruppen festzulegen.

Davon nicht berührt werden Finanzierungsfragen aus dem Staatshaushalt entsprechend Ziff. 5.2 dieses Beschlusses, die zentral entsprechend den eigenen Strukturen der Parteien und politischen Gruppen geregelt werden.

Das Ministerium für Außenwirtschaft übergibt ein Muster dieser Bescheinigung an alle am Runden Tisch beteiligten Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen geregelt werden.

Eine Finanzierung von Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und politischen Gruppen aus dem örtlichen Haushalt erfolgt nicht.

10. Zur Durchführung des Beschlusses wird im Einvernehmen mit den Teilnehmern des Runden Tisches eine ständige Arbeitsgruppe mit fest zu benennenden Teilnehmern vereinbart, die regelmäßig Beratungen durchführt.

11. Herr Dr. Günter Hegewald, Abteilungsleiter im Sekretariat des Ministerrates, wird als Beobachter am Runden Tisch vorgeschlagen. Er fungiert gleichzeitig als Vermittler bei der materiell-technischen und finanzmäßigen Unterstützung der neuen Parteien und politischen Gruppen.

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