Initiative für unabhängige gewerkschaften info nr. 6 vom 19. März 1990

DER GROSSE VERZICHT

Unser Kommentar zum "Gewerkschaftsgesetz"

Auf dem FDGB-Kongress war es mit großem Beifall und viel Schulterklopfen verabschiedet worden, das "Gesetz über die Rechte der Gewerkschaften in der Deutschen Demokratischen Republik". Die Delegierten erkühnten sich sogar, einen Generalstreik anzudrohen, wenn die Volkskammer diese Gesetzesvorlage nicht bis zum 18. März 1990 verabschiedet habe... Wie gesagt, nicht irgendein Gewerkschaftsgesetz, sondern das auf dem Kongress verabschiedete.

Inzwischen sind einige Wochen ins Land gegangen und Banker, Unternehmer, Gewerkschaftsbosse drüben sowie Minister mit und ohne Geschäftsbereich, Kommissionsmitglieder und Runde-Tisch-Experten hüben haben mit gerunzelter, Stirn auf die Textvorlage gewiesen: so geht das alles nicht! Wer soll da investieren, wenn den Gewerkschaften derartige Rechte eingeräumt werden? Frau Mausch zeigte sich einsichtig und änderte ohne "mit der Wimper zu zucken" aus dem Stand, was ein ganzer Kongress zuvor beschlossen hatte. Mit einer solchen Gewerkschaftschefin ist gut Kapitalist sein, wird da so mancher auf Unternehmerseite gedacht haben.

Wie viel Mitbestimmung ist übrig geblieben?

Dass es bei den Änderungen nicht einfach um Formulierungsfragen ging, können einige Beispiele rasch deutlich machen.

Im Entwurf hieß es:

§ 3 (alt)

Die Gewerkschaften "sind berechtigt, bei allen Fragen der Leistungsentwicklung der Struktur-, Tarif-, und Sozialpolitik, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der Aus- und Weiterbildung mitzuwirken ..."

Die Volkskammer hat dagegen beschlossen:

§ 3 (neu)

"Die Gewerkschaften sind berechtigt, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen betreffenden Fragen Verträge abzuschließen."

Das steckt den Rahmen allerdings erheblich enger, als von den Delegierten verlangt und zwar in zweierlei Hinsicht. Zum einen ist aus dem Recht der Mitwirkung - was immer man darunter auch verstehen mag - das Recht geworden, lediglich Verträge zu schließen, d.h. als Vertragspartner aufzutreten. Was aber, wenn der Unternehmer (ob staatlich oder privat) nun keine Verträge schließen will? Eine Verpflichtung, seinerseits solche Verträge mit den Gewerkschaften einzugehen, kommt im Gesetz nicht vor und es bleibt daher vom "guten Willen" der Direktion abhängig, ob sie sich darauf einlässt oder nicht.

Zum zweiten werden die Gewerkschaften auf ein Tätigkeitsfeld verwiesen, das ausdrücklich die Belange am Arbeitsplatz betrifft, denn so und nicht anders wurde der Allgemeinplatz von den "Arbeits- und Lebensbedingungen" bisher verstanden und angewendet. Was der Boss da oben macht, geht die Gewerkschaften also nichts an! Und so ist es auch nur folgerichtig, einen Satz aus der Gesetzesvorlage gleich völlig zu streichen, der da lautet:

"Die betrieblichen Entscheidungen bedürfen der gewerkschaftlichen Zustimmung." (alter § 11)

Aus dem
"...Recht der Mitbestimmung in allen Fragen des betrieblichen Reproduktionsprozesses" und der Einbeziehung "von Anfang an" (alter § 11)

wurde lediglich
"Mitbestimmung bei allen betrieblichen Fragen, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffen."

Das gleiche Spiel wiederholt sich bei § 12 u.a.

Es ist nun nicht anzunehmen, dass unsere Generaldirektoren u.a. Unternehmer soviel Einsicht in die Politische Ökonomie aufbringen, dass ihnen einleuchtet, dass die Frage der Gewinnverteilung durchaus die "Arbeits- und Lebensbedingungen" der Werktätigen betrifft. Vielmehr ist davon auszugehen, sie meinen, die Gewerkschaft solle sich um die Duschen, das Werksessen und den Arbeitsschutz kümmern. Die "Änderung des Produktionsprofils, ... Änderung der Eigentums- oder Nutzungsformen, ... (die) Auflösung einer Betriebsabteilung oder eines Betriebes" (so steht es noch im vom Kongress verabschiedeten Gesetzentwurf) gehen sie einen Dreck an.

