Arbeitsgruppe "Neue Verfassung" des Runden Tisches konstituiert
Zu ihren Aufgaben und zu ihrer Arbeitsweise vertritt die Arbeitsgruppe folgenden Standpunkt, den sie zugleich der Verfassungskommission der Volkskammer unterbreitet.
1. Die Arbeitsgruppe sieht ihre vordringliche Aufgabe darin, den Entwurf einer neuen Verfassung der DDR auszuarbeiten. Dazu zieht sie Experten heran. Sie wird notwendige Informationen zu Gesetzesvorhaben, die den Entwurf der neuen Verfassung berühren könnten, sowohl von Regierungsstellen wie von Ausschüssen der Volkskammer anfordern.
Die Arbeitsgruppe wird ihre Vorstellungen über die neue Verfassung ständig in der Öffentlichkeit diskutieren.
2. Es wäre günstig, wenn sich die Verfassungskommission der Volkskammer im Schwerpunkt auf die mit der Verabschiedung notwendiger Einzelgesetze (etwa Wahlgesetz, Parteiengesetz, Gesetz über Joint Ventures) zusammenhängenden Änderungen der bestehenden Verfassung konzentrieren würde. Über ihre Vorstellungen und Projekte zur Änderung der bestehenden Verfassung muss die Arbeitsgruppe des "Runden Tisches" ständig informiert werden. Umgekehrt wird die Arbeitsgruppe des "Runden Tisches" ihre Ergebnisse im Hinblick auf die neue Verfassung der Verfassungskommission der Volkskammer zugängig machen.
3. Im Interesse der Effektivität der Arbeit wäre es zu begrüßen, wenn einzelne Personen (Mitglieder und Experten) in beiden Gremien mitarbeiten.
4. Die Arbeitsgruppe des "Runden Tisches" anerkennt nur Experten der Arbeitsgruppe, nicht einzelner Parteien oder Organisationen. Als Experte wird Professor Schöneburg von der Arbeitsgruppe berufen. Weitere Experten werden, nachdem sie sich in der Arbeitsgruppe vorgestellt haben, in den nächsten Beratungen benannt.
Die nächste Arbeitsgruppensitzung wurde für den 2. Januar einberufen. Sie wird sich mit deutschen Verfassungen der Vergangenheit und Gegenwart auseinandersetzen.
Neue Zeit, 45. Jahrgang, Ausgabe 299, 20.12.1989, Tageszeitung der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands