Entwurf einer Satzung der "Jungliberalen Aktion"

Präambel:

Die "Jungliberale Aktion" ist ein selbständiger, der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands nahestehender Jugendverband. Er wendet sich an junge Menschen, die für liberales Gedankengut offen sind. Liberalismus ist für uns eine geistige Grundhaltung, eine allgemeine Lebensauffassung, die das Zusammenleben von Menschen besser regeln kann. Dabei spielen Begriffe wie Freiheit. Toleranz, Humanität und Individualität eine zentrale Rolle. Unter Freiheit verstehen wir die individuelle Entfaltung des einzelnen Menschen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und zwischenmenschlichem Gebiet. Dafür ist es unerlässlich, den Partner als gleichberechtigt anzuerkennen und Minderheiten nicht aus der Gesellschaft auszugrenzen. Das schließt Toleranz gegenüber allen Weltanschauungen, Religionen und Ideologien ein. Wir wenden uns gleichermaßen gegen rechte und linke Diktaturen, aber auch gegen Anarchie. Wir sehen mit Sorge die Polarisierung unter der Jugend und treten für eine Politik der Mitte ein. Dabei sind wir für eine demokratische, freiheitliche, offene und soziale Gesellschaft, die der gesamten Bevölkerung gleiche Rechte einräumt und die Möglichkeit zur Entfaltung von Persönlichkeiten bietet.

Die "Vereinigten Staaten von Europa" sind für uns ein erstrebenswertes Ziel. Wir wollen dazu beitragen, dass junge Menschen, die nicht durch einschläfernde Gewöhnung oder durch Zwänge der gesellschaftlichen Verhältnisse in vorgegebene Schemata gepresst sind, sich eine eigene Meinung bilden, in der Gesellschaft orientieren und sich selbst einbringen können. Dafür ist es unbedingt notwendig, sich auch auf nicht-proletarische Traditionen und Werte zu besinnen. Die Beschäftigung mit verschiedenen Philosophien und eine Geschichtsdarstellung aus bürgerlicher Perspektive ist unerlässlich. Das schließt ein, uns von Resten des Stalinismus auch geistig zu befreien. Das große Motto der Französischen Revolution "Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit" wollen wir im ursprünglichen Sinne wiederbeleben.

1. Mitgliedschaft

Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet das Programm und die Satzung des Verbandes anerkennt, keinem anderen politischen Jugendverband angehört, parteilos oder Mitglied der LDPD ist. Die Mitgliedschaft endet mit dem 31. 12. des Jahres, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Interessenten unter 14 Jahren haben die Möglichkeit, sich an der Verbandsarbeit zu beteiligen.

2. Allgemeine Struktur

2.1. Der Verband existiert auf der Grundlage des Föderationsprinzips. Dadurch wird die größtmögliche Eigenständigkeit der Basisgruppen und Landesverbände garantiert. Der Gesamtverband bildet die Grundlage der Verständigung der Landesverbände.

2.2. Basisgruppe

Die Basisgruppe ist die kleinst Zelle der JuliA. Sie organisiert sich nach Bedarf und lehnt sich in der Struktur an die Kreise an. Ihre Größe richtet sich nach Interesse und Handlungsfähigkeit. Die Basisgruppe wählt eigenverantwortlich einen ehrenamtlichen Sprecher. Sie entscheidet selbständig über Inhalt und Art ihrer Arbeit und ihr Zusammenwirken mit anderen Basisgruppen. Gibt es mehrere Basisgruppen auf einer kommunalen Ebene, so bilden sie einen Sprecherrat. Jede Basisgruppe hat Vorschlags- und Hinweisrecht an die Kongresse und Vorstände des Verbandes.

2.3. Landesverband

Die Basisgruppen finden sich in folgenden Landesverbänden wieder: Mecklenburg (Bezirke Rostock, Schwerin, Neubrandenburg), Sachsen-Anhalt (Bezirke Halle, Magdeburg), Thüringen (Bezirke Erfurt, Gera, Suhl), Sachsen (Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden, Leipzig), Brandenburg (Bezirke Frankfurt, Potsdam, Cottbus) und Berlin.

