Eine Positionsbestimmung des Neuen Forums

Die Neugestaltung eines ganzen Landes steht auf der Tagesordnung, doch wie und mit welchen Methoden ist sie zu realisieren? Begriffe wie Streik, politischer Streik, Generalstreik, Gewerkschaftsauflösung, Vertrauensverlust, Betriebsrat machen die Runde. Die Meinungen sind unterschiedlich. Dies spiegelt sich in den Auffassungen aller derzeit existierenden politischen Organisationen ebenso wider, wie in allen Schichten der Bevölkerung. Leider ist zu diesen Fragen von vielen versäumt worden, eindeutig Stellung zu beziehen.

Eindeutig Stellung bezogen hat das Neue Forum.

Das Neue Forum betrachtet das Mittel des Streiks einschließlich des ökonomischen und politischen Generalstreiks als legitimes, aber letztes Mittel der Werktätigen zur Durchsetzung ihrer Interessen.

In der jetzigen Situation sind wir der Meinung, dass die politischen Mittel u.a. die Möglichkeiten des Runden Tisches voll genutzt werden müssen und erst nach deren Scheitern die Frage des politischen Generalstreiks wieder steht.

Bei der derzeitigen Wirtschaftslage birgt zudem jeder Streik die Gefahr eines wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs sowie einer unkontrollierten Streikinflation in sich.

Belegschaftsinteressen wurden bisher gewohnheitsmäßig von der Gewerkschaft wahrgenommen. Die Mitbeteiligung dieser Gewerkschaft an der Macht sowie die Bereicherungssucht eines Harry Tisch hat in Zusammenhang mit der allgemeinen hemmungslosen Korruption der alten Führungsspitze in unserem Land das Vertrauen in die gewerkschaftliche Integrität schwer erschüttert. Neue Formen der Interessenvertretung sind im Gespräch. Wichtigster Punkt ist dabei die Bildung von Betriebsräten. Nach Auffassung des Neuen Forum ist die Bildung solcher Räte notwendig: "Das Neue Forum befürwortet die Bildung von Betriebsräten als Macht- und Kontrollorgan der Belegschaft, die Einfluss auf die wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen der Betriebe nehmen."

Der Runde Tisch wurde vom Neuen Forum aufgefordert, die Bildung von Betriebsräten zu unterstützen und für die rasche Ausarbeitung eines Betriebsverfassungsgesetzes Sorge zu tragen.

Nach unserer Auffassung charakterisiert sich ein Betriebsrat als die demokratisch gewählte Vertretung der Interessen der Belegschaftsmitglieder gegenüber der Betriebsleitung. Er sorgt für die Durchsetzung der gesetzlichen Rechte der Werktätigen innerhalb des Betriebes.

Seine Aufgaben sollten im einzelnen sein:

- Wahrnehmung der Mitbestimmung bei der Gestaltung der Lohnbedingungen, der Verwendung des Lohn-, Prämien-, Kultur- und Sozial- und des Leistungsfonds, der Arbeitszeitregelung und -planung, der Urlaubsregelung und -planung, der Arbeiterversorgung, dem Bau von sozialen und kulturellen Einrichtungen, Vorbereitung, Abschluss, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen, der Anfertigung von Beurteilungen, sonstigen Personalangelegenheiten (z. B. Teilnahme an Einstellungsgesprächen Disziplinarverfahren, Umstrukturierungen), Rationalisierungsmaßnahmen, durch den Betriebsleiter zu treffenden arbeitsrechtlichen Regelungen.

- Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften durch die Betriebsleitung.

- Einflussnahme auf den Produktionsprozess zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen.

- Kontrolle und Einflussnahme auf den betrieblichen Stellenplan.

- Kontrolle der Einhaltung der Informations- und Rechenschaftspflicht, der Betriebsleitung über die Aufgaben des Betriebes und deren Erfüllung.

- Erteilung von Zustimmung bzw. Ablehnung entsprechend AGB und anderen Rechtsvorschriften zu Entscheidungen des Betriebsleiters (z. B. Kündigungen, fristlose Entlassungen, Änderungen von Arbeitsnormen und Kenngrößen von Arbeitsleistungen, Arbeitsordnung, Prämiengewährung, Überstundenarbeit, Urlaubsplan).

- Recht zur Einsichtnahme in betriebliche Unterlagen einschließlich Personalakten.

- Beteiligung des Betriebsratsvorsitzenden an Betriebsleitungssitzungen.

- Unterstützung der Werktätigen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber der Betriebsleitung.

Für die Betriebsratsmitglieder gibt es Kündigungsschutz. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema hat innerhalb des Neuen Forum zur Erarbeitung einer "Vorläufigen Richtlinie über die Bildung von Betriebsräten" geführt. Dieser von uns in die allgemeine Diskussion eingebrachte Vorschlag hat im wesentlichen folgendes zum Inhalt:

Wahlberechtigt ist jeder Betriebsangehörige, der einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag hat, unabhängig davon, ob er Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht.

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der dem Betrieb mindestens seit 6 Monaten angehört.

Wir schlagen die Unterteilung der Belegschaft in einzelne Gruppen vor: Diese Gruppen könnten sein:

- Betriebsangehörige mit überwiegender Produktionsarbeit,

- Betriebsangehörige mit überwiegender Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung, Abrechnung und Ökonomie,

- Betriebsangehörige der unteren Leitungsebenen.

Die einzelnen Gruppen sind entsprechend ihren Anteil an der Gesamtzahl der Betriebsangehörigen in der Interessenvertretung präsent. Jede Gruppe ist mit mindestens einem Mitglied an der Interessenvertretung beteiligt.

Der Betriebsrat hat Vetorecht gegenüber Grundsatzentscheidungen der Betriebsleitung.

Das Neue Forum unterstützt generell die Interessenvertretung der Werktätigen durch starke unabhängige Gewerkschaften. Die Rolle, die die jetzige Gewerkschaft in diesem Zusammenhang spielen kann, wird davon abhängig sein, wie sie sich in Zukunft darstellt und zusammensetzt und ob es ihr gelingen wird, das verloren gegangene Vertrauen bei den Menschen wiederzuerlangen.

B(...),
Neues Forum

aus: Die Richtschnur, Nr. 1/90, 10. Januar 1990, 32. Jahrgang, Zeitung der Werktätigen des VEB BKL, Herausgeber: VEB Baukombinat Leipzig

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