Die Enteignung der Revolution?

Buchstaben und Geist des Staatsvertrages / Kein Grundvertrag der Demokratie

Die richtigen Maßstäbe werden nur langsam sichtbar. Beide deutsche Regierungen halten dem Staatsvertrag eifrig das Mäntelchen der Währungsunion vor, um seine Armut an demokratischer Gleichheit oder gar "nationaler" Solidarität zu verbergen. Man zeigt die D-Mark vor, um die Aufmerksamkeit zu binden. Doch die Vereinigung zweier Staaten ist kein medialer, sondern ein praktischer Vorgang. Sobald die D-Mark da ist, werden die nüchternen Bedingungen, zu denen sie vergeben wird, ins Leben und ins Bewusstsein der 80 Millionen Deutschen treten.

Der Staatsvertrag beansprucht, die ganze Bewegungsenergie der demokratischen Herbstrevolution in der DDR aufzukaufen. Er setzt sich gleich selbst an die Stelle einer Verfassung, die die Ergebnisse der Revolution festschreiben könnte. Die Legitimation der Revolution hat nur der Verfassungsentwurf des Runden Tisches. Der Staatsvertrag trägt dagegen die kühle Berechnung, dass basisdemokratische Elemente im Staatsaufbau, dass ein Grundrecht auf Arbeit und Wohnraum, dass Umweltschutz als Staatsziel oder dass ein Aussperrungsverbot für nicht bestreikte Betriebe zu teuer sind. Die Bundesregierung hat dies errechnet, und wir können ihrer Rechenkunst trauen. Die DDR-Regierung hat sich das und manches andere abhandeln lassen, doch diesem Handel kann man nicht trauen. Der Staatsvertrag spricht offen aus, dass er die Verfassung ist, die in der DDR noch gelten darf. Alles DDR-Recht, das ihm widerspricht, muss außer Kraft gesetzt werden. Die sieben pauschalen Verfassungsgrundsätze, die jetzt noch nachgereicht worden sind, bestätigen das nur förmlich. Der Staatsvertrag führt die Arbeitsrechtsregelung der BRD ohne Übergangsfristen ein. Doch wem nützt das Recht ohne die sozialen Erfahrungen, die es gestalten können? Tariffreiheit zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden nützt ohne starke Gewerkschaften nur den Unternehmern. Die Marktwirtschaft wird auf diese Weise "frei" , nicht "sozial" eingeführt.

Anlage III des Staatsvertrages sieht vor, das Arbeitsgesetzbuch, die Sozialpflichtversicherungsordnung und die Sozialfürsorgeordnung der DDR zu ändern, soweit sie mit dem Vertrag nicht vereinbar sind. Im Klartext heißt das, in widersprüchlichen Fällen müssen die Bestimmungen aus dem BRD-Recht übernommen werden. Das würde zum Beispiel bedeuten, dass ab 1. Juli der Schwangeren- und Wochenurlaub nur noch 8 statt 20 Wochen beträgt, dass die Mütterunterstützung im Babyjahr auf 600,- DM und weniger sinkt, dass es keine Krankengeldzahlungen für die Mutter bei Erkrankung des Kindes gibt. Das sind nur drei Fälle, wie sie sich zu Dutzenden aus den Formeln des Vertrages ergeben können. Niemand hat alle Anwendungsfälle durchgeprüft, die Experten nicht und die Abgeordneten schon gar nicht.

Artikel 15 scheint einen gewissen Schutz für die Landwirtschaft der DDR, zu formulieren. Doch die Übergangsregelungen für den Weg in die Marktordnung der EG, die in den Absätzen 2 und eröffnet werden, nimmt der Absatz 4 wieder zurück. Er lautet: "Über die konkrete Ausgestaltung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Maßnahmen verständigen sich die Regierungen der Vertragsparteien." In der Sprache der Politik heißt das, man ist sich nur über die Richtung, doch über keine einzelne Maßnahme einig. Und in der Sprache der Verträge bedeutet das, jede tatsächliche Maßnahme ist wieder ins Belieben der Bundesregierung gestellt. Ist der Bundesregierung eine von der DDR-Regierung vorgesehene Übergangsregelung zu teuer, kann sie sich jederzeit auf die EG-Ordnung zurückziehen. Die Übertragung der Wirtschaftssouveränität auf Bundesbank und Bundesregierung ist für den Fall notwendiger Preisstützungen noch nicht einmal verbindlich ausgestaltet. Je tiefer man in das Vertragswerk hineinsieht, desto schärfer tritt seine Ungleichgewichtigkeit hervor.

