Information der SDP

Sozialdemokraten in der DDR

zum Ministerratsbeschluss 142/89

Eine starke Gewerkschaft zahlt sich aus!
Zumindest für einige . . .

Beweis:

"Vereinbarung zur Regelung arbeitsrechtlicher Fragen für die Mitarbeiter der Staatsorgane",

die im Zusammenhang mit Strukturveränderungen und Rationalisierungsmaßnahmen eine andere Arbeit aufnehmen müssen, vereinbart zwischen dem Ministerrat der DDR und dem FDGB, Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft vom 8. Dezember 1989.

vereinbart wurden u. a.:

Jedem Mitarbeiter ist eine zumutbare Arbeitsaufgabe anzubieten, die eine weitgehende Übereinstimmung zwischen gesellschaftlichen Erfordernissen und persönlichen Interessen herstellt. Dabei sind Mitarbeiter, die selbständige Gewerbetreibende o.ä. werden wollen, zu unterstützen.

Mitarbeiter, die in der neuen Tätigkeit ihren bisherigen Durchschnittslohn nicht wieder erreichen können, erhalten ein Überbrückungsgeld entsprechend der Minderung für die Dauer von drei Jahren.

Das Überbrückungsgeld unterliegt nicht der Lohnstreuer und nicht der SV-Beitragspflicht.

Prämien für langjährige Tätigkeit im Staatsapparat werden werden ebenfalls drei Jahre weiterbezahlt.

Alle diese Vergünstigungen gelten auch für "Nachwuchskader", die erst später während der nächsten 36 Monate in den Genuss gekommen wären.

Der bisher gewährte Urlaub regelt sich weiter gemäß Paragraph 7 der 1. DBO vom 28.09.78 und beleibt erhalten.

Ebenso gilt für diese Mitarbeiter die freiwillige Altersversorgung der Staatsapparatordnung weiterhin.

Im neuen Betrieb wird die Dienstzeit im Staatsapparat als Betriebszugehörigkeit übernommen.

Bei Wohnungswechsel erfolgt ein Einrichtungszuschuss zwischen 1 000 uns 3 000 Mark.

Diese Vereinbarung tritt rückwirkend ab 1.10.1989 in Kraft.

Unterzeichnet von:

Ministerrat der DDR, Oberstes Gericht, Ministerium der Justiz, Generalstaatsanwalt, und dem FDGB, Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft

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