STATUT
der
"Vereinigten Linken"

Die "Vereinigte Linke" ist eine DDR-weite basisdemokratische Bewegung. Sie strebt den politischen Zusammenschluss linker Organisationen und Einzelpersonen unterschiedlicher Anschauungen und Strömungen an, die gemeinsam für eine sozialistische Erneuerung der DDR auf der Basis der Souveränität des Volkes wirken. Die "Vereinigte Linke" versteht sich als Teil der internationalen, insbesondere der europäischen Linken. Innerhalb dieser Bewegung treten wir für die Durchsetzung eines neuen politischen Denkens und Handelns zur Errichtung eines gemeinsamen europäischen Hauses ein, das seinen konstruktiven Beitrag für die Lösung der globalen Probleme leisten kann.

Sozialismus in der DDR bedeutet für uns die Entwicklung gesellschaftlicher Verhältnisse, bei denen sich folgende Merkmale herausbilden und durchsetzen:

- Das humanistische Wesen sozialistischer Entwicklung kann sich nur unter Verhältnissen entwickelter politischer Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, konsequenter Verwirklichung der ungeteilten Menschenrechte und der freien Entfaltung der Individualität jedes Menschen realisieren.

- Die dominierende und perspektivische Grundlage sozialistischer Vergesellschaftung ist das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln sowie das Gemeineigentum in vielfältigen Formen.

- Reale Vergesellschaftung der gesamten ökonomischen Tätigkeit bedarf des Ausbaus der Selbstbestimmung der Produzenten.

- Ziel der ökonomischen Tätigkeit ist die konsequente Verwirklichung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit für alle Gesellschaftsmitglieder.

- Zur Wiederherstellung der dazu nötigen Verhältnisse in unserer natürlichen Umwelt bedarf es eines tief greifenden ökologischen Umbaus der Gesellschaft unter Bedingungen enger internationaler Zusammenarbeit.

- Sozialismus ist nur möglich unter Bedingungen der Achtung der Souveränität und der Lebensrechte und traditionellen Lebensgewohnheiten aller Völker in Solidarität mit den Unterdrückten und Verfolgten auf der ganzen Erde.

Eingedenk ihrer basisdemokratischen Prinzipien gibt sich die "Vereinigte Linke" (VL) dieses Statut:

Die regionale Struktur der VL

1. Mitgliedschaft

1. 1. Mitglied der VL der Region können sein:

- Einzelpersonen;

- Mitglieder von Gruppen und Parteien, die sich geschlossen der VL angeschlossen haben (integrierte Organisationen);

- Gruppen oder Parteien, die die Arbeit der VL unterstützen und mit ihrer politischen Haltung grundsätzlich übereinstimmen, aber ihre Selbständigkeit wahren wollen (assoziierte Organisation).

1. 2. Mitglied der VL der Region kann auch sein, wer einer assoziierten Organisation angehört, aber die Bedingungen dieses Statuts als Einzelmitglied erfüllt.

Das Gleiche ist möglich für Personen, die einer Gruppe/Partei angehören, die sich nicht der VL einer Region angeschlossen hat. Die Kandidatur für ein öffentliches Amt ist hier aber nur dann möglich, wenn sich die Gruppe/Partei, der dieses Mitglied angehört, nicht an der jeweiligen Wahl beteiligt.

1. 3. Mitglied der VL kann nur sein,

- wer das 16 Lebensjahr vollendet hat,

- Staatsbürger der DDR ist oder seit mindestens drei Monaten überwiegend in der DDR lebt

- das Statut anerkennt und in einer Basisgruppe, oder einem Arbeitsgremium der Vollversammlung ständig mitarbeitet.

Die assoziierte Mitgliedschaft von Kinder- und Jugendorganisationen ist möglich.

1. 4. Die Mitgliedschaft in der VL beginnt mit der Eintragung in die Mitgliederliste einer Basisgruppe der VL einer Region oder eines Arbeitgremiums der Vollversammlung der VL einer Region entsprechend dem Aufnahmemodus dieser Basisgruppe/dieses Arbeitsgremiums. Dies erübrigt sich beim Wechsel aus einer Organisation der VL einer Region in eine andere.

1. 5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Ausschluss kann nur erfolgen bei grobem Verstoß gegen das Statut. Der Ausschluss kann, nur von der Vollversammlung der VL einer Region mit mindestens Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

2. Vollversammlung

2. 1. Die Vollversammlung (VV) leitet als souveränes Organ die gesamte politische und organisatorische Tätigkeit der VL einer Region. In ihr haben Stimmrecht:

- die Mitglieder der VL einer Region;

- die bevollmächtigten Vertreterinnen/Vertreter der assoziierten Gruppen.

2. 2. Die Vollversammlung ist grundsätzlich öffentlich. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit bedarf eines Mehrheitsbeschlusses. Derartige Beschlüsse dürfen jedoch nicht die Teilnahmerechte (ohne Stimmrecht) solcher Mitglieder assoziierter Organisationen beschränken, die weder Einzelmitglied noch als Vertreterin/Vertreter solcher Organisationen bevollmächtigt sind.

