Gleiches Recht für alle

Paragraph 175 diskriminiert und straft Homosexuelle

Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten stehen wir vor einer Flut von bundesdeutschen Rechtsvorschriften, die zu über- nehmen sind. Mit großer Sorge erfüllt es uns als lesbisch-schwule Jugendorganisation, dass dazu auch der § 175 des StGB der BRD gehören soll.

Hiermit würde entgegen allen Tendenzen in anderen europäischen Staaten eine Verschärfung der Gesetzgebung gegenüber Homosexuellen eintreten. Wir sprechen uns für die Beibehaltung der Straffreiheit für homosexuelle Handlungen auf dem Gebiet der DDR bzw. die Ausweitung dieser Regelung für das kommende Deutschland aus. Vorbild sollten hier die liberalen Regelungen in unseren Nachbarländern Polen, Frankreich, Niederlande, Belgien und Dänemark sein. Gegen diesen Paragraphen sprechen nicht nur solche humanistischen Grundideen wie die Freiheit der Persönlichkeit und die Gleichbehandlung aller Menschen, sondern auch zahlreiche wissenschaftliche Fakten.

Die Akzeleration hat zu einem bedeutend früheren Einsetzen der sexuellen Reife und damit auch der Aufnahme sexueller Kontakte geführt als 1870. Die starre Schutzaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte wird diesem in keiner Weise gerecht, vielmehr werden ungerechtfertigte Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen hergestellt.

Eine Wiedereinführung des § 175 hätte auch schwere psycho-soziale Auswirkungen auf die Entwicklung schwuler Jugendlicher. Dies zeigen sowohl die Erfahrungen der DDR bis 1988 wie auch die der BRD. Die Einführung eines Schutzalters von 18 Jahren bedeutet einen tiefen Ein- schnitt in den Prozess der Selbstbestimmung von Jugendlichen und behindert die Selbstfindung und Selbstakzeptanz.

Eine Sonderbehandlung von Homosexualität im Strafrecht rückt Homosexualität immer wieder auch in den Bereich des "sozial schädlichen" Verhaltens und erschwert damit die Aufklärung der Öffentlichkeit. Wie soll letztendlich eine Akzeptanz und Integration von Schwulen und Lesben in die Gesellschaft erzielt werden, wenn für Homosexualität (wenn auch begrenzt) eine strafrechtliche Verfolgung besteht.

Wir, das Jugendnetzwerk "Lambda" - Junge Lesben und Schwule - rufen alle demokratisch gesinnten Kräfte auf, im Angesicht der neugewonnenen Freiheiten in unserem Lande eine Unterdrückung der sexuellen Freiheit schwuler Jugendlicher nicht zuzulassen und sich gegen die Wiedereinführung des § 175 auszusprechen.

Jugendnetzwerk "Lambda" e. V. Geschäftsführender Vorstand

PODIUM – Die Seite der und für die BürgerInnenbewegungen, Initiativen und Minderheiten in der Berliner Zeitung, Mi. 12.09.1990

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