Ergänzend zum Aufruf des "Neuen Forum" vom 10.09.1989 erklären wir:

"Neues Forum aktuell"

Das "Neue Forum" soll keine illegale oder Untergrundorganisation sein.

Im BildArtikel 29 der Verfassung der DDR steht, ["Die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik haben das Recht auf Vereinigung, um durch gemeinsames Handeln in politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Kollektiven ihre Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der Verfassung zu verwirklichen."], das schließt eine Beteiligung rechtsradikaler und neofaschistischer Kräfte im "Neuen Forum" aus.

Am 19.09.1989 wurde unter anderem von Herrn Martin Böttger aus Cainsdorf entsprechend der Verordnung vom 06.11.1975 über die Grundlagen und Tätigkeiten von Vereinigungen beim Rat des Bezirkes Karl-Marx-Stadt die Zulassung des "NF" für den Bezirk Karl-Marx-Stadt beantragt.

Dieser Antrag wurde in einem persönlichen Gespräch mit dem Stellvertreter für Inneres des Rates des Bezirkes, Herrn Flach, am 03.10.1989 abgelehnt. Herrn Böttger wurde mitgeteilt, dass es sich um eine Einzelentscheidung handelt. Grund für die Ablehnung sei, dass es keine gesellschaftliche Notwendigkeit gebe. Man solle die schon existierenden Parteien und Massenorganisationen nutzen.

Die per 03.10.1989 etwa 400 privaten Interessenbekundungen zum Antrag des "NF" für den Bezirk Karl-Marx-Stadt, sowie die Reaktion der 300 Teilnehmer des Bittgottesdienstes in Karl-Marx-Stadt auf die Ablehnung durch Abteilung Inneres zeigen sehr deutlich, dass es sich bei der Beurteilung durch den Herrn Flach um eine Fehlentscheidung handelt. Wenn auch sie dieser Auffassung sind, dann schreiben sie das an den Rat des Bezirke Karl-Marx-Stadt, Karl-Marx-Allee 10.

DDR-weit wurde die entstandene Rechtslage durch Vertreter des "NF" geprüft, und es wurde der Entschluss gefasst, die Tätigkeit des "NF" als politische Bürgerinitiative fortzusetzen. Die Absicht einer zukünftigen Anmeldung als Vereinigung halten wir aufrecht. Weitere rechtliche Schritte bis hin zur gerichtlichen Prüfung der Ablehnung werden wir zur Zeit nicht unternehmen, da die gegenwärtige Rechtslage uns keine Chance auf Erfolg lässt. Folgende Nahziele sind für die Zukunft der DDR anzustreben:

- eine offene Aussprache zwischen Bevölkerung und Regierung, wobei allen Menschen sämtliche Möglichkeiten der offenen Meinungsäußerung zur Verfügung stehen müssen.

- sofortige Änderung des Wahlgesetzes, damit jeder Bürger sich eindeutig für oder gegen eine Person bzw. ein Programm entscheiden kann.

"Neues Forum"
Karl-Marx-Stadt, den 09.10.1989

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