STAATSSICHERHEIT - UND WIE WEITER?

Meinungsbildung von Mitgliedern von Bürgerinitiativen der Bezirke Magdeburg, Potsdam und Rostock und Schwerin zur Vorbereitung eines DDR-weiten Treffens aller Bürgerinitiativen zur Sicherung von Akten des ehemaligen MfS bzw. des Amtes für nationale Sicherheit

Forderungen an den Runden Tisch

1. Bis zur DDR-weiten Abstimmung zwischen den Bürgerinitiativen aller Bezirke der DDR ist eine Vernichtung sämtlichen Schriftgutes des ehemaligen MfS bzw. des Amtes für nationale Sicherheit zu unterbinden. Ausnahmen nur bei

a) lückenloser nachgewiesener doppelter Aktenführung - Vernichtung der Dublette und

b) gedrucktem Schriftgut sind je zwei Belegexemplare zu erhalten. Alle übrigen Exemplare können vernichtet werden.

Die Vernichtung von Schriftgut muss durchgesetzt geregelt werden.

2. Es wird die Offenlegung der Archivstruktur des ehemaligen MfS bzw. des Amtes für nationale Sicherheit und die öffentliche Außerkraftsetzung aller bisherigen Dienstanweisungen gefordert.

3. Die Verbindungen des ehemaligen MfS bzw. Amtes für nationale Sicherheit zu den inoffiziellen Mitarbeitern gelten als beendet. Die Weiterführung und Neuanwerbung ist öffentlich als unzulässig zu erklären. Bis zu einer endgültigen Klärung soll die Liste der inoffiziellen Mitarbeiter erhalten bleiben.

4. Es wird die Sicherung und Offenlegung der Archive der ehemaligen Bezirkseinsatzleitungen in Verbindung mit der Sicherung der Akten der Abteilung Sicherheit bei der Bezirksleitungen der SED bzw. SED-PDS gefordert.

5. Alle von der SED-PDS übernommenen Sonderkommunikationsmittel der SED wie z. B. Sondertelefon-, Fernschreib- und Richtfunkverbindungen sind sofort stillzulegen.

6. Die Grundorganisationen der SED-PDS sind aus allen Bereichen, insbesondere aus den bewaffneten Organen sowie den Staats- und Justizorganen herauszunehmen. Jegliche politisch-ideologische Anleitung dieser Organe durch die SED-PDS sind zu unterlassen.

7. Die Weisung vom 14.12.89 zur Bildung eines Verfassungsschutzes ist bis zum 6.5.90 auszusetzen. Von der Bildung eines selbständigen Verfassungsschutzes ist Abstand zu nehmen. Konzepte sind öffentlich zu diskutieren.

8. Die Verpflichtung von Mitgliedern von Bürgerinitiativen zum Geheimnisschutz soll nur in den Fällen erfolgen, bei denen unmittelbar die Interessen der Landesverteidigung berührt werden.

Mitglieder von Bürgerinitiativen der Bezirke Magdeburg, Potsdam, Rostock und Schwerin

Kontaktadresse:
Wolfgang L(...) (...)str. 13
Retgendorf 2711
Tel. Camps (...) oder Schwerin (...)

Schwerin, den 25.12.89


[4. Sitzung des Runden Tisches am 27.12.1989. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Volkskammerwahl am 6. Mai 1990 stattfinden.]