Zwischenbericht über den Stand der Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit

Das MfS wurde durch Gesetz am 8.2.1950 gebildet. Angehörige hatten den Fahneneid zu leisten und waren zur bedingungslosen Erfüllung aller Befehle und Weisungen der jeweiligen Vorgesetzten und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Aufgrund von Beschlüssen des ehemaligen Nationalen Verteidigungsrates der DDR entspricht der Dienst im ehemaligen MfS der Ableistung des Wehrdienstes.

Die ursprüngliche Hauptaufgabenstellung des ehemaligen MfS bestand insbesondere in der

- Aufklärung (Auslandsnachrichtendienst),

- Spionageabwehr,

- Sicherung der Volkswirtschaft sowie in der

- Bekämpfung von Angriffen gegen die Staatsorgane.

Das ehemalige MfS wurde nach dem Prinzip der militärischen Einzelleitung geführt.

Der ehemalige Minister hatte uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber allen Angehörigen, unabhängig von deren Dienststellung.

Gemäß dem Statut des Nationalen Verteidigungsrates war es vorgesehen, im Verteidigungszustand durch die Bezirkseinsatzleitungen den Einsatz aller territorialen Kräfte zu koordinieren.

Das hätte eingeschlossen auch die Weisungsbefugnis gegenüber den damaligen Bezirksverwaltungen bzw. Kreisdienststellen für Staatssicherheit. Da der Verteidigungszustand zu keinem Zeitpunkt ausgerufen wurde, ist eine solche Weisung auch nicht ausgeübt worden.

Zur Gewinnung von Informationen wurden Postkontrolle und Abhörtechnik genutzt sowie inoffizielle Mitarbeiter herangezogen. In den 70er Jahren setzte nach der Wahl Honeckers zum Generalsekretär und Mielkes zum Kandidaten des Politbüros eine intensivere Arbeit gegen Andersdenkende und ein rasches Anwachsen das Mitarbeiterbestandes ein.

Bis in die 80er Jahre hinein verdoppelte sich der Mitarbeiterbestand auf 85 000. Von diesen waren 21 100 unmittelbar operativ tätig, davon

in der Telefonüberwachung 1 052
in der Postkontrolle 2 100
in der Beobachtung/Ermittlung 5 000

Der Ministerrat hat, wie inzwischen bekannt ist, beschlossen, das ANS aufzulösen. Das hat rechtliche Konsequenzen, die den Forderungen und Erwartungen der Bürger entsprechen müssen.

Sie verlangen berechtigt Gewissheit darüber, dass jegliche rechts widrigen Praktiken der ehemaligen Staatssicherheitsorgane ein für allemal beendet sind und notwendige Schlussfolgerungen gezogen wurden.

Niemand darf mehr irgendwelche Rechte wahrnehmen, die dem MfS früher zur Erfüllung seiner spezifischen Aufgaben aufgrund von Gesetzen - z.B. der StPO - oder anderen Rechtsvorschriften Beschlüssen oder Weisungen zustanden. Ein Verstoss dagegen zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

Rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht auch, dass bei der Auflösung des ehemaligen ANS auf allen Gebieten die geltenden Rechtsvorschriften exakt angewendet werden. Das muss ebenso für die Gewährleistung der Überführung der Mitarbeiter in ein neues Arbeitsrechtsverhältnis gelten wie für die ordnungsgemäße Übergabe der unter Verwaltung des ehemaligen MfS stehenden Grundstücke, Gebäude und Ausrüstungen an andere Nutzer.

Das Ministerium der Justiz bereitet ein Gesetz über die Rehabilitierung von zu Unrecht verfolgten Bürgern vor. Grundsätze für ein solches Gesetz behandelt der Ministerrat, damit der Gesetzentwurf kurzfristig erarbeitet, beraten und der Volkskammer zugeleitet werden kann.

Mit wachsender Instabilität der DDR wurde eine Perfektionierung der Überwachungsmechanismen angestrebt. Der ehemalige Minister forderte den wachsenden Einfluss "Andersdenkender" zurückzudrängen. Deshalb wurde seit 1985 eine totale "flächendeckende" Überwachungsarbeit angestrebt. Grundlage dafür war seine Dienstanweisung Nr. 2/85 zur "vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit". Alle Weisungen gegen "Andersdenkende" wurden durch die Regierung Modrow mit Wirkung vom 29. 11. 1989 außer Kraft gesetzt.

Mit dem Beschluss über die Auflösung des ehemaligen MfS entsprach die Regierung den Forderungen breiter Bevölkerungskreise, die Durchsetzung einer neuen Sicherheitspolitik zu beschleunigen.

Die Regierung verurteilte zugleich Amtsmissbrauch, falsche Befehle und Methoden, für die der ehemalige Minister für Staatssicherheit die politische Verantwortung trägt.

Zu verurteilen ist

- die Funktion des ehemaligen MfS bei der Verwirklichung der falschen Sicherheitsdoktrin der ehemaligen Partei- und Staatsführung,

- die flächendeckende Überwachung größerer Personenkreise und damit im Zusammenhang die Schaffung eines überdimensionierten Sicherheitsapparates,

- das Ansinnen, politische Probleme mit strafrechtlichen Mitteln zu lösen,

- die Beteiligung von Teilen des ehemaligen MfS am Schutz der Privilegien, die sich die ehemalige Führungsspitze angemasst hat.

Kader

Von den ehemals 85 000 Mitarbeitern des sich in Auflösung befindlichen Amtes für Nationale Sicherheit sind 30 000 entlassen.

Bei weiteren 22 500 Mitarbeitern erfolgt gegenwärtig die Eingliederung in die Volkswirtschaft, das Gesundheitswesen bzw. in bewaffnete Organe.

Von den gegenwärtig noch beschäftigten 32 500 Mitarbeitern erfolgt die zügige Entlassung von 20 000 in kürzester Zeit.

Es verbleiben 12 500 Mitarbeiter, die für die weitere Auflösung des Amtes erforderlich sind.

Das betrifft den Schutz, die Erhaltung und die rechtsstaatlich korrekte Übergabe von Gebäuden, Einrichtungen, Fahrzeugen und anderen Sachwerten, sowie die notwendige Abwicklung von personellen und finanziellen Angelegenheiten.

Die damit beauftragten Mitarbeiter werden jeweils nach Beendigung ihrer Aufgaben entlassen.

Für das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit waren ca. 109 000 ehrenamtliche inoffizielle Personen tätig. Im Innern der DDR wird keine konspirative Arbeit mehr mit diesen Kräften durchgeführt.

Weiterhin möchte ich mitteilen, dass die im Beschluss vom 14. 12. 1989, betreffend die soziale Sicherstellung von Angehörigen des Amtes für Nationale Sicherheit, die mit der Auflösung ausscheiden, enthaltenen Festlegungen

- zur Übergangsbeihilfe bzw. zur Gewährung sogenannter Überbrückungsgelder und

- zur Zahlung eines Einrichtungszuschusses bei erforderlichem Wohnortwechsel durch den Ministerrat aufgehoben wurden.

Mit der Eingliederung der ehemaligen Angehörigen des Amtes für Nationale Sicherheit in eine zivile Tätigkeit werden sie demzufolge entsprechend der übernommenen Arbeitsaufgabe wie andere Werktätige entlohnt.

Finanzen

Für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit wurden 1989 aus dem Staatshaushalt Haushaltmittel in Höhe von 3,6 Mrd. M bereitgestellt. Das sind 1,3 % des Staatshaushaltes der DDR. Darin sind Aufwendungen für den Personalbestand von 2,4 Mrd. M und für Bauinvestitionen, Technik, Ausrüstung, Energie und Treibstoff von 1,2 Mrd. M, darunter Importe aus dem sozialistischen Wirtschaftsgebiet in Höhe von 100 Mio. M, enthalten. Valutamittel für operative Aufgaben wurden 1989 für das sozialistische Wirtschaftsgebiet in Höhe von 7,9 Mio. M und für das nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet in Höhe von 29,9 Mio. VM abgerechnet.

Für 1990 werden keine materiellen Fonds bereitgestellt. Finanzielle Mittel stehen nur auf der Grundlage von Ministerratsentscheidungen zur Verfügung und resultieren aus der Auflösung und Abwicklung des Amtes für Nationale Sicherheit. Die Summe beläuft sich wahrscheinlich auf 500 Mio. M. Diese Mittel unterliegen einer strengen Kontrolle durch das Finanzministerium.