Was die Gewerkschaft nicht weiß, macht sie nicht heiss !

Entfallen ist weiterhin die Informationspflicht der Leiter über die Interessenvertretung betreffenden Fragen (§ 8) und das Recht, Einsicht in die betrieblichen Unterlagen nehmen zu dürfen wurde mit der Einschränkung versehen:

"...soweit dies der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen dient." (neuer § 8)

Wie soll man aber wissen, bevor man besagte Unterlagen eingesehen hat, was drin steht, und ob man also ein Recht auf Einsicht hat? Ganz einfach: Der Unternehmer wird es den Gewerkschaftern sagen, was für sie Bedeutung hat und was sie ganz einfach nichts angeht! Praktisch hat der Unternehmer damit das Informationsmonopol.

Die Mitsprachen und -entscheidung "bei allen Personalangelegenheiten" (§ 8 (2)) hat die Gewerkschaft gleich ganz abgegeben. Im neuen Gesetz steht dazu: Nichts ! Angesichts der zu erwartenden Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt einfach eine Ungeheuerlichkeit !

Mit all dem war aber nur die eine Hälfte vom berühmten "Vetorecht", das den DGB-Vorsitzenden, Herrn Breit, entsetzt die Hände überm Kopf zusammenschlagen ließ, vom Tisch. Denn nicht nur auf betrieblicher Ebene wurde der Passus ersatzlos gestrichen, dass die Gewerkschaften allen Maßnahmen zustimmen müssten. Auch für entsprechende künftige Gesetze verzichtet die Gewerkschaft großzügig und beharrt nicht darauf, dass diese ihrer Zustimmung bedürften, wie im Entwurf vorgesehen (§ 10). Sie lässt sich stattdessen auf die Formulierung ein, dass deren Ausarbeitung

"... unter gewerkschaftlicher Mitwirkung zu erfolgen" hat (§ 10 (2)), was nicht notwendig deren Zustimmung verlangt. Und damit ist auch die zweite Hälfte des "Vetorechtes" vom Tisch.

Aber was heisst eigentlich "gewerkschaftliche Mitwirkung"? Welche Rolle spielt der FDGB als Bund, was ist mit den Gewerkschaften, die diesem Bund nicht angehören? Solche Fragen haben sich offenbar weder Frau Mausch & Experten noch die Abgeordneten der Volkskammer gestellt. Vermutlich gingen sie davon aus, dass die Delegierten des FDGB-Kongresses sich beim Wortlaut des Gesetzentwurfes sowieso nichts gedacht haben und es also schnuppe ist, wenn wichtige Rechte aus der Hand gegeben werden. Und man wird auch den Eindruck nicht los, dass die FDGB-Abgeordneten der Volkskammer nur Marionetten sind, an deren Drähten ziehen kann wer will und sie tanzen nach allen Pfeifen. Oder muss man sie gar selbst zu den Drahtziehern der "Entschärfung" des Gewerkschaftsgesetztes zählen?

Wie dem auch sei, da man gerade so schwungvoll beim Verzichten ist, wird auch gleich noch das "Recht des Zugangs zu allen Medien" (alter § 5) gestrichen - lediglich "angemessene Darstellung" verlangen die Gewerkschaften für ihre Ziele und Tätigkeiten.

Weniger bescheiden ist man allerdings - und hier hat das hohe Haus ohne Zögern zugestimmt - wenn es um "das Recht eigene Wirtschaftsunternehmen zu gründen" (§ 4) geht.

Mit anderen Worten: der Interessenvertreter der Arbeitnehmer tritt selbst als - natürlich gewinnorientierter - Arbeitgeber auf! Eine schöne Vorstellung! Besonders wenn man an den Skandal um die DGB-eigene Wohnungsbaugesellschaft "Neue Heimat" denkt, der nicht der einzige seiner Art ist, und dann "unsere" Wirtschaftsexperten sieht, die auf dem "freien Markt" umhertappen, wie blutige Amateure. Vielleicht hätte sich Frau Mausch wenigstens in diesem Punkt von einem anderen Gewerkschafter als Herrn Breit beraten lassen sollen ...?

