Der Runde Tisch möge beschließen:
1. Für alle Verhandlungen mit der BRD über die Wirtschafts- und Währungsunion wird die Regierung verpflichtet, die in 40 Jahren DDR entstandenen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse der DDR-Bürger an Grund und Boden, an Häusern und anderen Immobilien auf Dauer zu sichern, indem keinerlei Rechtsakte der BRD anerkannt werden, die die Wiederherstellung alter Eigentumsrechte aus der Zeit vor der Gründung der DDR beziehungsweise vor dem Mauerbau 1961 ermöglichen.
2. Die Regierung wird aufgefordert, die bestehenden Rechtsgrundlagen durchzusetzen und den Verkauf von Immobilien an Bürger anderer Staaten zu verhindern.
3. Der Runde Tisch verpflichtet die Regierung im Interesse des Mieterschutzes, die bestehende Gesetzlichkeit gegenüber allen Behörden durchzusetzen und alle Verantwortlichen für Verkaufsverhandlungen von in Staatseigentum befindlichen Häusern mit BRD-Bürgern beziehungsweise Firmen zur Verantwortung zu ziehen.
[Der Antrag der Vereinigten Linken wurde neben anderen an die Arbeitsgruppe "Wirtschaft" übergeben. 13. Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 19.02.1990.]