Runder Tisch

11. Sitzung

5. Februar 1990Vorlage 11/15

Soziale Absicherung der Werktätigen:

Die soziale Absicherung der Werktätigen, die zum Teil administrativ durchgesetzt wurde, wird derzeit massiv von den Betrieben und Einrichtungen, im folgenden Betriebe genannt, unterlaufen. Aus diesem Grund bringt die Grüne Partei folgende Vorlage ein, damit der Runde Tisch sie beschließen möge.

1. Jeder Bürger der DDR hat nach wie vor das Recht auf Arbeit. Werktätigen, den man in ihrer Qualifikation keine Anstellung vermitteln kann, werden auf Kosten des Staates umgeschult und erhalten von ihrem ehemaligen Betrieb ein Überbrückungsgeld von 70 % ihres letzten Nettogehaltes.

2. Jeder Betrieb ist verpflichtet, 10 % der Arbeitsplätze mit behinderten Werktätigen zu besetzen. Betriebe, die diese Auflage nicht erfüllen, haben pro Arbeitskraft monatlich eine Abgabe von 2 TM zu zahlen.

3. Für Mütter, die Kinder im Alter bis zu 7 Jahren haben, brauchen Betriebe nur 50 % der üblichen Steuern abzuführen. Die Bezahlung der monatlichen Unterstützungen im Mütterjahr erfolgt nicht durch die Betriebe, sondern durch den Staat. Der Betrieb ist verpflichtet, der Mutter nach Ablauf des Mütterjahres einen Arbeitsplatz anzubieten. Ist dies nicht möglich, so muß er ein Überbrückungsgeld in Höhe von 6 Monaten zahlen.

4. Zur Wiedereingliederung von Haftentlassenen und Sozialgeschädigten wird den Betrieben eine einmalige Steuerermäßigung von 5 TM pro Arbeitskraft gewährt. Das gleiche gilt auch bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen (über 1 Jahr).

5. Betriebe haben das Recht, Bürger mit geringer Leistungsmotivation und unregelmäßiger Anwesenheit als Gelegenheitsarbeiter befristet einzustellen. Die Vergütung kann dabei bis zu 30 % unter dem Tarif liegen.

Dadurch wird diesem Bevölkerungsteil ein freies Leben auf niedrigerem materiellem Niveau ermöglicht.

Grüne Partei