Streikrecht von Regierungs-Gnaden

Doch nun zum eigentlichen Glanzstück und dem ganzen Stolz jedes Gewerkschafters, dem Streikrecht. Tatsächlich, jetzt steht es da, schwarz auf weiß, einschließlich des "Aussperrungsverbots", womit den Unternehmern einige Möglichkeiten genommen werden, auf den Streikablauf Einfluss zu nehmen: wenn das kein Fortschritt ist!?! Das haben ja nicht mal die da drüben in der BRD! Stimmt - jedenfalls, was den vom Kongress verabschiedeten Entwurf angeht. Das von der Volkskammer beschlossene Gesetz hat allerdings einen entscheidenden Pferdefuß. Jemand anderes kann nämlich kräftig Einfluss nehmen - der Staat! "Die Regierung kann einen Streik aus Gründen des Gemeinwohls aussetzen"!

heisst es in § 18.

Mit einer solchen, übrigens von der CDU-Fraktion eingebrachten Klausel ist nicht nur die viel beschworene Unabhängigkeit der Gewerkschaften stark gefährdet, das ganze Streikrecht und das Gewerkschaftsgesetz werden zur Farce, wenn eine "höhere Instanz" letztlich darüber befindet, ob gestreikt werden darf oder nicht. Ganz abgesehen davon, dass "der Staat" hierzulande noch immer und auf absehbare Zeit selbst der größte Unternehmer ist, wird natürlich immer "das Gemeinwohl" bei einem Streik beeinträchtigt. Damit muss man eben leben - jedenfalls in einer Demokratie. Dass "unsere" Gewerkschaft das offenbar gar nicht vorhat, zeigt sich daran, dass konsequenterweise der im Entwurf vorgesehene Generalstreik im Gesetz keine Erwähnung mehr findet.

An dieser Stelle beisst sich nun die Katze in den Schwanz, das Gesetz widerspricht sich selbst, denn im § 7 hieß es stolz und kühn:

"Niemand darf die Gewerkschaften und ihre Mitglieder in ihrer rechtmäßigen Tätigkeit einschränken oder behindern", ausgenommen der Großunternehmer Regierung!, müssen wir nun hinzufügen.

Es gäbe noch einiges zu ungenauen Begriffen zu sagen: was heisst z.B.

"..soweit die Gewerkschaften soziale Belange ihrer Mitglieder wahrnehmen und fördern, stehen ihnen staatliche Zuschüsse zu"? Nimmt sie auch unsoziale Belange wahr? Wer bestimmt, was "soziale Belange" sind, und wie steht es hier mit der Unabhängigkeit vom Staat? Grund zum Zweifel an der Brauchbarkeit des Gesetzes gibt auch die Tatsache, dass jede nähere Bestimmung der Tarifpartner fehlt und auf das Recht verzichtet wird, mit der Regierung bzw. territorialen Organen Verhandlungen zu führen (alter § 14).

Misstrauisch muss sogar stimmen, dass nur solchen Gewerkschaftsfunktionären Schutz vor Kündigung, Umsetzung usw. gewährt werden soll, bei denen die übergeordnete Gewerkschaftsleitung zustimmt. Wer dieser Leitung unbequem ist, der soll sehen, wie er seine Rechte absichert ... ?!

Fazit

Das gefeierte Gesetz ("Es ist geschafft", tönte die TRIBÜNE) kommt einem Rückzugsgefecht gleich. Es ist höchst unternehmerfreundlich, lässt bereits vorhandene Gewerkschaftsrechte fallen und öffnet der Willkür Tür und Tor.

P.S. Ob es (einmal abgesehen davon, ob einem die Neuerungen und Weglassungen gefallen oder nicht) rechtens und satzungsgemäß ist, dass eine durch den Kongress verabschiedete Vorlage so mir nichts, dir nichts vom Vorstand geändert werden kann, ist doch höchst zweifelhaft.

Renate H(...)


Die TAZ/DDR-Ausgabe vom 8. März [1990] veröffentlicht auf der Titelseite (!) einen Artikel unter der Überschrift NUR GEKNEBELTES STREIKRECHT - FDGB betont nach wie vor seine Verantwortung für die Volkswirtschaft ...

