Mit Dr. ERNST DÖRFLER (Bündnis 90/Grüne), Volkskammerumweltausschuss im Gespräch

Könnte das Selbstmord aus Angst vor dem Tode sein?

Maßlose Verschwendung, überalterte Techniken und Strukturen und traurige Rekorde bei der Umweltbelastung; mit den drei Attributen kennzeichnen Sie die Energiewirtschaft der DDR. Ist dem noch etwas hinzuzufügen?

Nein! Nur der Hinweis, dass diese Branche notgedrungen in einem Maße modernisiert werden muss, wie es international einmalig sein dürfte. Weitgehender Konsens besteht auch darüber, dass Energie sicher, kostengünstig und umweltschonend hergestellt werden muss.

Und trotzdem scheiden sich die Geister?

In der Tat stehen wir an einem Scheideweg. Die Gretchenfrage ist, ob wir weiter für eine zentralisierte und monopolisierte oder für eine überwiegend dezentralisierte und wettbewerbsgerechte Energiewirtschaft eintreten. Wir sind für letzteres, die Regierung aber hat einen Vertrag in der Schublade, der den Verkauf der Energieerzeugung und Verteilungsanlagen an die drei führenden BRD-Konzerne vorsieht.

Wie begründet das die Regierung?

Laut Umweltrahmengesetz sollen bis zum 1. Juli 1996 alle Kraftwerke rekonstruiert und modernisiert sein, so dass sie von ihrer technischen Ausstattung und den ökologischen Anforderungen dem Stand von neuen Anlagen entsprechen. Minister Steinberg behauptet nun, nur die großen Konzerne hätten dafür das nötige Kapital und das erforderliche Know-how.

Die "Frankfurter Rundschau" nannte unlängst den Vertrag eine Kapitulations- oder Schenkungsurkunde und fragte, könnte das nicht Selbstmord aus Angst vor dem Tode sein?

Vielleicht ist das ein treffendes Bild. Zu vermuten ist, dass es hier ausschließlich um die Interessen der Konzerne geht. Käme die Elefantenhochzeit mit der Branche in der DDR zustande, würde jeder Wettbewerb um eine ökonomische und ökologisch effiziente Energiewirtschaft hierzulande unmöglich.

Welches Konzept setzen Sie dem der Regierung entgegen?

Uns geht es um eine sozial und ökologisch verträgliche Wirtschaft auf dem Gebiet. Wir sind dafür, die Energieversorgung weitgehend in die Hände der Kommunen zu legen. Das würde ihnen dringend benötigte Einnahmen sichern und brächte Arbeitsplätze. Ebenso wichtig sind folgende Aspekte. In Großkraftwerken wird nur etwa 30 Prozent der Energie, die in der Braunkohle steckt, gewonnen. 70 Prozent gehen als Abwärme verloren, belasten die Umwelt. In den Kommunen hingegen könnte man die Strom- und Wärmeerzeugung kombinieren: So ist Energie wirkungsvoller zu nutzen, der Primärenergieverbrauch könnte erheblich gesenkt werden.

Sie nannten den Vertrag, den die Regierung mit den BRD-Energieriesen anstrebt, undemokratisch. Ein Wort noch dazu.

Das künftige Kommunalisierungsgesetz sieht vor, alles im Zusammenhang mit Umwelt, Wasser und Energie den Städten und Gemeinden zu übertragen. Der Vertrag aber schreibt fest, dass. Anlagen und Stromnetze in das Eigentum der drei Energiegiganten überführt werden sollen. Und dann ist kommunale Mitbestimmung und öffentliche Kontrolle, wie sie in den Kommunen gegeben wäre, von vornherein ausgeschlossen. Und das ist schlichtweg undemokratisch. Abgesehen davon, dass Monopolstellung marktwirtschaftlichen Wettbewerb aus- und Preisdiktat einschließt.

Der Antrag, die Vertragsunterzeichnung auszusetzen, bis Parlamentsausschüsse ihn überprüft hätten, kam in der Volkskammer mit dem Hinweis unter die Räder, dazu brauche die Regierung nicht die Zustimmung des Hohen Hauses. Ist das demokratisch?

Tatsächlich regiert das Energieministerium an uns vorbei. Wir hatten uns beispielsweise mit Schreiben vom 7. 6. an Minister Steinberg gewandt, um Aufschluss über die Vorstellungen zur Energiepolitik zu erhalten. Ergebnis: keine Auskunft. Entweder herrscht Konzeptionslosigkeit, oder es steckt die Absicht dahinter, den BRD-Konzernen die Fusion nicht zu verderben.

Nun verlautete, dass sich das Amt für Wettbewerbsschutz in der DDR und das Bundeskartellamt mit der Elefantenhochzeit befassen wollen. Was ist da zu erwarten?

Wenn beide Institutionen einer Fusion nicht zustimmen würden, hat der Regierungsvertrag Vorsorge getroffen. Dann würde das Aufgebot zur Hochzeit beim Bundesminister für Wirtschaft bestellt. Wie der entscheidet, ist uns aus dem Fall Messerschmidt/Bölkow noch bestens bekannt.

Es ist also aussichtslos, den Vertrag zu verhindern?

Keineswegs. In dieser Form ist er nicht zu akzeptieren, und ich bin ziemlich sicher, dass dieser Standpunkt im Parlament eine Mehrheit finden wird.

Es fragte
JOCHEN FISCHER

Neues Deutschland, Do. 05.07.1990, Jahrgang 45, Ausgabe 154

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