Rettet eine Holding das Volkseigentum?

Spektakulärer Vorschlag einer Forschergruppe

Minister Dr. Wolfgang Ullmann (Demokratie Jetzt) hat dem Runden Tisch mit dem Ziel, einer weiteren Destabilisierung der DDR entgegenzuwirken, am 12. Februar u.a. einen Vorschlag der umgehenden Bildung einer "Treuhandgesellschaft (Holding) zur Wahrung der Anteilsrechte der Bürger mit DDR-Staatsbürgerschaft am 'Volkseigentum' der DDR" unterbreitet. Ein Freies Forschungskollegium, dem der Minister angehört, hat diesen Vorschlag erarbeitet. BZ veröffentlicht wesentliche Auszüge:

Offenbar ist statt einer deutschen Fusionslösung eine baldige Angliederung der DDR an die Bundesrepublik Deutschland wahrscheinlich geworden. Damit 40 so schrecklich fehlgeleitete Lebensjahre voller Arbeit und Mühen für die Bürger der DDR nicht gänzlich ergebnislos bleiben; wird der o. g. Vorschlag unterbreitet. Durch die sofortige Schaffung der o.g. Kapital-Holding-Treuhandgesellschaft als neues Rechts-Subjekt würde dafür Sorge getragen werden, dass das in Volksbesitz befindliche Eigentum (z. B. Betriebe, Immobilien . . .) - soweit es sich als demokratisch legitimiert bzw. durch Kriegsergebnisse zustande gekommen erweisen wird - in der DDR nicht herrenlos wird und einfach verlorengeht (an wen mit welcher Berechtigung?).

Anpassung an Gesetze der BRD

Die Verlustgefahr resultiert daraus, dass die Rechtskonstruktion "Volkseigentum" nicht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dessen Geltungsbereich ja vermutlich auf das Territorium der DDR ausgedehnt werden wird, enthalten ist.

Deshalb muss umgehend das Volkseigentum in eine Form transformiert werden, die den Rechts- und Eigentumsformen der Bundesrepublik entspricht.

Als erste Handlung müsste diese Holding-Gesellschaft gleichwertige Anteilsscheine im Sinne von Kapitalteilhaber-Urkunden an alle DDR-Bürger emittieren. Ausgabe-Stichtag sollte der 18.3.1990 sein, um die Legitimitäts-Kontinuität aus der Vergangenheit in die Zukunft zu gewährleisten.

Die Rechtskonstruktion sollte sich am Modell der Nachlassverwaltung eines Erblassers zugunsten der legitimen Erbberechtigten orientieren und sollte bewusst an dementsprechende Rechtssatze des bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik angepasst werden.

Die Entscheidungsbefugnis zur Verwendung dieses Grundkapitals (zum Beispiel hinsichtlich der ordnungs- und ökologiepolitischen Kardinalfrage des Eigentums an volkseigenem Grund und Boden oder die Verkäuflichkeit sowie die spätere Gewinnausschüttung betreffend) dürfte nur demokratisch durch die Bürger der DDR bestimmt werden.

Das heißt, das die Kompetenzen und Aufgaben definierende Statut dieser Treuhandgesellschaft müsste durch die neu gewählte Volkskammer (solange es diese gibt) oder später durch Volksentscheide der Bürger in den Ländern der ehemaligen DDR definiert werden.

Diese Treuhand-Gesellschaft hätte zum Beispiel die Aufgabe sicherzustellen, dass die Wertbestimmung jedes einzelnen, konkreten Volkseigentums wirklich frei über den Markt erfolgt: Eine Wertbestimmung insbesondere im Hinblick auf das qualifizierte und kultivierte Zukunftspotential des Standortes DDR im Herzen Europas an der Nahtstelle zu Osteuropa kann nur über die Nachfrage konkurrierender Interessenten aus der Wirtschaft der ganzen Welt Zustandekommen. Dabei ist nicht in erster Linie an Verkauf zu denken, sondern daran. dass bei Joint ventures die Interessenten über Konkurrenz dazu stimuliert werden, der DDR- Holding möglichst hohe Beteiligungsquoten an den Unternehmen einzuräumen.

Für Aufsichtsräte und Gewinnbeteiligung

Weiterhin wären in allen derartigen Unternehmen Aufsichtsräte zu bilden, in denen das DDR-Interesse auf geeignete Weise entsprechend der Beteiligungsquote repräsentiert wäre (natürlich auch entsprechende Gewinnbeteiligung!).

Schließlich wären die Modalitäten festzulegen, wie mittels der Kapitalbeteiligungsurkunden Wohnungen, Gebäude, Betriebsstätten für private oder genossenschaftliche Firmengründungen durch DDR-Bürger (Vorkaufsrecht?) erworben werden können.

Ferner sei empfohlen, die Holding als 15 gleichrangige, bezirksgebundene Rechtssubjekte zu gründen mit einem DDR-Dachverband, so dass bei dessen Auflösung mit derjenigen der DDR, die Bezirks-Holdings zu Länder-Holdings fusionieren können, die dann den betreffenden Länderparlamenten rechenschaftspflichtig waren.

Es steht zu erwarten, dass bei einem grundsätzlichen "Ja" zu diesem Vorschlag sofort Kapitalanbieter Schlange stehen werden, dass dann der Wirtschaftsaufschwung sofort beginnt. Übersiedlungswillige DDR-Bürger sollten nicht leichtfertig diesen Vermögensanteil aufs Spiel setzen, da der Wert dieses Anteils im Laufe der Jahre steigen wird.

Die Stabilisierungswirkungen eines solchen Schrittes sind unbestreitbar.

Lange Phase der Konzeptlosigkeit

Außerdem hätte die DDR endlich einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung der deutschen Rechts-, Währungs- und Wirtschaftsunion geleistet, ohne dass erkennbar wäre, dass irgend jemand Nachteile entstünden. Nach der viel zu langen Phase der Konzeptlosigkeit hätte sich die DDR dem Gesetz des Handelns gestellt!

Bei all dem hätten der Runde Tisch und die Regierung in keiner Weise ihre Verantwortungsgrenzen überschritten, da ja die Verantwortung über die zukünftige Verwendung des Volkseigentums an die künftigen, demokratisch legitimierten Parlamente übertragen werden würde.

Dr. Gerd Gebhardt
Dr. Mattias Artzt

aus: Berliner Zeitung, Jahrgang 46, Ausgabe 39, 15.02.1990. Die Redaktion wurde mit dem Karl-Marx-Orden, dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold und dem Orden "Banner der Arbeit" ausgezeichnet.

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