Als einen großen Erfolg wertete die FDGB-Vorsitzende Helga Mausch vor der Volkskammer das noch in der letzten Sitzung vor der Wahl verabschiedete Gewerkschaftsgesetz. "Damit entscheiden Sie über die Voraussetzungen zukünftiger sozialer Sicherheit." Immerhin gab es 53 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen in der Volkskammer.

Die Gewerkschaften haben allerdings, wie ein genauerer Blick auf das Gesetzeswerk zeigt, für ihre Interessenvertretung einige Grenzen akzeptiert. "Die Regierung kann einen Streik aus Gründen des Gemeinwohls aussetzen" steht auf Antrag der CDU in dem Gesetz. Aber wer bestimmt, was Gemeinwohl ist? Eine derartige Generalklausel ist es in westlichen Demokratien nur als Notstandsrecht üblich, sie unterstellt ein vertrauensvolles Verhältnis von Gewerkschaften und Staat und schreibt für den Konfliktfall eine Unterordnung der Gewerkschaft vor.

Auch die Klausel, dass erst nach einem Schlichtungsverfahren - Regeln dafür gibt es bisher nicht - Arbeiter in den Streik treten dürfen, hat die CDU eingebracht. Es schwächt die Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Interessenvertretung gegenüber zukünftigen Besitzern der Betriebe. Damit, so erklärte Siegfried Sahr vom FDGB-Vorstand betonen die Gewerkschaften ihre Verantwortung für die Volkswirtschaft. Streiks sollen nur das "letzte Mittel" sein. Ein Schlichtungsgesetz wird unter Mitarbeit der Gewerkschaften gerade ausgearbeitet.

Was haben die Gewerkschaften dafür an Mitsprache-Rechten bekommen? Das Streikrecht ist in den modernen kapitalistischen Gesellschaften des 20. Jahrhunderts eine Selbstverständlichkeit. Dies nach 40 Jahren in die DDR-Verfassung gebracht zu haben kann kaum als Faustpfand für künftige Verhandlungen für ein gemeinsames deutsches Gewerkschaftsgesetz gewertet werden. Auf die Forderung, bei Volkskammer-Beschlüssen ein Veto-Recht zu beanspruchen, hatte der FDGB aus grundsätzlichen Erwägungen schon im Vorfeld verzichtet - Interessengruppen sollen nicht über der Entscheidung der Abgeordneten stehen. Aber auch auf direkte Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften in die betriebliche Leitung hat der FDGB verzichtet, die in der ursprünglichen Entwurf noch vorgesehen war. Die Erklärung Modrows zur Deutschen Einheit hatte diese alten FDGB-Vorstellungen überholt. Weiche Mitbestimmungsrechte den Betriebsräten als Arbeiter-Vertretungen eingeräumt werden, muss erst in einem Betriebsrätegesetz festgelegt werden.

Was also als Erfolg des FDGB bleibt, ist das Aussperrungsverbot. Da auch westdeutsche Sozialdemokraten und Gewerkschaften ein Aussperrungsverbot fordern, hat dieser Punkt sogar eine gewisse Chance, bei deutsch-deutschen Einheits-Verhandlungen eine wichtige Verbesserung für die derzeitigen gewerkschaftlichen Rechte in der Bundesrepublik zu bringen.

dblkw

[Die Unterstreichungen sind handschriftliche Unterstreichungen im IUG Info]


ARBEITSTREFFEN DER IUG MIT DEM SOZIALISTISCHEN BÜRO

"Die Opposition in der Gewerkschaft ist eine legale Instanz", so die Äußerung eines ehrenamtlichen Redaktionsmitgliedes des "express", auf einem kürzlich stattgefundenen Seminar, zu dem das Sozialistische Büro (SB) mit Sitz in Offenbach a.M. einige Freunde der IUG eingeladen hatte.

Das SB wurde im April 1969 gegründet und rekrutierte sich schon damals auch aus Kreisen kritischer Gewerkschafter. Es werden vom SB verschiedene Publikationen herausgegeben ("links", "express", "Widersprüche", "Informationsrundbriefe"). Uns interessierte natürlich besonders der "express", der sich nach eigenem Selbstverständnis als Sprachrohr der Kolleginnen und Kollegen versteht, die linksorientierte Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit machen. Er gibt Informationen "über die Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit" und bezieht seine Resonanz u.a. daraus, dass man dort Beiträge findet, die in den traditionellen Gewerkschaftszeitungen eben fehlen.

