Meine Freundinnen, wissen wir, weshalb wir zusammengekommen sind? Sind wir uns dessen bewusst, dass wir auf nichts Geringeres abzielen, als auf den totalen Umsturz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, einen Umsturz des ganzen bestehenden Sozialvertrages?
ELIZABETH OAKES SMITH 1852

FRAUEN DES UNABHÄNGIGEN FRAUENVERBANDES RUFEN AUF:

WIDER           VEREINIGUNG
Frauen   seid   wachsam!
Nach APPETITSHAPPEN:

- Begrüßungsgeld
- BRD - Wirtschaftshilfe
- BRD - Wohlstand - zu Lasten der sog. 3.    Welt
- DDR - Verhandlungen mit dem IWF

Kommt KOHL-SUPPE:

- Frauen an den Herd: nur 54 % der BRD-Frauen sind berufstätig, (DDR: 91,1 %), d.h. BRD-Frauen sind ökonomisch abhängiger

- massenhafte Frauenarbeitslosigkeit: über 1 Million BRD-Frauen sind arbeitslos - dazu kommen 400 000 als "stille" Reserve

- wie lange noch Recht auf Schwangerschaftsunterbrechung? (§ 218)

- freier Zugang zu allen Drogen für unsere Kinder

- Sozialabbau: Baustein des EG-Binnenmarktes

- Vermarktung des weiblichen Körpers: PronograVieh

WAS BLEIBT UNS - 360-Grad-Wende im patriarchalen Kreis?

Fangen wir dort an, wo wir aufgehört haben?

Wir verspielen die Möglichkeit einer gerechten Gesellschaft -
einer Gesellschaft o h n e:

SEXISMUS - RASSISMUS - VÖLKERMORD

Wir fordern: die  Eigenständigkeit  der DDR

        und konkret für Frauen:

- Einsetzung einer Gleichstellungsbeauftragten mit den Kompetenzen einer Ministerin, u.a. zur Überprüfung aller Gesetze, Maßnahmen, Verordnungen und deren Durchführung im Hinblick auf ihre Konsequenzen bezüglich der ökonomischen und sozialen Lage der Frauen

- Sicherung des Rechtes auf Arbeit, insbesondere für Frauen

- Im Zuge der Erweiterung der Selbständigkeiten von Wirtschaftseinheiten fordern wir die Einsetzung von Frauenbeauftragten bei den Betriebsleitungen, die mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten sind. Es ist zu sichern, dass durch Arbeitskräfte-Umstrukturierung, Freisetzung und Neueinstellungen kein sozialer Abstieg von Frauen bewirkt wird.

- Veränderungen im System der Preise, Tarife, Subventionen und Zuwendungen dürfen nicht zu Ungunsten von Frauen, insb. von Alleinstehenden, Frauen mit behinderten Kindern, RentnerInnen, StudentInnen und BezieherInnen von Mindest- und Niedrigeinkommen, vorgenommen werden.

(19.12.1989 wegen Nichtreproduzierbarkeit abgetippt /red.)

aus: gesammelte Flugschriften DDR `90, Heft 2, Januar 1990, Redaktion und inhaltliche Gestaltung: Aktive aus Ostberlin, Technische Gestaltung, Produktion und Vertrieb: ASTA TU Berlin