Material der AG "Wirtschaft" zum Thema Landwirtschaft

Die Arbeitsgruppe "Wirtschaft" hat sich am 17. Januar 1990 mit Fragen der Landwirtschaft beschäftigt. Sie empfiehlt dem Runden Tisch die im folgenden formulierten Schwerpunkte anzunehmen und der Regierung zu übergeben. Die Schwerpunkte sollten der durch die Regierung auszuarbeitenden Konzeption zur Entwicklung der Landwirtschaft zugrunde liegen.

Der Runde Tisch erwartet Auskunft von der Regierung zur Gesamtsituation der Landwirtschaft und die Einleitung von Maßnahmen:

1. Sofortmaßnahmen

- Unverzügliche Gesetzesinitiativen und Einbeziehung in die deutsch-deutschen Verhandlungen zum Erhalt der Existenz und des Eigentums der landwirtschaftlichen Produzenten aller Eigentumsformen. Dazu gehören insbesondere Initiativen

In die oben genannten Verhandlungen mit der BRD einzubeziehen sind Maßnahmen, die verhindern, dass frühere Eigentümer von Grund und Boden der Land- und Forstwirtschaft, die durch in der DDR geltendes Recht dieses Eigentum verloren haben, die weitere Verfügbarkeit der jetzigen Nutzer beeinträchtigen können (eventuell Lastenausgleich, soweit das noch nicht geschehen).

- Aufnahme deutsch-deutscher Gespräche zur Vorbereitung der Bauern der DDR auf den EG-Binnen- und Außenmarkt; soziale Förderungsmaßnahmen für die Bauern müssen denen anderer Bereiche angepasst werden

- Erhöhung der Lieferung von Technik, Ersatzteilen, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zur rechtzeitigen Absicherung der Frühjahrsbestellung

- Stabilisierung der Leistungen der Nahrungsgüterwirtschaft, insbesondere der Schlacht-, Kühl- und Verarbeitungskapazitäten durch beschleunigte materiell-technische Ausstattung, Gewinnung von Arbeitskräften und gezielte soziale Maßnahmen

- Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Bedürfnisse der Bevölkerung nach gesunder Ernährung, unter anderem durch Förderung des Anbaus von Obst und Gemüse, Veränderung der Struktur der landwirtschaftlichen Produktion und des gegenwärtigen Subventions- und Verbraucherpreissystems

- Sicherung der Gemeinnützigkeit der Bodennutzung durch eindeutige gesetzliche Regelungen, um eine effektive, ökologisch und sozial verträgliche landwirtschaftliche Produktion zu sichern (Bodengesetz, Bodenbewertungsgesetz, Flächennutzungsbehörde)

- Maßnahmen, die die sozialen Bedingungen für die Bürger in Stadt und Land verbessern (Einkommensniveau, Versorgungs- und Dienstleistungen, gesundheitliche, kulturelle und sportliche Betreuung und anderes)

- Drastische Reduzierung der Plankennziffern in der Landwirtschaft, stärkere Anwendung des Vertragssystems und flexibler Preise

2. Maßnahmen zur Wirtschaftsreform

- Schaffung von Voraussetzungen für eine effektive und ökologiegerechte landwirtschaftliche Produktion, die die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau und in steigender Qualität gewährleistet, die Volkswirtschaft mit agrarischen und tierischen Rohstoffen versorgt, Arbeit für Genossenschaftsbauern und Landarbeiter sichert und die landwirtschaftliche Nutzfläche als Bestandteil der Kulturlandschaft erhält

- Gewährleistung einer engeren materiell-technischen und ökonomischen Verflechtung und Interessenausgleich zwischen Landwirtschaft, Industrie und Handel über Marktbeziehungen

- Chancengleichheit für Betriebe aller Eigentums- und Organisationsformen und Produktionseinrichtungen im ökonomischen Wettbewerb durch einheitliche Preisbildungs- und Besteuerungsgrundsätze

- Verwirklichung der Selbstverwaltung der Genossenschaften und der ökonomischen Eigenverantwortung der volkseigenen Landwirtschaftsbetriebe

- Förderung unabhängiger demokratischer Genossenschaftsverbände und Verbände volkseigener Landwirtschaftsbetriebe beziehungsweise die Gründung von Landwirtschaftskammern als Interessenvertreter gegenüber Regierung und Industrie

- Förderung einer ökologiegerechten landwirtschaftlichen Produktion, durch Technologien in der Pflanzen- und Tierproduktion, die so zu gestalten sind, dass Umweltschäden verringert werden, einschließlich des Abbaus übermäßiger Tierkonzentrationen im Rahmen der Investitionsförderung und Durchsetzung des Verursacherprinzips bei Umweltschäden

- Schaffung ökonomischer Bedingungen, die die Rentabilität der Verarbeitungsindustrie gewährleisten und auch die Gründung von Joint-Ventures sowie andere Formen der Kooperation ermöglichen

- Schaffung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, die eine stabile Inlandsversorgung gewährleisten

- stärkere Einbeziehung der Landwirtschaft in die internationale Arbeitsteilung, mit dem Ziel der höheren Effizienz der landwirtschaftlichen Produktion.


[13. Sitzung des Runden Tisches am 19.02.1990]

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