Neben Erfahrungen bei der Herausgabe speziell dieser Zeitung ging es uns auch darum, mehr über die Arbeitsweise des SB zu erfahren. Eigentlicher Schwerpunkt unseres Treffens war jedoch ein ganztägiges Seminar zur Gewerkschaftsproblematik.

Die Freunde vom SB hatten dazu haupt- und ehrenamtliche Redaktionsmitglieder des "express", aktive, z.T. auch in Betriebsratsarbeit erfahrene Gewerkschafter (IG Metall, IG Chemie, Dt. Postgewerkschaft, DAG) und einen Vertreter des AFT (......) eingeladen. Inhaltlich haben wir die Gewerkschaftsprobleme aus Ost und West diskutiert. Die angeschobene Vereinigung beider deutscher Staaten zieht die Frage nach wirksamer Interessenvertretung mit Nachdruck auf den Tisch und das für die Lohnabhängigen auf beiden Seiten der Grenze. Umso dringender interessierten uns gerade jene Erfahrungen bundesdeutscher Gewerkschafter, die uns die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Arbeit deutlich machen. Und hier wurde in Offenbach eine wohltuend ehrliche Sprache gesprochen. Im Gegensatz zu manchem auf Vortragsreisen geschickten Gewerkschaftsfunktionär, der versucht, uns nur auf die vielfältigen und schimmernden Auslagen seines westlichen Gewerkschaftshauses blicken zu lassen. Da, wo es nicht so glänzt, werden dann die Sicht versperrende bunte Vorhänge drapiert.

Gerade um auf Beschränkungen der Gewerkschaftsarbeit immer wieder aufmerksam zu machen und wirksam dagegen vorzugehen bedarf es eines kämpferischen Engagements. Das führt schließlich auch dazu, dass es nicht immer so schön "einheitlich" zugeht (denn wo Widersprüche nicht ausgesprochen und ausgetragen werden können, stagniert auch Gewerkschaftsarbeit). Eine Opposition in der Gewerkschaft kann somit durchaus produktiver Interessenvertretung dienen.

Unsere, viele Fragen berührende Diskussion bracht zum Schluss zwei wichtige Absprachen. Erstens wollen wir auf der Suche nach einer gemeinsamen Perspektive eine (erst einmal so genannte) Ost-West-Akademie für Arbeit-Soziales-Ökologie ins Leben rufen, die zu folgenden thematischen Schwerpunkten Arbeitstreffen organisieren will:

- Gewerkschaftsarbeit und gesellschaftliche Utopie

- Gewerkschaftsgesetz und Arbeitsgesetzbuch

- Mitbestimmung in ökologischen Fragen

- neue Technologien und gewerkschaftliche Interessenvertretung.

Diese Treffen sollen Vertretern aus Ost und West eine Plattform für Gedanken- und Erfahrungsaustausch bieten.

IUG-Vertreter sind an der Organisation und Gestaltung dieser Arbeitskreise beteiligt und können Interessierte entsprechend informieren bzw. Kontakt herstellen.

Zweitens wollen wir gemeinsam mit den Freunden vom SB Basiskontakte vermitteln, d.h. Treffen von Kollegen aus Betrieben, Austausch von Materialien usw.

Sonja H(...)

I N S E R A T

Welche Betriebsgruppe möchte Kontakt zu Betriebsgruppen aus der Bundesrepublik?

Wir vermitteln Euch entsprechende Adressen. Für alles andere müsst ihr selber sorgen (Unterkunft, Gaststättenbestellung oder andere Verpflegung, Besuchsprogramm usw.) Nach unserer Erfahrung sind die Kollegen aus dem Westen sehr daran interessiert, sich einmal ohne Funktionäre und Chefs zu treffen und sehen bestimmt kein Hindernis darin, dass wir ihnen vielleicht nicht immer das bieten können, was sie von drüben gewöhnt sind.

Toll wäre natürlich auch eine Betriebsbesichtigung - keine Angst, viele Direktoren genehmigen so was bereits.

Euern Bedarf meldet bitte schriftlich bei der Redaktion des INFO an (Adressen siehe oben).


