Sofortmaßnahmen in der Umweltpolitik
Vorschlag der Grünen Partei an den Grünen Tisch Berlin
Die Umweltschäden in der DDR belaufen sich auf jährlich 30 Mrd. Mark. Die Umweltpolitik steht vor der Aufgabe, eine Schadensausdehnung zwingend zu vermelden und gesetzte Schäden zu beheben. Dazu genügen keine Absichtserklärungen. Auch eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Umweltschutz wird sich kaum spürbar auswirken. Es muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der Umweltschonung und Umweltentlastung spürbar belohnt sowie Umweltbelastung jedem Verursacher teuer in Rechnung stellt.
Folgende Regelungen sind vordringlich zu treffen:
1. Sofortige Streichung der staatlichen Subventionen für alle Energieformen, für energieaufwendige Erzeugnisse, für Wasser, Haushalts- und Agrochemikalien. Die freiwerdenden Mittel sind für sozial gerechte, personengebundene Stützungen auszugeben.
2. Einführung einer Energieverbrauchssteuer mit folgenden Zielen:
- Stimulierung eines hoch effektiven Energieeinsatzes
- Finanzierung der notwendigen Umweltschutzmaßnahmen (Entstaubung, Entschwefelung, Entstickung)
- Förderung von Investitionen zur Energieeinsparung (z.B. Energiespartechniken, Energiesparbauweisen)
- Finanzielle Förderung der Erforschung und Anwendung dauerhafter Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser, Biogas)
3. Einführung wirksamer Abgaben für Müll, Abwasser und Abgase. Für jeden an die Umwelt abgegebenen Schadstoff muss (abhängig von Art und Menge) der Verursacher zahlen.
4. Einführung einer Verpackungssteuer, gestaffelt nach Wiederverwertbarkeit der Verpackungsmaterialien. Diese Regelung muss das Ziel verfolgen den Müllanfall schon im Ansatz zu begrenzen. (Besonders hohe Besteuerung: Einweg-Getränke-Verpackungen)
5. Einführung einer finanziellen Umweltabgabe für Herstellung und Anwendung umweltgefährdender Chemikalien, darunter Agrochemikalien und Haushaltschemikalien.
aus: Freies Wort, Nr. 36, 12.02.1990, 39. Jahrgang, Unabhängige Tageszeitung für Südthüringen