Das höchste Organ der Landesverbände sind die Landeskongresse. Der Landeskongress hat Vorschlags- und Hinweisrecht an den Gesamtkongress und den Gesamtvorstand. Die Landeskongresse werden nach Bedarf - aber mindestens alle zwei Jahre - vom Vorstand oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der Basisgruppen der Länder einberufen. Zwischen den Kongressen der Landesverbände wird die Tätigkeit der JuliA in den Ländern durch die Landesvorstände koordiniert. Der Landesvorstand bildet Bezirksgeschäftsstellen als Arbeitsorgane. Den Landesvorständen gehören jeweils an:

Landesvorsitzender (ea), ein Stellvertreter des Landesvorsitzenden (ea), weitere Mitglieder (ea), deren Anzahl durch den Landeskongress festgelegt wird, ein Landesgeschäftsführer (ha) und entsprechend der Anzahl der Bezirke in den Ländern weitere Bezirksgeschäftsführer (ha). Bei Bedarf können dem Landesvorstand weitere Bezirksgeschäftsführer (ha) unabhängig vom territorialen Organisationsprinzip angehören.

2.4. Gesamtverband

Der Gesamtverband ist der Zusammenschluss der Landesverbände. Das höchste Organ des Gesamtverbandes ist der Gesamtkongress. Der Gesamtkongress tritt auf Antrag mindestens zweier Landesverbände oder des Gesamtvorstandes - mindestens aber alle zwei Jahre - zusammen. Der Gesamtkongress entscheidet über die Satzung des Jugendverbandes und ihre Änderung mit 2/3-Mehrheit. Zwischen den Gesamtkongressen wird die Tätigkeit der JuliA republikweit durch den Gesamtvorstand koordiniert. Dem Gesamtvorstand gehören an:

Vorsitzender des Gesamtvorstandes (ea), ein Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtvorstandes (ea), ein Gesamtgeschäftsführer (ha), die Landesvorsitzenden, je ein weiterer Vertreter der Landesverbände. Der Gesamtkongress kann die Aufnahme weiterer Mitglieder (ea) in den Gesamtvorstand beschließen.

2.5. Vorschläge zum Wahlverfahren
2.5.1. Zum Landeskongress

Jede Basisgruppe hat das Recht, zum Landeskongress zwei Vertreter zu entsenden. Bei Gruppen über 10 Mitgliedern kann für jeweils 10 weitere Mitglieder ein zusätzlicher Vertreter entsandt werden. Auf dem Landeskongress werden gewählt:

a) der Landesvorstand,

b) ein weiteres Mitglied des Gesamtvorstandes,

c) die Vertreter zum Gesamtkongress

Das Vorschlagsrecht für alle diese Kandidaten (die Bereitschaft dieser vorausgesetzt) haben der bisherige Landesvorstand und alle Basisgruppen. Diese Vorschläge müssen bis eine Woche vor dem Kongress dem jeweiligen Landesvorstand schriftlich vorliegen.

Zu a: Der Landesvorsitzende wird mit seinem Stellvertreter in direkter, geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit vom Landeskongress aus mehreren Kandidatenpaaren ermittelt. Die weiteren ehrenamtlichen Mitglieder werden durch den Landeskongress gemeinsam in direkter, geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit aus mehreren Kandidaten ermittelt. Die Landes- und Bezirksgeschäftsführer werden vom Landesvorstand vorgeschlagen und bedürfen der Bestätigung durch den Landeskongress mit einfacher Mehrheit.

Zu b: Der weitere Vertreter des Landes für den Gesamtvorstand wird in direkter, geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit vom Landeskongress aus mehreren Kandidaten ermittelt.

Zu c: Die Vertreter der Länder zum Gesamtkongress werden gemeinsam in direkter, geheimer Wahl vom Landeskongress aus mehreren Kandidaten ermittelt.

2.5.2. Zum Gesamtkongress

Der Vorsitzende des Gesamtvorstandes wird in direkter, geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit vom Gesamtkongress aus mehreren Kandidaten ermittelt. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Gesamtvorstandes wird vom Vorsitzenden des Gesamtvorstandes vorgeschlagen und vom Gesamtkongress in direkter, geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit ermittelt.

Der Gesamtgeschäftsführer wird vom Gesamtvorstand vorgeschlagen und bedarf der Bestätigung mit einfacher Mehrheit durch den Gesamtkongress. Die Landesvorsitzenden und die jeweiligen weiteren Vertreter der Landesverbände sind durch die Wahl auf den Landesebenen als Mitglieder des Gesamtvorstandes gesetzt.

2.6. Legislatur und Abwählbarkeit

Die Legislaturperiode der gewählten Vertretungen beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder der Landesvorstände bzw. des Gesamtvorstandes können durch Landeskongresse bzw. den Gesamtkongress mit einfacher Stimmenmehrheit abgewählt werden.

Nachtrag: Bis zu der zu erwartenden Verwaltungsreform wird die Bedeutung der Bezirksgeschäftsstellen relativ groß sein.

Der Morgen, Do. 14.12.1989

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