MITTEILUNG IN EIGENER SACHE

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Angesichts der sich überstürzenden politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der letzten Wochen, der abwartenden Haltung, die bei vielen Kollegen an der Basis herrscht, der Angst oder auch Hoffnung, die sich bei manchem mit dem erwarteten Ansturm des Westkapitals jetzt verbindet und die nach unserer Erfahrung die Kräfte etwas erlahmen lässt, haben die Mitglieder der INITIATIVE FÜR UNABHÄNGIGE GEWERKSCHAFTEN ihre Arbeit neu durchdacht. Sie hoffen, mit einer Umstrukturierung einerseits der veränderten Realität stärker Rechnung zu tragen, andererseits der unabhängigen Gewerkschaftsarbeit etwas Schwung zu geben.

Die Arbeit soll künftig in drei Gruppen weitergehen:

1. Gruppe

Sie betreibt das Kontakt-Büro für die Kolleginnen und Kollegen, die sich - wie es auch bisher war - über die Aktivitäten in den Betrieben informieren wollen, die außerhalb des FDGB ablaufen.

Hier kann man ins Gespräch kommen; eigene Erfahrungen einbringen und jeweils die neusten INFOS abholen oder eigene Materialien auslegen. Das Kontakt-Büro befindet sich in der Wilhelminenhof Str. 49 in Berlin 1160, das ist Oberschöneweide, nicht allzu weit vom S-Bahnhof entfernt, und es hat dienstags ab 16.00 Uhr geöffnet.
Verantwortlich ist Ruth S(...) aus dem WF, die man unter folgender Telefonnummer erreicht: (...)

2. Gruppe

Während sich im Kontakt-Büro vor allem Berliner treffen werden, stellt eine zweite Gruppe die DDR-weiten Verbindungen her. Zum einen gibt es inzwischen drei weitere Kontaktbüros in der Republik, zum anderen hat sich in Dresden eine gemeinsame Initiative aus diesen verschiedenen Gruppen gebildet, die alle Aktivitäten koordinieren will die sich außerhalb des FDGB konstituieren, ob sie nun "Betriebsräte" oder "Gewerkschaften" heißen (s. Flugblatt). Wer sich darüber informieren will, kann das in deren Berliner Büro in der Frankfurter Alle 286 Mittwochs von 18.00-19.00 Uhr Berlin 1160 tun.

3. Gruppe

Die letzte Gruppe ist für das INFO zuständig, das künftig nur noch vierseitig, dafür aber alle 14 Tage regelmäßig erscheinen soll. Es wird über die Aktivitäten der beiden anderen Gruppen berichten, aber auch über Betriebsereignisse, soweit sie uns erreichen.

Wer etwas im INFO veröffentlichen will, kann sich an folgende Mitarbeiter wenden:

Renate H(...),
Sonja H(...),
Leonore A(...), Berlin 1157

Die Redaktion hat außerdem großes Interesse an Betriebszeitungen und wäre sehr dankbar, wenn sich Leute fänden, die Kontakte zu den Redakteuren herstellen oder uns möglichst regelmäßig ein Exemplar zukommen lassen könnten.

Die Kolleginnen und Kollegen in den beiden Büros brauchen übrigens dringend Unterstützung bei ihrer Arbeit. Das beginnt beim Verschicken der INFOS, dem Beantworten der Post und endet mit der Organisation eines republikweiten Basistreffen. Wer also Lust hat und einen Sinn in der unabhängigen Gewerkschaftsarbeit sieht, der möge sich melden.

Die Redaktion

KURZ BERICHTET

Wie aus dem VEB BERGMANN BORSIG zu erfahren ist, werden dort z. Zt. die Wahlen zur Betriebsgewerkschaftsleitung vorbereitet. Von Wahlkampf ist allerdings keine Spur, denn es gibt nur einen einzigen Kandidaten: Koll. K(...) - den bisherigen BGL-Vorsitzenden.

Man könnte nun annehmen, dieser bewährte Kollege hätte bisher so gute Gewerkschaftsarbeit geleistet, dass die Belegschaft sich keinen besseren Kandidaten vorstellen kann und kein Konkurrent in der Wahl eine Chance hätte. oder es ließe sich argwöhnen, durch Tricks und Intrigen seien alle anderen aus dem Felde geschlagen. Nichts dergleich! Es findet sich niemand, der diese Aufgabe übernehmen will - und das scheint uns typisch für die Lage der im FDGB freiwillig zusammengeschlossenen IG/Gew.