Eine abschließende Entscheidung wird durch die Volkskammer mit dem Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan 1990 getroffen.

Bewaffnung

Im ehemaligen Amt für Nationale Sicherheit, einschließlich dem Wachregiment, waren folgende Waffen zur Ausrüstung der Kräfte und als Reserve vorhanden:

Pistolen und Revolver 124.593
Maschinenpistolen 76.592
Gewehre 3.611
leichte Maschinengewehre 449
schwere Maschinengewehre 766
Panzerbüchsen 3 537
Fla-MG, Kal. 14,5 mm 342
Abschussgeräte für spezielle Munition 103
Polizeiflinten 48
Leuchtpistolen 3 303

Mit der Auflösung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit begann die Abgabe der Waffen- und Munition in die Waffenkammern und deren Sicherung durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei.

Bis zum 13.1.1990 wurden alle Bestände aus den ehemaligen Kreis- und Bezirksämtern des Amtes für Nationale Sicherheit übernommen sowie die Waffenkammern des Objektes Normannenstraße und weiterer 27 Objekte zentraler Diensteinheiten beräumt.

Die Übernahme der Waffen durch das Ministerium für Innere Angelegenheiten wird bis zum 25.1.1990 abgeschlossen. Das schließt auch die Übernahme von polizeilichen Hilfsmitteln (Schlagstöcken, chemischen Reizmitteln, Führungsketten) ein.

Die in den Objekten noch zu Wach- und Sicherungsaufgaben eingesetzten Kräfte des Amtes für Nationale Sicherheit und deren Bewaffnung unterstehen der Befehlsgewalt des jeweiligen Einsatzleiters der Deutschen Volkspolizei.

Grundstücke, Gebäude und Wohnungen

In Rechtsträgerschaft des ehemaligen ANS befanden sich insgesamt 2 037 Objekte unterschiedlicher Größe und Zweckbestimmung, davon in den Bezirken und Kreisen 1 385 sowie in Berlin 652. Übergeben sind bisher 468. Für 539 Objekte ist die Abgabe eingeleitet. Die Verbleibenden 1 030 Objekte werden unverzüglich an andere Rechtsträger übergeleitet.

Vorgesehene künftige Nutzung:

Am 12.1.1990 wurde mit dem Feriendienst des FDGB und dem Reisebüro der DDR vereinbart, 24 zentrale Erholungseinrichtungen mit einer Kapazität von 2 058 Betten zu übernahmen.

Es ist entschieden, in Berlin Handwerks-, Gewerbe- und Baukapazitäten an die örtlichen Räte zu übergeben. Dazu gehören:

- die gesamte Wohnungsverwaltung mit Reparaturstützpunkten an den Magistrat,

- Baureparaturkapazitäten an den Stadtbezirk Lichtenberg,

- eine Gärtnerei an den Rat des Stadtbezirkes Hohenschönhausen.

An Betriebe stehen zur Übergabe:

- Instandsetzungskapazitäten für Aufzugsanlagen,

- der Kfz-Instandsetzungsbetrieb Freienwalder Straße,

- die Fahrschule Siegfriedstraße und der Kfz-Pflegekomplex Ahrensfeld.

Intensiv wird an Entscheidungsvorschlägen für die künftige Nutzung solcher Komplexe gearbeitet, wie

- Normannenstraße/Magdalenenstraße,

- Bezirksverwaltung Berlin,

- Objekte in Gosen,

- Freiwalder Straße, Große Leegestraße, Wartenberger Straße, Liebermannstraße, Hans-Loch-Straße, Wuhlheide/Hämmerlingstraße, Hultschiner Damm u. a. sowie

- zentrale Versorgungslager.

Der Gebäudekomplex Normannenstraße stellt ein geschlossenes System von ca. 3 000 Verwaltungsräumen und verschiedenen Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen dar. Mit seiner Nutzung als Verwaltung könnten in erheblichem Umfang bisher zweckentfremdet genutzter Wohn- und Gewerberaum, insbesondere in den Stadtbezirken Mitte und Lichtenberg, freigezogen werden.