2. 3. Die Vollversammlung tagt mindestens einmal in zwei Monaten, in der Regel gemeinsam vom Sprecherrat und der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer einberufen.

Eine außerordentliche Vollversammlung muss innerhalb von zwei Wochen einberufen werden auf Verlangen der Mehrheit

- von zwei Arbeitsgremien der Vollversammlung oder

- von drei Basisgruppen.

2. 4. Die Vollversammlung soll Beschlüsse über die Arbeit der Basisgruppen der VL einer Region nur fassen, wenn dies im Interesse notwendigen einheitlichen Auftretens (z.B. auf kommunalpolitischem Gebiet) unerläßlich erscheint.

2. 5. Die Vollversammlung hat kein Reicht, in die Arbeit assoziierter Organisationen einzugreifen. Im Falle einen unlösbaren Konflikts in Grundsatzfragen steht ihr lediglich das Recht zu, die Beziehungen durch Beschluss mit: Zweidrittelmehrheit zu lösen. Dazu sind jedoch ausdrücklich alle Mitglieder der betreffenden Organisation einzuladen.

3. Ständige Arbeitsgremien der Vollversammlung

Die Vollversammlung gewährleistet die Kontinuität ihrer Arbeit über Arbeitsgremien, die auf der Grundlage von Beschlüssen der Vollversammlung arbeiten, ihr rechenschaftspflichtig und von ihr jederzeit abberufbar sind.

3. 1. Der Sprecherrat

Dem Sprecherrat obliegt die politische und (gemeinsam mit dem geschäftsführenden Ausschuss) auch die juristische Außenvertretung der VL einer Region, sowie die offiziellen Kontakte. Der Sprecherrat besitzt keine politische Richtlinienkompetenz und arbeitet auf der Grundlage von Beschlüssen des politischen Beirats und der Vollversammlung.

Er organisiert die Informationsbeziehungen zu den VL-Gruppen und -Organisationen in den anderen Regionen der DDR.

Er bestimmt jeweils eines seiner Mitglieder zur ständigen Vertretung in der Mediengruppe und im politischen Beirat.

Er ist offen für die Teilnahme mit beratender Stimme je einer Vertreterin/eines Vertreters der anderen ständigen Arbeitsgremien der Vollversammlung.

Die Mitglieder des Sprecherrats werden einzeln und jeweils für ein Jahr möglichst auf der Grundlage der Quotenregelung mit flankierenden Maßnahmen gewählt, und werden auf Antrag von der Vollversammlung mit einfacher Mehrheit bestätigt. Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird nach einem halben Jahr neu gewählt.

3. 2. Der politische Beirat

Der politische Beirat leitet die politische Arbeit zwischen den Vollversammlungen und tagt mindestens zweimal monatlich. Die Hauptaufgabe des politischen Beirats besteht im Herausarbeiten des politischen Konsenses innerhalb der VL der Region. Schriftliche Äußerungen der Basisgruppen, die als offizielles Material der VL der Region gelten sollen, bedürfen der Beratung und Zweidrittelmehrheit im politischen Beirat. In Grundfragen sind derartige Materialien (in Zusammenarbeit mit der Redaktionsgruppe) der Vollversammlung als Beschlussvorlage einzureichen.

Der politische Beirat aus je einer Vertreterin/eines Vertreters jeder ständigen Arbeitsgruppe, jeder zeitweiligen Projektgruppe, jeder assoziierten Organisation, jeder integrierten Gruppe bzw. Organisation und einem Mitglied des Sprecherrats. Den territorialen und betrieblichen Basisgruppen ist die Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters in den politischen Beirat freigestellt.

3. 3. Der geschäftsführende Ausschuss

Der geschäftsführende Ausschuss, der VL einer Region arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des politischen Beirats und ist für die organisatorischen Aufgaben (Mitglieder und Basisgruppenorganisation, Beschaffung und Verwaltung von Arbeits- und Tagungsräumen, Inventar und Arbeitsmaterial) und die Finanzen verantwortlich.

Er konstituiert sich aus Mitgliedern, die sich für diese Arbeit zur Verfügung stellen und der Bestätigung durch die Vollversammlung bedürfen, sowie aus gewählten Mitliedern.

Gewählte Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses sind

- die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer

- die Schatzmeisterin/der Schatzmeister.

Beide haben, das Vorschlagsrecht gegenüber der VV für ihrer Stellvertreter.

Diese vier Personen werden von der Vollversammlung für die Dauer von zwei Jahren nach dem Prinzip der Quotenregelung gewählt. Eine Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer leitet die Arbeit des geschäftsführenden Ausschusses.

Sie/er besitzt die Unterschriftsvollmacht zur juristischen Vertretung.

Der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister obliegen Verwaltung und Nachweispflicht der finanziellen Mittel der VL der Region.