DER GRÜNDUNGSAUSSCHUSS TAGTE

Auf dem Arbeitstreffen der IUG in Berlin wurde am 3.2.90 ein Gründungsausschuss aus der Taufe gehoben, der damit beauftragt war, die Gründung einer neuen unabhängigen Gewerkschaftsorganisation vorzubereiten. Nichts leichter als das verfügt die IUG in Berlin doch über vielleicht 200 Adressen von mehr oder weniger Interessierten. Eben! Interessenten und wer macht die Arbeit? Das ist das Problem. In der Regel bezieht ein großer Teil der Arbeiter und Angestellten Warteposition, sie wollen erst einmal sehen was passiert. Vom Zuschauen allein aber passiert eben nicht allzu viel. Die Hand voll Leute, die etwas tun, sind schnell ausgelastet, müssen "nebenbei" noch Geld verdienen. Was also mit der Gründung, wenn die Gründer fehlen? Das Interesse an neuen, handlungsfähigen Gewerkschaften ist groß, sie müssen her, schnell, bevor es in der Wirtschaft turbulent wird, ja, aber wie?

Das war so ungefähr die Situation, vor der der Gründungsausschuss am 24.2. in Dresden stand. Von der umfangreichen Tagesordnung schafften wir nur knapp die Hälfte. Es wurde viel und kontrovers diskutiert, zum Schluss aber wurde uns einiges klar:

- Betriebsräte als konsequente Interessenvertretung der Arbeitnehmer sind unbedingt zu befürworten und zu unterstützen. Sie sind da, wo sie existieren, oft einzige Mitsprachemöglichkeit der Werktätigen.

- Die Betriebsräte müssen, um handlungsfähig zu werden, betriebsübergreifend arbeiten, und Informationen und Erfahrungen austauschen.

- Die Gründung von unabhängigen Gewerkschaftsgruppen ist ebenso zu befürworten. Allein die Existenz solcher Gruppen, verbunden mit der Formulierung von Forderungen, ist schon ein Erfolg.

- Schließlich ist die Gründung von starken und unabhängigen Gewerkschaften unbedingt nötig, die als Verhandlungspartner dem Unternehmer gegenüber auftreten und die Betriebsräte unterstützen.

Um einen Schritt in diese Richtung zu gehen, schlossen sich in Dresden der Koordinierungsausschuss Dresden für freie Gewerkschaften und Betriebsräte, Vertreter der IUG Berlin sowie Vertreter aus anderen Bezirken zur unabhängigen Gewerkschaftsbewegung UGB zusammen. Sie soll ein Handlungsangebot für alle Gewerkschaftsgruppen und Betriebsräte sein, sich in einer Bewegung zusammenzuschließen, um gemeinsam eine unabhängige und aktionsfähige Gewerkschaft aufzubauen. Das Angebot richtet sich an Basisgruppen und Betriebsräte, die außerhalb des FDGB arbeiten, an vom FDGB unabhängige Gewerkschaften, an Berufsverbände (natürlich nur Arbeitnehmer) und an Einzelpersonen, die sich von FDGB nicht vertreten fühlen. Wer nähere Informationen über die UGB haben möchte oder mitarbeiten will, wendet sich bitte an folgende Adressen:

Gerd S(...), Koordinierungsausschuss Dresden (8030), (...)weg 12
Gerhard P(...) (VEB Hochvakuum Dresden) AG Betriebsrat
Bernhard B(...) (Verkehrsbetriebe Brandenburg) 1800 Brdbg, (...)str. 57
Rainer Sch(...), (...)ring 21, Wildau 1613
Kirk K(...) (VEB Elektromontage Oranienburg), (...)Str. 7, Oranienburg 1400
H.-J. E(...), W F Berlin, (...)str. 5, Berlin 1195
Matthias L(...), IUG Berlin, (...)str. 18, Berlin 1160
Tel. Kontakt Berlin: Uwe B(...), (...), Montags und Mittwochs von 19.30 bis 21 Uhr
Kontakt Leipzig: Ralf B(...), (...)str. 3, Leipzig 7050
Gera: Frank G(...), (...)Str. 40, Jena 6902
Erfurt: Wolfgang C(...), (...)str. 32, Erfurt 5080
Neubrandenburg: Egbert V(...), (...)str. 10, Nbrdbg. 2000

Mathias L(...)

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