Zur Lage und Erneuerung

Erklärung der Fraktion des Kulturbundes der Volkskammer

Die Fraktion des Kulturbundes In der Volkskammer hat am Montag getagt und dem ADN folgende Erklärung übermittelt:

Nach grundsätzlicher Debatte über die Lage in der DDR, über die Erneuerung des Sozialismus in unserem Land und zur Verantwortung der Fraktion des Kulturbundes wurde Übereinkunft zu folgenden Punkten erzielt:

1. Nach Artikel 48 der Verfassung entscheidet die Volkskammer als oberstes staatliches Machtorgan über die Grundfragen der Staatspolitik. Die Erneuerung des Sozialismus in unserem Land ist eine solche Grundfrage. Die Fraktion des Kulturbundes verlangt deshalb die unverzügliche Einberufung einer Tagung der Volkskammer.

2. Die Kulturbundfraktion ist für die Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Ministerrates entsprechend Artikel 50 der Verfassung. Sie erwartet, dass die stärkste Fraktion, die der SED, entsprechend Artikel 79 der Verfassung eine Persönlichkeit für den Vorsitzenden des Ministerrates vorschlägt. Der neue Vorsitzende des Ministerrates muss der Volkskammer einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Ministerrates und eine Regierungserklärung zur Politik der Erneuerung unterbreiten.

3. Die Kulturbundfraktion beantragt die Bildung eines Umweltausschusses und eines Wissenschaftsausschusses der Volkskammer.

4. Entsprechend dem Selbstverständnis des Kulturbundes als politisches Forum und Interessenvertretung der kulturell tätigen und interessierten Bürgerinnen und Bürger der DDR ist die Kulturbundfraktion vor allem an folgenden Gesetzesinitiativen interessiert: Reisegesetz; Wahlgesetz; Neufassung des Strafrechts; Erweiterung der Überprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen durch Gerichte; Gesetz über die Bildung eines Verfassungsgerichtshofes; Gesetz über Vereinigungen; Gesetz über Versammlungsfreiheit; Mediengesetz; Bildungsgesetz.

5. Wir fordern die Überprüfung des Verkaufs wertvoller Kulturgüter ins Ausland.

Die Kulturbundfraktion halt konsequente Schritte für erforderlich, um der Volkskammer, Ihren Ausschüssen und Abgeordneten die verfassungsmäßig festgelegte Stellung zu sichern. In der Arbeit der Volkskammer muss sich die Souveränität des Volkes verwirklichen.

Der Morgen, Zentralorgan der LDPD, Di. 07.11.1989

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