Die Festlegungen zum Bodenrecht würden eine eigene Auseinandersetzung erfordern. Das Wichtigste ist: Die Kapitalisierung von Grund und Boden wird ungebremst freigegeben. Das trifft Ost- und Westdeutsche sehr ungleich. Wir haben zwar den Boden, aber sie haben das Kapital, ihn zu kaufen. So führt die Marktwirtschaft aus dem Volkseigentum in die Volksenteignung.

Die Sicherung der historisch gewachsenen Eigentumsverhältnisse für die heutigen DDR-Bürger scheint endgültig die Verhandlungskraft unserer Regierung zu übersteigen. Die kühne und klare Regelung, die der Verfassungsentwurf des Runden Tisches im Artikel 131 vorschlägt, hätte ihr den Rücken stärken können! Aber die Stärke der Regierungsmehrheit reicht gerade dazu aus, diese Verfassung abzulehnen. Gleichberechtigung in der deutschen Einigung durchzusetzen, dazu reicht ihre Kraft nicht aus.

Warum eigentlich nicht? Weil sie ihre politische Kraft allein aus dem dunklen Streben nach Marktwirtschaft und nicht aus dem Ziel eines demokratischen Deutschlands bezieht. Es fällt den Politikern der Regierungskoalition nicht ein, dass der Blickwinkel von Wirtschaftsexperten zu eng sein könnte, wenn es im spätindustriellen Zeitalter um die Neugründung eines Großstaates in der Mitte Europas geht. Sie stellen die radikale Privatisierung der Wirtschaft hoch über die gründliche Demokratisierung der Gesellschaft. Sie verleugnen eine durch Revolution legitimierte Verfassung, um erst einen Kaufvertrag abschließen zu können. Sie stellen die Interessen der Lohnabhängigen unter die der neuen Unternehmer, und sie unterstellen die eigenen Unternehmer noch einmal den großen BRD-Unternehmen, die das Geld und die Erfahrung haben. Sie verraten das Selbstbewusstsein einer demokratischen Revolution und glauben, die Betriebsamkeit von Unternehmern zweiten und dritten Ranges sei ein Äquivalent dafür. Sie berufen sich auf ein Wahlergebnis, aber sie wagen nicht, den Staatsvertrag durch das Parlament ernsthaft behandeln und bearbeiten zu lassen.

Hatte man nicht manchmal schon Zweifel an dem "Ende des bürgerlichen Zeitalters"? An der Verfahrensweise der deutschen Einiger zeigt es sich wieder: Sie können nicht mehr befreien, sie können nur noch kaufen. Sie nennen es in diesem deutschen Fall national - und es ist doch nur kolonial. Die Gleichheit des Käufers und des Verkäufers ist nicht die Gleichberechtigung, aus der die Demokratie lebt.

Bürgerbewegungen müssen diesen Staatsvertrag ablehnen. Er verzerrt die deutsche Einigung zu einem Geschäft, das der Stärkere mit dem Schwächeren macht. Er ist das Ergebnis ökonomischer Rechenfertigkeit und völliger Abgestumpftheit für Demokratie auf der Regierungsebene. Eben dagegen hat sich die demokratische Revolution im Herbst erhoben. Sie endet nicht mit der Unterschrift unter einen Kolonialvertrag. Im Gegenteil: In der DDR hat wohl nur begonnen, was in dem Deutschland des Staatsvertrages fortgesetzt werden muss. Die Aufgaben für Bürgerbewegungen werden immer größer.

Klaus Wolfram
Neues Forum

PODIUM – die Seite für BürgerInnen-Bewegungen, Initiativen und Minderheiten
Berliner Zeitung, Mi. 20.06.1990, Jahrgang 46, Ausgabe 141

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