Neue HEERlichkeit

Porno ja - Schwangerschaftsabbruch nein?

Seit große Teile der DDR sich westlichen Marktgesetzen unterworfen haben, schießen auch Pornoläden wie Pilze aus dem Boden.

Nun, da 4 von 24 Ministern Pfarrer sind, (6 sind Juristen), da eine erklärt christliche Regierung dieses Land regiert, wäre doch zu erwarten, dass diese als erstes gegen die öffentliche Schaustellung einer Sexualität, die vor allem auf die Vermarktung von Frauenkörpern beruht, vorgeht. Statt dessen droht Frauen die Kriminalisierung von Abtreibung durch Übernahme des § 218 aus der BRD.

Zwar verkünden die Herren Minister mit frommem Augenaufschlag, dieses Recht der DDR-Frauen nicht beschneiden zu wollen, doch wie, bleibt uns ein Rätsel. Denn erfolgt ein Anschluss nach Grundgesetz Artikel 23Artikel 23, bleibt nach bisheriger Praxis nicht mal die Frage, welches Recht HERRscht.

Pornographie und Abtreibungsverbot statt verbesserter Sexualaufklärung?

Während ein ganzes Volk durch Auflösung in einen anderen Staat entmündigt werden soll, werden Embryos von sogenannten Lebensschützern als Babys betrachtet und sollen per Wiedereinführung des § 218 zu juristischen Personen erklärt werden. Kein Wunder, denn in dem Maße, wie die Rechte von Frauen untergraben werden, der Schutz von Müttern und Kindern dem Kapitalwolf als Frühstück anheimfällt, muss Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Wenn VATER Staat die Fürsorge für Schwangere, Stillende, Erziehende, insbesondere Alleinerziehende (Mütter und Väter) abbaut, muss ER andere Mittel und Wege finden, um Frauen das Kinderkriegen "schmackhaft" zu machen. Kinderkriegen und Kindererziehen wird wieder zum weiblichen "Naturberuf", zufällig genau in dem Moment, in dem das Kapital (und das vorrangig männliche Unternehmertum) mit einer Aggressivität und Härte ein Wirtschaftswunder anzettelt, dessen ökonomische und psychische Folgen für dieses eine Volk und diese eine Erde noch nicht absehbar sind.

Der Unabhängige Frauen-Verband fordert den Staat öffentlich auf, seiner Rechtsschutzpflicht nachzukommen und gemäß §§ 125 und 146 (1) und (2) alle Geschäfte, in denen pornographische Erzeugnisse angeboten und vertrieben werden, zu schließen und alle mit Einfuhr, Handel und Vertrieb befassten Personen entsprechend o. g. Bestimmungen zu belangen.

Semirah Kenawi
UFV

PODIUM Die Seite der neuen Parteien, Initiativen und Gruppierungen in der Berliner Zeitung, Sa. 28.04.1990

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