Statut des Neuen Forum

(Entwurf)

I. Grundlagen

Das NEUE FORUM ist eine Vereinigung von Bürgern der DDR, die Interessiert sind an einer demokratischen Umgestaltung ihrer Gesellschaft, und zwar mit dem Ziel eines demokratischen Sozialismus, der den politischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen weitestgehend gerecht wird.

Hauptarbeitsform des NEUEN FORUMS ist der öffentliche Dialog mit Vertretern staatlicher Organe und Einrichtungen, der Parteien und Massenorganisationen, der Wirtschaft und der Kultur sowie mit Bürgern, Bürgerinitiativen und ähnlichen Gruppierungen.

Hierzu werden vielfältige Möglichkeiten genutzt, insbesondere Vorträge mit Aussprachen, Streitgespräche, Podiumsdiskussionen, Ideenkonferenzen sowie Presseveröffentlichungen und Medienkontakte. Zum Zwecke der Erarbeitung und öffentlichen Vorstellung von Lösungsvorschlägen für spezielle Sachthemen werden vom NEUEN FORUM Arbeitsgruppen (Sachforen) beauftragt.

II. Mitgliedschaft

Mitglied des NEUEN FORUMS kann jeder Bürger der DDR werden, der

- das 16. Lebensjahr vollendet hat,

- das Statut und den Gründungsaufruf des NEUEN FORUMS anerkennt und

- keiner gewaltverherrlichenden oder neofaschistischen Gruppierung angehört.

Die Mitgliedschaft wird durch formgebundenen Antrag erworben, der begründet werden soll und der Bestätigung durch den örtlich zuständigen Vorstand (vgl. Ziff. III) bedarf. Eine Verweigerung der Bestätigung ist nur dann zulässig, wenn die unter Ziffer II. bezeichneten Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft nicht erfüllt werden.

Die Mitgliedschaft endet

- durch Eingang einer schriftlichen Austrittserklärung beim örtlich zuständigen Vorstand des NEUEN FORUMS,

- bei einem Rückstand der Beitragszahlung von mehr als 6 Monaten oder

- durch Ausschluss, wenn dies von der zuständigen Mitgliedervollversammlung (vgl. Ziff. IIl) beschlossen wird.

III. Organisatorische Struktur

Sitz und Gerichtsstand der Vereinigung ist Berlin, Hauptstadt der DDR.

Das NEUE FORUM ist territorial nach Bezirksforen, Regionalforen (Kreis) und Basisforen gegliedert. Dabei gilt Berlin, Hauptstadt der DDR, als ein Bezirk; Stadtbezirke gelten als Kreise. In Stadtbezirken und Städten können sich mehrere Basisforen bilden, wobei eine Gliederung nach Wohngebieten erfolgen soll.

Das Basisforum fasst seine Beschlüsse auf der Mitgliedervollversammlung (MVV), die nach Bedarf einzuberufen ist, ferner dann, wenn dies von mindestens 1/3 Ihrer Mitglieder verlangt wird.

Die MVV wählt jeweils für den Zeitraum eines Jahres einen Basisforenvorstand (BFV), der ihr gegenüber rechenschaftspflichtig ist und aus einem Vorsitzenden sowie aus einer von ihr festzulegenden Zahl an stellvertretenden Vorsitzenden, auch weiteren Mitgliedern besteht . . .
(Es folgt eine Auflistung der Zuständigkeiten des BFV wie etwa für die Verwaltung von Finanzmitteln.)

Das Regionalforum besteht aus den Basisforen seines Bereiches. Es fasst seine Beschlüsse auf einer MVV, die mindestens vierteljährlich einzuberufen ist, ferner dann, wenn dies von mindestens 1/3 der Basisforumvorsitzenden verlangt wird .v. .
(Es folgen Zuständigkeiten.)

Das Bezirksforum besteht aus den Regionalforen seines Bereiches. Es fasst seine Beschlüsse auf der Bezirksdelegiertenversammlung (BDV), die mindestens zweimal jährlich einzuberufen ist, ferner dann, wenn dies von mindestens 1/3 ihrer Mitglieder oder der In ihrem Einzugsbereich bestehenden Kreisverbandsvorstände verlangt wird.

Die BDV wählt jeweils für den Zeitraum eines Jahres einen Sprecherrat, der ihr gegenüber rechenschaftspflichtig ist, aus 3 bis 6 Sprechern besteht und für dessen Aufgaben und Arbeitsweise die unter Ziffer III. für den BVV getroffenen Regelungen sinngemäße Anwendung finden. Der Sprecherrat kann zu seiner Unterstützung Geschäftsführer sowie einen juristischen Berater bestellen, die von der BDV zu bestätigen sind.

