Zum weiteren Umgang mit den Unterlagen des MfS

Nach der Regierungserklärung vom 1. 2.1990 durch Herrn Modrow sehen wir die Sicherheit der Stasi-Akten in Zukunft nicht mehr gewährleistet. Durch den Zusammenschluss beider deutscher Staaten und der Bildung gemeinsamer Organe und Institutionen wird unser Land zum Wirkungsfeld für den Bundesverfassungsschutz, den BND und den MAD.

Wir haben die Auflösung der Stasi erkämpft. In seiner Arroganz hat das MfS nie mit dieser Situation gerechnet und entgegen allen Regeln der Konspiration keine diesbezügliche Konzeption erarbeitet. Im Stasi-Nachlass findet sich umfangreiches Informationsgut, ein Spiegel unserer Gesellschaft aus dem Blickwinkel dieses Geheimdienstes; riesige Dateien, Dossiers zu Privatpersonen, Massenorganisationen, Parteien, Institutionen, Betrieben, offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern der Stasi, Analysen zu allen unser Land betreffenden Fragen. Zur Auflösung dieses Geheimdienstes gehört konsequenterweise auch die Vernichtung all seiner Datenbanken!

Erlangen bundesdeutsche Geheimdienste Zugang zu diesen Stasi-Informationen, erhalten sie tiefen Einblick in unsere Privatsphären, die Personalstruktur unserer Betriebe, Institutionen und Organe. Ehemalige offizielle und inoffizielle Mitarbeiter des MfS können aufgedeckt beziehungsweise zur weiteren Mitarbeit gegen uns gezwungen werden. Wir kämen vom Regen in die Traufe!

Es gilt die Frage zu klären, welcher Nutzen aus der Aufbewahrung und Aufarbeitung des Materials zu ziehen wäre, dagegen abzuwägen, welche Gefahr von ihm ausgehen könnte. Wir haben uns eine Übersicht zu Umfang und Art des gesicherten Materials erarbeitet.

Welches Material muss unbedingt erhalten bleiben?

Für die Geschichtsschreibung sind Befehle, Weisungen, Führungs- und Stabsunterlagen wie auch Gerichtsunterlagen aufzubewahren. Letztgenannte sind für Rehabilitierungen dringend erforderlich. Des weiteren sollte vorläufig nur ein Weg von der Hauptdatei zu den Akten bestehen bleiben und alle zusätzlichen Verzweigungen beseitigt werden. Bei Gefahr des Zugriffs bundesdeutscher Geheimdienste kann dieser Weg an seinen neuralgischen Punkten unterbrochen werden.

Welches Material muss unbedingt vernichtet werden?

Notwendig ist die sofortige physische Vernichtung aller elektronischen Speichermedien, insbesondere der zentralen Personendatenbank und der Extraspeicher in der Hauptabteilung XIII, diese erlauben durch einen schnellen gezielten Zugriff zu jeweils sechs Millionen Datensätzen detaillierte Auskünfte zu Privatpersonen und Personengruppen.

Gesetzwidrig gewonnene Spitzelinformationen haben zum einen keine Rechtskraft, zum anderen jedoch liegen sie, wenn wir sie nicht vernichten, zu weiterer Benutzung bereit. Das betrifft alle Quellenberichte, alle Personendossiers über Bespitzelte und Spitzel wie auch verdichtete Analysen zu Personengruppen, Organisationen, Betrieben und so weiter. Hierbei ist ein weiteres Material zu berücksichtigen, das die aufgeführten Bereiche berührt und uns in Struktur und Inhalt bekannt ist.

Wer ist eigentlich berechtigt, verfassungswidrig gewonnene Informationen zu speichern und dem Staatsarchiv zu übergeben? Wer wagt es, die Verantwortung für die sichere Lagerung des in 40 Jahren Stasi-Spitzelei zusammengetragenen Materials persönlich zu übernehmen? Sollte sich hierfür niemand finden, wäre es besser, das personenbezogene Material sofort der Vernichtung zuzuführen! Diesbezüglich unterlassene Entscheidungen entbinden nicht von politischer Verantwortung.

Technische Fragen:

Für alle Prozesse, gleich ob weitere Archivierung oder Vernichtung des Materials, ist unbedingt die Mitwirkung kompetenter, durch operative Arbeit unbelasteter Mitarbeiter des ehemaligen MfS erforderlich. Diese werden jedoch von Tag zu Tag weniger, weshalb dringend über die sofortige Übernahme des entsprechenden Personals durch wen auch immer vorn Runden Tisch und dem Ministerrat verhandelt und entschieden werden muss.

Sollte man sich für den gezielten Abbau des Datenberges entscheiden, ist auch konzeptionell für die technische Vorbereitung dieses Prozesses Sorge zu tragen. Praktikable Lösungen zur Vernichtung der elektronischen Datenträger sind ebenso vorzubereiten wie die Bereitstellung der entsprechenden Kapazitäten in den Papiermühlen.

Die Vernichtung des Materials hat unter Korntrolle der Bürgerkomitees im Auftrag der Regierung zu erfolgen. Die Öffentlichkeit ist hiervon durch die Regierung in Kenntnis zu setzen.

gez.: Klaus Behnke und Thomas Schmidt, Kontrollkommission zur Auflösung des MfS/AfNS Bezirk Schwerin 12. Februar 1990


Klaus Benke gehörte der Kontrollkommission im Bezirk Schwerin an, die mit der Auflösung des Bezirksamtes Schwerin des MfS beauftragt wurde. Er sprach sich auf der 12. Sitzung des Runden Tisches am 12.02.1990 für die physische Vernichtung der Plattenspeicher aus, um der Gefahr der Wiederherstellung der Daten zu entgehen. Was aber Widerspruch hervorrief.


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