Über die Nutzung der Gebäude der ehemaligen Bezirksverwaltung mit ihren 1 000 Räumen und verschiedenen Einrichtungen wird durch den Magistrat an Entscheidungen gearbeitet.

Jede Übergabe/Übernahme erfordert eine korrekte und koordinierte Arbeit bei laufender Abstimmung unterschiedlicher Interessenlagen. Alle diesbezüglichen Unterlagen sind durch Vertreter des Runden Tisches jederzeit einsehbar.

Außerdem ist angewiesen, alle Nutzungsverträge für Objekte eines Verfassungsschutzes zu kündigen. Des weiteren sind die durch die Verwaltung des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit bewirtschafteten Freizeitobjekte ehemaliger Repräsentanten der Partei- und Staatsführung sofort, soweit das noch nicht erfolgt ist, den zuständigen staatlichen Organen zu übergeben.

Bisher haben Bürgervertreter in Gegenwart der Militärstaatsanwaltschaft eine Vielzahl von Objekten des aufzulösenden Amtes besichtigt. Es gibt Forderungen, weitere Objekte zu besichtigen. Unter ihnen befinden sich auch Objekte, die im Interesse der nationalen Sicherheit strengster Geheimhaltung unterliegen. Im Namen der Regierung biete ich an, dass Vertreter das Runden Tisches, die bereit sind, Staatsgeheimnisse zu wahren, auch solche Einrichtungen zu prüfen, um sich zu überzeugen, dass diese nicht gegen die Interessen der Bevölkerung gerichtet sind. In Berlin betrifft das z. B. den Komplex Rödernstraße.

Baukapazitäten

Die Baukapazitäten des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit in Höhe von ca. 110,- Mio M, bestehen aus dem VEB Spezialhochbau Berlin und dem VEB Raumkunst Berlin. Sie sind mit Wirkung vom 1. Januar 1990 an das Ministerium für Bauwesen und Wohnungswirtschaft übergeleitet worden.

Aus diesen Betrieben und anderen Kapazitäten des Bauwesens wird gegenwärtig der VEB Bau- und Montagekombinat Industriebau Berlin gebildet. Zu seinen Hauptaufgaben gehören Bauvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Situation in der Berliner Industrie, der Telekommunikation und der sozialen Infrastruktur.

Es wurde bereits mit solchen Großvorhaben wie die "Biologische Abwasserreinigung" im VEB Berlin-Chemie, die "Rekonstruktion des Heizkraftwerkes Berlin-Mitte", das "Sendezentrum Berlin-Adlershof" sowie eine Reihe von dringend benötigten Wohngebiets- und Betriebsgaststätten begonnen.

Bauvorhaben, die im Auftrag des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit durchgeführt wurden und unmittelbar vor ihrer Fertigstellung stehen, werden weitergeführt, und nach ihrer Fertigstellung der Bevölkerung zur Nutzung übergeben.

Das betrifft zum Beispiel den Wohnungsbau Berlin Hansastraße und das Ferienobjekt Templin.

Die Reparaturkapazitäten der Abteilung Bauwesen des ehemaligen Amtes bestehend aus derzeit ca. 100 Personen einschließlich der materiell-technischen Basis befinden sich in der Übergabe an den Rat des Stadtbezirkes Berlin-Lichtenberg. Aus ihnen wird bis 1. März ein territorialer Baubetrieb gebildet.

Weitere Baufachleute werden durch Betriebe der Kommunalen Wohnungswirtschaft Berlins übernommen.

Fernsprech-, Fernschreib- und Postverkehr

Die Überwachung des Postverkehrs (Briefpost- und Paketsendungen) erfolgte in Räumen innerhalb der Dienststellen und Ämter der Deutschen Post, zu denen Mitarbeiter der Deutschen Post keinen Zutritt hatten. Diese Überwachung wurde am 8.11.1989 endgültig eingestellt.

Fernsprechabhör- sowie Fernsprech- und Fernschreibaufzeichnungsanlagen befanden sich außerhalb der Dienststellen der Deutschen Post in Objekten des ehemaligen MfS bzw. in von diesem genutzten Einrichtungen. So gab es im ehemaligen Ministerium, in allen Bezirksverwaltungen und in ausgewählten Kreisdienststellen derartige Einrichtungen. Die Abhör- und Aufzeichnungseinrichtungen in den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen wurden demontiert bzw. die Räume, in denen derartige Technik noch vorhanden ist, durch die Staatsanwaltschaft versiegelt.

