- die Verwirklichung der Menschenrechte auf der Grundlage der UN-Charta (einschließlich ungehinderter Reisefreiheit und Streikrecht)
- das Recht auf Arbeit bei konsequenter Anwendung des Leistungsprinzips
- den radikalen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft
- die Emanzipation der Frau sowie die Förderung solidarischer Verhaltensweisen und Minderheitenschutz
- Rechtsstaatlichkeit und funktionelle Gewaltenteilung auf der Grundlage der Volkssouveränität
- Recht auf Gesetzesinitiative und geregelte Vetorechte für demokratische Massenorganisationen (Gewerkschaften, Berufsverbände usw.)
- Kontrolle der Arbeit und ihrer Produkte durch die Arbeitenden
- Datenschutz gemäß der UN-Konvention
- soziale, ökonomische, politische und kulturelle Gleichberechtigung der Völker.