1. Zur Verwirklichung der Wirtschaftsdemokratie in allen Unternehmen ist in einem Betriebsverfassungsgesetz die Sicherung der Werktätigeninteressen durch
a) Verbot von Aussperrungen
b) gewerkschaftliches Streikrecht
c) paritätische Mitbestimmung über gewählte, dem Einfluss der Betriebsleitungen entzogene und der Belegschaft verpflichtete Betriebsräte
zu gewährleisten.
2. Um Selbstverwaltung in staatlichen Betrieben im Interesse der Belegschaften zu entwickeln, sind
a) Sicherung der Kontrolle der Betriebsleitungen durch gewählte Betriebsräte einschließlich des Zustimmungsvorbehalts der Räte bei strategischen Unternehmensentscheidungen (Arbeitskräftepolitik, Eigentumsentscheidungen, Strukturplanung, Investitionen, Rationalisierungsmaßnahmen ect.)
b) Vetorecht der Gewerkschaften in allen die sozialen und Arbeitsbedingungen der Werktätigen betreffenden betrieblichen Entscheidungen und die Tarifautonomie
c) Informationspflicht der Betriebsleitungen gegenüber Gewerkschaft und Betriebsrat
d) demokratische Wahl der Betriebsleitungen durch die Belegschaften bzw. die Bestätigung der Betriebsleitungen durch von Werktätigen bevollmächtigte Organe.