Daten und Kommunikationstechnologien in der sozialistischen Gesellschaft
Der menschliche Erkenntnisprozess fußt in immer stärkeren Maße auf die vermittelte Beobachtung. Daten bilden heute die entscheidende Basis für gesellschaftliche und individuelle Erkenntnisprozesse. Dabei haben Quantität und Qualität der verfügbaren Daten ein enormes Maß erreicht und wachsen weiter an. Die Verfügbarkeit, Interpretierbarkeit und Verknüpfbarkeit der Datenfonds entscheiden wesentlich über die kompetente Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der gesellschaftlichen Subjekte, sind damit Voraussetzung einer funktionsfähigen Demokratie und sozialistischer Selbstverwaltung.
Das Verfügungsmonopol des Staats- und Parteiapparats über die Ermittlung, Verwaltung, Interpretation und selektive Bekanntgabe der Daten bildete ein wesentliches Element der Machtausübung im administrativen Sozialismus. Bei der radikalen Umwälzung in der DDR hin zu einem Sozialismus der Demokratie und Freiheit gilt es, dieses Monopol zu beseitigen und gleichzeitig Mechanismen des Schutzes vor Datenmissbrauch zu installieren. Die Beherrschbarkeit der umfangreichen Datenfonds, ihre sinnvolle Auswertung und Selektion gerade auch unter den Bedingungen einer sprunghaft gewachsenen öffentlichen Verfügbarkeit stellen hohe Anforderungen an die zu entwickelnden Kommunikationstechnologien, an neue Methoden der Beschreibung und Präsentation von Daten und an die Kontrolle der Nutzung. Diese Fragen sind aus der Sicht einer demokratisierten sozialistischen Gesellschaft neu zu beantworten.
Ausgangspunkt für die weitere konzeptionelle Arbeit sollten folgende Prämissen sein:
1.
- Die gesetzliche Informationspflicht (Bereitstellung von Daten) muss an reale gesamtgesellschaftliche Interessen anknüpfen. Art und Umfang der geforderten Informationspflicht ist nach demokratischen Prinzipien konkret festzulegen und gesetzlich zu fixieren (vorstellbar ist ein spezifischer Volkskammerausschuss).
- Bei Offenlegung der verfolgten Ziele und Gewährleistung des Schutzes des Individuums besteht das allgemeine Recht auf das Sammeln und Erheben von Daten. Dabei gilt das "infromationelle Selbstbestimmungsrecht", d.h. das Recht jedes Subjektes die Bereitstellung oder Weitergabe von Daten zu verweigern.
2.
- Die Entpersonifizierung der Daten hat zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen. Sie muss gesellschaftlich kontrolliert werden.
- Es ist die Existenz der erfassten Datenfonds bekannt zu machen und ihre Transparenz sichern, besonders die lokale Präsenz, die Art der Verknüpfung mit anderen Daten und ihre Verfügbarkeit. Jedes gesellschaftliche Subjekt hat das Recht, auf sich bezogenen Daten einzusehen und gesetzlich vorgegebene Vernichtungsfristen zu kontrollieren.
- Bis auf zum Schutz der Gesellschaft und des Individuums notwendige Ausnahmen sind alle aggregierten Daten und ausgewählte Einzeldaten öffentlich. Die eigenständige Auswertung und Selektion von Daten ist nicht nur garantiertes Recht, sondern muss auch durch entsprechende Technologien und Hardware für jeden ermöglicht werden. Es gilt auch hier die Offenlegung der verfolgten Ziele.
3.
- Die Kopplung von verschiedenen Datenfonds und der Datenaustausch bedarf stets einer gesellschaftlichen Legitimation. über die Probleme und Risiken besteht Aufklärungspflicht gegenüber den Betroffenen.
- über rechtlich fixierte Ausnahmen hinaus hat eine Kopplung von Datenfonds erst auf dem Niveau der Entpersonifizierung zu erfolgen.
4.
- In die Entwicklung von Informationssystemen sind stets die Nutzer repräsentativ einzubeziehen. Das gilt auch schon für das Entwicklungsstadium. Dabei geht es auch um Nutzerakzeptanz und humane Arbeitswelt, bei öffentlichen Lösungen aber besonders um Bürgernähe und Transparenz der Prozesse.
- Hardware muss auch für den privaten Erwerb verfügbar gemacht werden, mindestens muss aber deren Nutzung als gesellschaftliche Dienstleistung angeboten werden.
5.
- Bei der Leitung gesellschaftlicher und ökonomischer Prozesse werden zunehmend so genannte "management support"-Systeme eingesetzt. Hier geht die Konzentration von Entscheidungsbefugnissen einher mit der Konzentration großer Datenfonds und der zunehmenden Möglichkeit von Fremdkontrolle. Für den Aufbau funktionstüchtiger, selbstverwalteter Strukturen ist deshalb zunehmend die gesellschaftliche Kontrolle über solche Prozesse und die gleichzeitige Dezentralisierung der Daten im Sinne der Rückgabe von Handlungskompetenz und Selbstkontrolle zu sichern.
- Somit beinhalten selbstverwaltete Strukturen in der Tendenz die Verfügung über die eigenen Datenfonds. Die Durchsetzung übergreifender gesellschaftlicher Interessen an Teilen der selbstverwalteten Datenfonds kann nicht automatisch erfolgen. Basis ist immer ein Abstimmungsprozess mit den verantwortlichen Subjekten. Bei Offenlegung der Zielvorstellungen kann in gesamtgesellschaftlich besonders dringlichen Fällen ein entsprechender Datenzugriff eingeklagt werden.
- Im Zuge der Entwicklung hochleistungsfähiger Software und Technologien der Datenkommunikation gewinnt die Bestimmung von Grenzen der Prozessautomatisierung an Bedeutung. Sinnvolle und die Persönlichkeitsentfaltung fördernde Arbeitsplätze sowie eine sichere Beherrschung von Havariesituationen sind dafür entscheidende Kriterien. Zeit-, Orts- und Situationsabhängigkeit erfordern hier konkrete Entscheidungen statt zentraler, allgemeiner Regelungen.
- Die bevorstehende zunehmende Vernetzung der Rechentechnik macht die präzise öffentliche Information über die Risiken solcher Prozesse, die qualitative Weiterentwicklung des Datenschutzes hinsichtlich Verfälschung und unerlaubten Zugriffs sowie die Bestimmung hardwareseitiger Entkopplungen erforderlich.
Dr. sc. Margrit F(...), Bernhard K(...), Alexander S(...), Walter L(...)
aus: 1. DDR - weites Arbeitstreffen der Initiative Vereinigte Linke 25./26. November 1989, Konferenz Reader, Herausgeber: Initiative Vereinigte Linke Berlin