1. Die Regierung trifft grundsätzliche politische und wirtschaftliche Entscheidungen nur nach Konsultation und Zustimmung der Oppositionsgruppen.
2. Ausarbeitung, öffentliche Diskussion und Volksentscheid über eine neue Verfassung der DDR als Voraussetzung zur Überarbeitung der gesamten Gesetzlichkeit.
3. Durchführung der Kommunalwahlen vor der Volkskammerwahl.
4. Generelle Bestandsaufnahme der ökonomischen, ökologischen und sozialen Situation in der DDR durch die staats- und wirtschaftsleitenden Organe.
Sofortige Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in diese Arbeit und zur Veröffentlichung dieser Ergebnisse.
5. Durchführung einer Verwaltungsreform zur Wiederherstellung der Länder und Verringerung der Anzahl der Kreise.
Wirtschaftliche und verwaltungsrechtliche Stärkung der Kommunen.
6. Anerkennung der Bürgerräte in den Städten und Gemeinden, die sich zur Durchsetzung der Reformmaßnahmen und zur Sicherung der staatlichen Ordnung gebildet haben.
7. Bildung von Betriebsräten zur Aufsicht über Grundsatzentscheidungen der Betriebsleitung und zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Stabilität.
Die Rechte der Betriebsgewerkschaftsleitungen gehen bis zur Wiederherstellung funktionierender unabhängiger Gewerkschaften an die Betriebsräte über.
Der Betriebsrat hat Vetorecht gegenüber Grundsatzentscheidungen der Betriebsleitung.
8. Ausarbeitung eines Betriebsverfassungsgesetzes.
Partner der Betriebsleitungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten sind künftig allein die Gewerkschaften und der Betriebsrat. Auflösung der Parteiapparate und der Kampfgruppen in den Betrieben.
9. Anerkennung des Streikrechts.