- Täglich werden sie durch Beschimpfungen, Gaststättenverbote und tätliche Angriffe diskriminiert.
- In ghettoähnlichen Wohnblocks wohnen sie dicht an dicht ohne Kontakte zur Außenwelt. Dabei stehen ihnen laut Gesetz mindestens 5 m2 Wohnraum zu.
- Durch staatliche Verordnungen werden die Einkaufsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Es kommt sogar dazu, dass Ausländerinnen nicht bedient werden. Damit wird ihnen die Möglichkeit genommen, für ihr hart erarbeitetes Geld Güter zu erwerben, die sie nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer zur Verbesserung ihrer sozialen Situation verwenden können (Fahrräder, Nähmaschinen u. ä.).
- Auf Grund der ungenügenden Vorbereitung des Staates auf die Aufnahme von Ausländerinnen gibt es keinerlei Möglichkeiten für freie Ausübung ihrer Religion, keinen Raum für ihre kulturellen Bedürfnisse, keine Möglichkeiten, sich in den Medien zu artikulieren.
- Ausländerinnen sind drei bis zehn Jahre lang von ihrer Heimat, ihren Familien und ihren Freunden getrennt. In dieser Zeit haben sie nur einmal die Möglichkeit, kostenlos nach Hause zu fahren.
- Ausländische Frauen müssen vor ihrem Arbeitsaufenthalt in der DDR unterschreiben, dass sie in der DDR keine Kinder zur Welt bringen, dass sie bei einer Schwangerschaft sofort abbrechen bzw. in die Heimat zurückkehren.
- Es gibt keine Möglichkeiten für Ausländerinnen, dauerhaft in der DDR bleiben zu können.