3.4. Übrige Arbeitsgremien der Vollversammlung

Die Arbeitsgremien

- Öffentlichkeitsarbeit (Medienarbeit, Redaktion)

- Technik (Informations-, Kommunikations-, Vervielfältigungstechnik),

konstituieren sich aus Mitgliedern, die sich für diese Arbeit zur Verfügung stellen.

Ihre Zusammensetzung bedarf der Zustimmung durch die Vollversammlung.

Über die Bildung weiterer derartiger Gremien beschließt die Vollversammlung.

3. 5. Revisionskommission

Die Vollversammlung wählt für jeweils ein Jahr eine Revisionskommission, der die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Sacheigentums und der Finanzen sowie die Kontrolle der Einhaltung von Beschlüssen der Vollversammlung obliegt. Sie berichtet auf der Vollversammlung regelmäßig über ihre Arbeit.

4. Basisgruppen

Basisgruppen im Sinne von Ziff. 1.3. dieses Statuts sind:

- ständige Arbeitsgruppen,

- Territorialgruppen (Stadtbezirke, Ortsteile, Wohngebiete etc.),

- Gruppen in Betrieben und Einrichtungen.

Die Basisgruppen konstituieren sich eigenverantwortlich.

Sie führen eine Mitgliederliste, kassieren die Mitgliedsbeiträge und führen die Beiträge an die Schatzmeister/in ab.

Mitglieder, die in mehreren Basisgruppen mitarbeiten, entscheiden selbst, in welcher Gruppe sie registriert und kassiert werden.

5. Zeitweilige Projektgruppen

Zeitweilige Projektgruppen konstituieren sich eigenverantwortlich i.d.R. auf Anforderung der Vollversammlung oder einer ihrer Arbeitsgremien und leisten für diese Gremien Zuarbeit.

Wer in einer solchen Gruppe mitarbeitet, kann während dieser Zeit seine Mitarbeit in seiner Basisgruppe aussetzen, hat aber trotzdem seiner Beitragspflicht nachzukommen.

6. Finanzen

6. 1. Die VL einer Region finanziert ihre Tätigkeit aus

- Mitgliedsbeiträgen,

- Publikationen,

- Spenden,

- Veranstaltungen.

Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 3 Mark (für Schüler -.5O Mark).

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von über 300.- Mark beträgt der monatliche Beitrag mindestens 1 % des Nettoeinkommens.

Mitglieder assoziierter Organisationen bezahlen ebenfalls den monatlichen Mindestbeitrag.

6. 2. Der geschäftsführende Ausschuss erarbeitet eine Finanzierungsrichtlinie, die von der VV bestätigt werden muss. Im Rahmen dieser Richtlinie entscheidet er je Finanzierungsfall über die Verwendung der Gelder. Er kann dieses Entscheidungsrecht für Regelausgaben (Mieten, Postgebühren, Inlandsfahrtkosten) an die Schatzmeisterin/den Schatzmeister übertragen. Vierteljährlich legt die Schatzmeisterin/der Schatzmeister vor der VV Rechenschaft über die Finanzlage ab.

6. 3 Die Schatzmeisterin/der Schatzmeister erarbeitet jährlich und nach Aufforderung durch die Revisionskommission einen Finanzbericht.

Die zentrale Struktur der VL

7. Die zentralen Gremien der VL

7. 1. Der DDR-Sprecherrat

Der DDR-Sprecherrat konstituiert sich aus von den jeweiligen regionalen Vollversammlungen gewählten Sprechern, die den jeweiligen regionalen Sprecherräten angehören müssen und ihnen rechenschaftspflichtig sind.

7. 2. Der zentrale geschäftsführende Ausschuss

Der zentrale geschäftsführende Ausschuss ist ein Organ der DDR-Delegiertenversammlung und ihr rechenschaftspflichtig.

7. 3. Die DDR-Delegiertenversammlung

Die DDR-Delegiertenversammlung bestimmt den zentralen geschäftsführenden Ausschuss, trifft die programmatischen Aussagen der VL der DDR, entscheidet über Bündnis- oder Koalitionsabsprachen, über zentrale Delegierungen und die zentrale Finanzrichtlinie.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Dieses Statut wurde auf der 1. DDR-Delegiertenversammlung der VL am 27./28.1.1990 mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Änderungen bedürfen ebenfalls der Zweidrittelmehrheit der DDR-Delegiertenversammlung. Einzelheiten zur Ausgestaltung dieses Statuts können mit einfacher Mehrheit der DDR-Delegiertenversammlung beschlossen werden.

8.2. Dieses Statut bedarf der unverzüglichen Änderung, wenn es das Inkrafttreten

- eines neuen Wahlgesetzes

- eines neuen Vereinigungsgesetzes

erforderlich machen.

8.3. Die schriftliche Information unter Beifügung dieses Statuts an die Regierung der DDR obliegt der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer der VL.

Leipzig, den 28.1.1990

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