Der Runde Tisch möge beschließen:

1. Die Regierung möge folgende Gesetzesinitiative ergreifen:

In den Betrieben, in denen eine wirksame Interessenvertretung durch die Gewerkschaften nicht gegeben ist, demokratisch gewählte Betriebsräte die gesetzlich festgelegten Rechte der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen wahrnehmen. Ich will hierzu ergänzen, dass hier ein rascher Zugriff auf Gesetzesänderungen noch möglich ist. Wir hatten ja vorgeschlagen und uns auch geeinigt, dass das Änderungsgesetz zum Arbeitsgesetzbuch hier eine Möglichkeit bietet, sofort eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Wir wollen auch nicht unerwähnt lassen, dass die letzten beiden Zeilen, dass sich die Betriebsräte mangels anderer gesetzlicher Regelungen auf die Rechte der Gewerkschaften stützen in ihrer Arbeit, natürlich für die Gewerkschaften ein sehr weitgehender Kompromiss ist. Wir hätten das anders formulieren wollen, aber mit Recht wurde darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die Demokratierechte, sondern auch um die Schutzrechte jener Interessenvertreter geht, und wir wollen, dass auch die Betriebsräte, ihre Mitglieder, die gleichen Schutzrechte genießen, wie sie jetzt Gewerkschaftsfunktionäre haben, und darum ist es zu diesem Kompromiss gekommen.

2. Der Runde Tisch unterstützt die Forderungen nach verfassungsrechtlicher Absicherung des Streikrechts und des Aussperrungsverbotes. Das wäre gegeben, wenn der Runde Tisch mit dem Gewerkschaftsgesetz mitgeht. Hier haben wir schon einen Weg gefunden. Es war ja vor allen Dingen ein Vorschlag der Vereinigten Linken, eine solche gesetzliche Regelung einzubringen.

3. Der Runde Tisch unterstützt die Wahrnehmung der Mitbestimmung in Bezug auf die Eigentümerinteressen der Arbeiter und Angestellten in staatlichen Betrieben und Einrichtungen durch demokratisch gewählte Organe der Belegschaften. Hier sind wir uns alle einig, dass das Eigentum in der nächsten Zeit in den Betrieben unterschiedlich sein wird, dass hier verschiedene demokratische Organe zu bilden sind und dass wir hiermit den Weg öffnen, die demokratische Mitbestimmung der Werktätigen auch in Richtung Eigentümerinteressen zu sichern.

Ähnliches geht vom Punkt 4 aus.

4. Die Sicherung der Interessen der Arbeiter und Angestellten in allen größeren Betrieben und Einrichtungen erfordert zumindest die paritätische Mitbestimmung. Also dort, wo Unternehmungen installiert werden, wollen wir zumindest die gleichberechtigte Mitbestimmung auch der Werktätigen sichern. Und hinter diesen Vorschlägen steht die SPD, die Vereinigten Linken und stehen die Gewerkschaften unseres Landes.


[Vorlage 12/24, Antrag von SPD, VL und FDGB, 12. Sitzung des Runden Tisches am 12.02.1990.
Der Antrag wurde mit Mehrheit, bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung, angenommen.]