1. Ein Organ zur Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung kann frühestens nach Inkrafttreten einer neuen Verfassung gebildet werden. Wir geben zu bedenken, dass die Verfassung einer wahren Demokratie nicht durch einen Apparat, sondern nur vom Volk geschützt werden kann.
2. Die Benennung der Aufgaben des Nachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes in der Regierungserklärung ist unkonkret und damit unzureichend. Wir fordern von der Regierung eine präzise Funktions- und Befugnisbeschreibung dieser Organe und deren Mitarbeiter.
3. Wir fordern von der Regierung, die Abgrenzung dieser Organe zur Polizei zu benennen.
4. Wir fordern von der Regierung konkrete Mitteilungen über die Anzahl der Mitarbeiter dieser Organe, die Qualifikation der Mitarbeiter, die eventuelle Übernahme ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit beziehungsweise des Amtes für Nationale Sicherheit in den Verfassungsschutz und in den Nachrichtendienst. Und wir fordern die Mitteilung über die zu erwartenden und bereits geplanten Kosten für diese Organe.
5. Wir fordern von der Regierung Aussagen zu Kontrollmöglichkeiten über den Nachrichtendienst und über den Verfassungsschutz. Ohne Kontrolle besteht die Gefahr der Verselbständigung dieser Organe.