1. Die Anwendung von psychischer und physischer Gewalt gegen Personen oder Sachen wird ausgeschlossen.
2. Fremdes Werbemittel wird nicht überklebt, abgerissen, beschriftet, entfernt oder sonstwie verändert.
3. An Geschäftsstellen anderer Parteien oder Gruppierungen wird kein Werbematerial angebracht.
4. Herkunft bzw. Hersteller des Werbematerials wird kenntlich gemacht und muss sichtbar sein.
5. Persönliche Beleidigungen und Herabwürdigungen von Personen sind zu unterlassen.
6. Alle Werbematerialien dienen zur Selbstdarstellung und nicht zur Diffamierung des politischen Gegners. Zitate des politischen Gegners sind vollständig wiederzugeben.
7. Die Verbreitung von Falsifikaten ist zu unterlassen.
8. Wahlkundgebungen anderer Parteien und Gruppierungen werden nicht gestört oder behindert.
9. Alle Aussagen über andere Parteien und Gruppierungen sind nachweispflichtig.