Die BDV kann durch Wahl aus ihrer Mitte Delegierte mit der Bildung von Arbeitsgruppen (Sachforen) auf Bezirksebene beauftragen. Für die Tätigkeit und Leitung dieser Arbeitsgruppen finden die unter Ziffer III. getroffenen Regelungen sinngemäße Anwendung. Die BDV wählt aus ihrer Mitte auf die Dauer von . . . Jahren mindestens 4, höchstens aber 10 Delegierte für die Landesdelegiertenversammlung (vgl. Ziff. III.), die der BDV und dem Sprecherrat des Bezirksverbandes gegenüber berichtspflichtig sind.

Die Landesdelegiertenversammlung (LDV) ist mindestens einmal jährlich einzuberufen, ferner dann, wenn dies von mindestens 1/3 ihrer Mitglieder oder der Sprecherräte der Bezirksverbände verlangt wird. Die LDV kann durch Wahl aus ihrer Mitte Delegierte mit der Bildung von Arbeitsgruppen (Sachforen) auf Republikebene beauftragen. Für die Tätigkeit und Leitung dieser Arbeitsgruppen finden die unter Ziffer III. getroffenen Regelungen sinngemäße Anwendung (es folgen Zuständigkeiten des LDV wie etwa für mögliche Zusammenschlüsse mit anderen Gruppierungen).

Die LDV wählt jeweils für den Zeitraum eines Jahres den Sprecherrat des NEUEN FORUMS, der Ihr gegenüber rechenschaftspflichtig ist und aus 6 Sprechern, einem Hauptgeschäftsführer sowie einem Justitiar besteht.

Der Sprecherrat des NEUEN FORUMS ist zuständig für

- die Vertretung des NEUEN FORUMS nach außen, insbesondere im Rechtsverkehr,

- die Einberufung der LDV und deren Leitung nach einer Geschäftsordnung,

- die Berufung von Redakteuren für eine Zeitschrift des NEUEN FORUMS und deren Herausgabe auf Republikebene,

- die Verwaltung von finanziellen Mitteln und des Eigentums der Vereinigung,

- die Anstellung von Mitarbeitern des NEUEN FORUMS auf Republik- und Bezirksebene,

- ihm durch Beschluss der LDV übertragene weitere Aufgaben, deren Wahrnehmung an Auflagen gebunden werden kann.

IV. Finanzierung

Die laufenden Kosten werden aus Mitgliedsbeiträgen gedeckt. Für Sondervorhaben können die Mitglieder zu Spenden aufgerufen werden.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Mitglieder mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von über 500 Mark monatlich 10 Mark, für alle anderen Mitglieder monatlich 3 Mark.

V. Öffentlichkeitsarbeit

Der Sprecherrat des NEUEN FORUMS gibt eine Zeitschrift mit hauptsächlich informativem Charakter heraus. Zu diesem Zweck beruft er eine Redaktion, deren Mitarbeiter durch die LDV zu bestätigen sind. Vorschläge zur personellen Besetzung der Redaktion können von allen Mitgliedern des NEUEN FORUMS gegenüber dem Sprecherrat unterbreitet werden. Die Redaktion hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihr aus den Bezirken und vom Sprecherrat des NEUEN FORUMS zugehenden Informationen bei der redaktionellen Gestaltung der Zeitschrift ausreichend und ausgewogen Berücksichtigung finden.

Die Sprecherräte der Bezirksforen können ebenfalls Zeitschriften herausgeben, die sich vorwiegend regionalen Problemen widmen sollen. Hinsichtlich der Berufung und Bestätigung der Redaktion sowie der redaktionellen Gestaltung solcher Zeitschriften findet Ziffer V. sinngemäße Anwendung.

Darüber hinaus können auch die Arbeitsgruppen (Sachforen) Zeitschriften mit vorwiegend theoretischem bzw. themenbezogenem Inhalt herausgeben, die zur Vertiefung von öffentlichem Dialog und Meinungsstreit beitragen sollen. Hinsichtlich der Berufung und Bestätigung der Redaktion sowie der redaktionellen Gestaltung solcher Zeitschriften findet Ziffer V. sinngemäße Anwendung.

Die Vorstände der Regionalforen sind berechtigt, in regelmäßiger Folge Informationsblätter für die Mitglieder der zum Regionalforum gehörenden Basisforen herauszugeben.

Die Äußerungen von Mitgliedern des NEUEN FORUMS in anderen Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) geschehen auf deren eigene Verantwortung.

(Die Verfasser dieses Entwurfs scheinen den Hrsgb. dieser Seite noch nicht so ganz befreit vom Kanzleistil. Aber es ist ja ein Diskussionspapier. Ring frei !)

aus: Forum des Neuen Forum in Freie Presse, 18. 11. 1989, 27. Jahrgang, Organ der Bezirksleitung Karl-Marx-Stadt der SED

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