1. Die Grüne Partei gründete sich im Herbst mit Blick auf ein erwartetes Parteiengesetz als Partei.
2. Es gab in der Anfangsphase der Diskussion über das Gesetz über politische Vereinigungen am Runden Tisch gegeneinander gerichtete Irritationen, als sich VertreterInnen der Grünen Partei gegen die Zulassung der Bürgerbewegungen zu Wahlen stellten.
3. Im Rahmenprogramm der Grünen Partei, beschlossen auf dem Hallenser Parteitag, ist ein eindeutiges Bekenntnis zu direkter Demokratie und Basisdemokratie enthalten.
4. Die Vertreter des Vorstandes der Grünen Partei stellen fest, dass sich die ursprüngliche Haltung des damaligen provisorischen Sprecherrates zur Beteiligung von Bürgerbewegungen an Wahlen definitiv geändert hat.
5. Das gemeinsame Berliner Wahlprogramm hat die Gemeinsamkeit der Grünen Partei und der Bürgerbewegungen als gegenseitige Ergänzung und Bereicherung deutlich gemacht.
6. Besonders im Neuen Forum gibt es das deutliche Streben, die Eigenständigkeit des Demokratieverständnisses auch eigenständig darzustellen. Eine Listenverbindung wird nur im "Notfall einer Sperrklausel in Betracht gezogen. Selbst das Bündnis 90 wird in einzelnen Bezirksverbänden für die Landtagswahlen tendenziell in Frage gestellt.
7. Eine gemeinsame Initiative der Bürgerbewegungen und der Grünen Partei mit den Grünen und der Alternativen Liste der Bundesrepublik für ein neues Wahlgesetz zu gesamtdeutschen Wahlen kann die Gemeinsamkeit des politischen Wollens und des Demokratieverständnisses zum Ausdruck bringen.
8. Die Bürgerbewegungen Demokratie Jetzt und Initiative für Frieden- und Menschenrechte haben sich in Beschlüssen ihrer Basisvertretungen für ein breites Bündnis der ökologisch und basisdemokratisch orientierten politischen Gruppierungen ausgesprochen.
9. Regelmäßige 14tätige Informationsgespräche wurden vereinbart. (...)