Das Abhören und Aufzeichnen von Telefongesprächen bzw. des Fernschreibverkehrs ist mit der Trennung der Kabelverbindungen durch die Deutsche Post technisch nicht mehr möglich.

Die im zentralen Objekt des ehemaligen MfS noch vorhandene aber nicht mehr betriebsfähige derartige Technik befindet sich in Demontage.

Bis zum 31.1.1990 wird die gesamte Abhör- und Überwachungstechnik restlos demontiert sowie durch die Deutsche Post über deren weitere Verwendung entschieden. Die nicht für den öffentlichen Fernmeldeverkehr verwendbare Technik wird verschrottet.

Von den durch das ehemalige MfS genutzten Orts- und Fernleitungen wurden zwischenzeitlich mehr als 3 000 an die Deutsche Post zurückgegeben:

Zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der Fernsprech- und Fernschreibverbindungen für die Regierung und die staatlichen Organe der Bezirke übernimmt das Ministerium für Innere Angelegenheiten in Objekten des ehemaligen MfS in Berlin und in den Bezirksstädten technische Anlagen und technische Kräfte.

Die nicht mehr benötigten Orts- und Fernleitungen, einschließlich Leitungen zur Datenübertragung, werden bis 16.1.1990 der Deutschen Post übergeben.

Die Abschaltung von Fernsprechsonderverbindungen zu Dienstzimmern und Wohnungen ehemaliger Partei- und Staatsfunktionäre sowie zu den Parteivorständen der SED-PDS wird bis zum 16.1.1990 abgeschlossen sein.

Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen

Entsprechend der Ausstattungsnormative für das Ministerium und die Bezirksverwaltungen waren insgesamt im Fahrzeugbestand per 31.10.1989

12 903 PKW
2 179 B 1000
325 KOM Ikarus
226 Robur KOM
2 124 Lastkraftwagen (ohne B 1000)

vorhanden.

Die technische Betreuung und Instandhaltung dieser Fahrzeuge erfolgten in eigenen Instandhaltungseinrichtungen.

Jede Bezirksverwaltung und die Hochschule Potsdam des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit verfügten über eigene Instandhaltungseinrichtungen unterschiedlicher Größe zwischen 5 und 25 Schlosser-Arbeitsplätzen.

Die Verantwortung für die Auflösung der bisherigen Strukturen und die Überführung der Kraftfahrzeuge liegt ausschließlich bei den örtlichen Räten. Die vom Berliner Oberbürgermeister gebildete Arbeitsgruppe hat z. B. folgende Grundsitze für die Nutzung der technischen Einrichtungen festgelegt:

1. Bereitstellung von Fahrzeugen für das Gesundheits- und Sozialwesen

2. Bereitstellung von Fahrzeugen zur Verbesserung der Dienstleistungen und Reparaturen für die Bevölkerung.

3. Bereitstellung von Fahrzeugen für Bürger, die sich für den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges angemeldet haben. Gegenwärtig werden Bestellungen aus dem Jahre 1970 realisiert.

4. Bereitstellung von Fahrzeugen für Betriebe zur Sicherung von Beförderungs- und Transportaufgaben der Stadt.

Der Verkauf der Fahrzeuge erfolgt entsprechend den Rechtsvorschriften.

Über diesen Weg wurden durch den Oberbürgermeister mit Stand vom 15.1.1990 132 Fahrzeuge übernommen. Davon wurden 55 Fahrzeuge dem Gesundheits- und Sozialwesen zugeordnet.

Darüber hinaus wurden vor Konstituierung der Arbeitsgruppe des Oberbürgermeisters 332 PkW, 50 B 1000, 280 LKW und 1,3 KOM Ikarus an andere bewaffnete Organe umgesetzt bzw. dem VEB Maschinenbauhandel verkauft.

Die bisher noch nicht übergebenen ca. 6 500 Fahrzeuge in Berlin sind vollständig den künftigen Nutzern zu übergeben.

