Umwandlung der Lebensmittelsubventionen in personengebundene Einkommen

Zu den ersten Schritten einer wirksamen Wirtschaftsreform gehört der sozialverträgliche Abbau längst hinfällig gewordener Subventionen.

Um die Bevölkerung der DDR vor weiteren Schaden zu bewahren, wird die Umwandlung der Lebensmittelsubventionen in personengebundene Einkommen veranlasst.

Aus dem Staatshaushalt wird bei einer Streichung von 30 Mrd. M Subventionen für Lebensmittel (einschließlich Gaststätten) diese freiwerdende Summe in rund 150 M personengebundenes, zusätzliches monatliches Einkommen umgewandelt. Diesen Betrag erhält jeder Bürger und jede Bürgerin in der DDR als Zuschlag zum Arbeitseinkommen, Kindergeld, Stipendium, zur Rente und auch dann, wenn keinerlei Einkommen bezogen wird.

Ein entsprechendes Konzept liegt im Ministerium für Finanzen und Preise vor. Der Runde Tisch fordert seine Verwirklichung noch vor der Wahl am 18. März 1990, vor allein zur Beruhigung der Bevölkerung, um die Reformfähigkeit der DDR-Wirtschaft zu beweisen und auf einem wichtigen Gebiet voranzutreiben.

Diese Regelung gilt als vorläufig. Differenzierte Zuschläge zu den personengebundenen Einkommen sind, wie auch die generelle Regelung indirekter Subventionen, durch die neue Volkskammer vorrangig zu behandeln und zu beschließen.

Die Bevölkerung ist von der Konzeption umfassend zu informieren, bevor sie verwirklicht wird.

[Der Antrag des Neuen Forum wurde auf der 13. Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 19.02.1990 ohne Gegenstimmen bei acht Enthaltungen angenommen.

Ziel war, die Lebensmittel sollten zu kostengerechten Preisen verkauft werden. Die bisherigen Subventionen sollten die Bürger direkt erhalten.

Die DDR-Bürger wussten aus Ungarn und Polen, einen Preisreform bedeutet höhere Preise.

Barbara Hähnchen vom Neuen Forum sagte, die niedrigen Preise bewirken Verschwendung und auch die Zweckentfremdung. Auch partizipieren Nicht-DDR-Bürger davon. Es wolle nicht gewartet werden bis der IWF und ähnliche Institutionen einen Lösung diktieren.]