Neben den in den Bezirken bestehenden Instandhaltungseinrichtungen sind in Berlin zentrale Einrichtungen vorhanden. Ihre künftige Verwendung wurde zwischenzeitlich wie folgt entschieden:

1. Ein zentrales Instandhaltungsobjekt in der Freienwalder Straße mit einer Kapazität von 10 000 PKW-Instandsetzungen pro Jahr wird, an den VEB Autoservice Berlin zur Erhöhung seiner Kapazität für die Bevölkerung übergeben.

2. Zur Verbesserung der materiell-technischen Basis für den Handelstransport übernimmt der VE Kombinat Großhandel Waren des täglichen Bedarfs das Instandhaltungsobjekt Hultschiner Damm.

3. Zur Verbesserung des Angebotes an Dienstleistungen für die Bevölkerung (Selbstfahrvermietung, Fahrschulausbildung und technische Überprüfung von Fahrzeugen) übernehmen das Kraftfahrzeugtechnische Amt und das VE Kombinat Berliner Verkehrsbetriebe das Dienstobjekt Siegfriedstraße.

4. Das Objekt des ehemaligen Personenschutzes in der Hans-Loch-Straße wird künftig durch das VE Dienstleistungskombinat beim Ministerrat der DDR genutzt.

5. Über die weitere Nutzung des Instandhaltungsobjektes in Ahrensfelde ist noch zwischen den Ministern für Innere Angelegenheiten und für Verkehrswesen zu entscheiden.

6. Über darüber hinaus noch bestehende Kleinstobjekte ist durch die Arbeitsgruppe beim Oberbürgermeister von Berlin zu entscheiden. Dafür liegt eine Vielzahl von Anträgen vor.

Im Bestand, des ehemaligen Amtes für Nationale Sicherheit befanden sich auch 230 Grenzkontroll-, Sport-, Motor- bzw. Motorkajütboote. Über ihre weitere Verwendung ist entschieden.

Sie werden übergeben

- an das Ministerium für Tourismus

- an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

- sowie an die örtlichen Räte.

Die 17 Grenzkontrollboote nutzt künftig die Grenzbrigade Küste.

Für die 4 Flugzeuge und die Anlagen das allschirmsportklubs des SV Dynamo in EiIenburg ist eine Weiternutzung durch die SV Dynamo für den Sport vorgesehen.

Zum Schriftgut und zu elektronischen Daten

Das gesamte Schriftgut der ehemaligen Kreisämter wurde in die Bezirksämter überführt und befindet sich dort unter Verschluss. Ebenso das Schriftgut der ehemaligen Bezirksämter. Durch Angehörige des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, in Sicherheitspartnerschaft mit Vertretern der Bürgerkomitees sowie der Staatsanwaltschaft wird gewährleistet, dass das Schriftgut sicher aufbewahrt ist. Das trifft auch auf die Zentrale des Amtes für Nationale Sicherheit selbst zu.

In Zusammenarbeit mit Bürgerkomitees wird an Lösungen zum weiteren Umgang mit dem Schriftgut gearbeitet.

Die Maßnahmen sichern, dass das Schriftgut zur Aufdeckung von Gesetzesverletzungen, zur Rehabilitierung von Personen sowie zur historischen Dokumentation erhalten bleibt.

Mit Bürgerkomitees besteht Übereinstimmung darin, dass der Quellenschutz gewahrt werden sollte.

Die elektronisch gespeicherten Daten, die entsprechend der falschen Sicherheitsdoktrin gewonnen wurden, sind in Archiven eingelagert und durch die Staatsanwaltschaft versiegelt. Das Rechenzentrum Normannenstraße hat seine Arbeit eingestellt. In den anderen Rechenzentren werden noch Teilaufgaben der Bereiche Rückwärtige Dienste und Finanzen im Zusammenhang mit der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit realisiert.

Mit den Datenverarbeitungsprojekten der Aufklärung wird zentral noch gearbeitet.

Wachregiment

Das Wachregiment unterstand dem ehemaligen Minister für Staatssicherheit bzw. Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit. Die Personalstärke betrug 10 992 Angehörige (davon 1 748 Offiziere).

Es war verantwortlich für die Sicherung von Objekten der Partei- und Staatsführung sowie weiteren Sicherungs- und Repräsentationsaufgaben. Wesentliche Teils des Personalbestandes erfüllten seit Jahren Schwerpunktaufgaben in der Energiewirtschaft sowie im Transport- und Dienstleistungswesen.

Waffen und Munition sind, mit Ausnahme der für die Wachaufgaben benötigten, zentralisiert unter Verschluss aufbewahrt und versiegelt. Die Gesamtstärke wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt um 3 407 Angehörige reduziert. Als nächster Schritt ist bis 26.1.1990 die weitere Verringerung um 2 608 Angehörige festgelegt. Am heutigen Tag wird das Wachregiment dem Minister, für Innere Angelegenheiten unterstellt. Zur Übernahme von Aufgaben in die Verantwortung des MfIA sind vorgesehen

- die Bildung einer Wachbereitschaft Berlin und

- bedingt durch die vorgesehene Auflösung der Truppenübungsplätze Belzig, Neuruppin und Marwitz die Schaffung eines Ausbildungszentrums.

Dafür werden bis zu 2 500 Angehörige eingesetzt.

Die Objekte Adlershof und Erkner sind einer zivilen Nutzung zuzuführen.

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst des ehemaligen ANS umfasste ein Krankenhaus mit 260 Betten, eine Poliklinik mit mehreren Ambulatorien bzw. Sanitätsstellen sowie Ambulatorien in den Bezirken, im Wachregiment und an der Hochschule Potsdam.
Darüber hinaus existierten einige spezielle Untersuchungsstellen, z. B. auf den Gebieten der Lebensmittel- und Arbeitshygiene.
Insgesamt waren im Medizinischen Dienst des ehemaligen ANS 1 800 Mitarbeiter tätig. Davon arbeiten gegenwärtig noch 1 100 in deren Einrichtungen.

Entscheidungen zur Übergabe/Übernahme sind wie folgt getroffen bzw. vorbereitet:

Das Krankenhaus in Berlin-Pankow, Hobrechtsfelder Chaussee übernimmt bis zum 31.3.1990 der Magistrat von Berlin. Es wird dem Städtischen Klinikum Berlin-Buch zugeordnet.

Die Poliklinik Berlin-Lichtenberg, Ruschestraße, übernimmt bis zum 30.4.1990 ebenfalls der Magistrat von Berlin Sie wird dem Oskar-Ziethen-Krankenhaus angeschlossen.

Das Haftkrankenhaus Berlin-Hohenschönhausen wird bis zum 31.1.1990 durch das Ministerium für Innere Angelegenheiten übernommen.

Die Lebensmittel- und Wasseruntersuchungsstelle in Berlin-Lichtenberg übernimmt bis zum 31.3.1990 das Ministerium für Gesundheitswesen zur Einordnung in das Zentralinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Epidemiologie.

Für weitere zentral geleitete Einrichtungen werden Entscheidungen zur konkreten Nachnutzung vorbereitet. Das betrifft z. B. die Arbeitsmedizinische Untersuchungsstelle und das Zentrum für Pharmazie in Berlin-Pankow, Arztstützpunkte, die in der Regel je einen ärztlichen und einen zahnärztlichen Arbeitsplatz enthalten, Betriebssanitätsstellen innerhalb verschiedener Objekte sowie Kur- und Genesungsheime.

Die Ambulatorien der ehemaligen Bezirksämter wurden bzw. werden auf der Grundlage von Beschlüssen der örtlichen Räte durch das örtlich geleitete Gesundheitswesen übernommen,

SV Dynamo

Das Amt für Nationale Sicherheit war eines der drei Trägerorgane der SV Dynamo mit einem Anteil von 17,0 Prozent der Planstellen. 800 Mitarbeiter und Sportler befanden sich im Dienstverhältnis mit dem Amt für Nationale Sicherheit. Von ihnen wurden 175 inzwischen entlassen. 110 Sportler, Trainer und Sportfunktionäre übernimmt das Ministerium für Innere Angelegenheiten. Alle anderen Mitarbeiter gehen ein anderes Arbeitsrechtsverhältnis außerhalb, der bewaffneten Organe ein.

Aufgelöst werden der

- SC Dynamo Hoppegarten und

- Fallschirmsportclub Dynamo Eilenburg.

Die Sport- und Trainingsstätten der SV Dynamo stehen künftig der Bevölkerung zur Mitnutzung zur Verfügung.

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