Ein Verbot löst nichts

Demonstration für legalen Schwangerschaftsabbruch

Eine Demo gegen den Paragraphen 218 am Sonntagnachmittag halb drei vor der Volkskammer - was steckt dahinter? JW sprach mit Christine Steer von der Grünen Liga.

218 - was heißt das?

Mit diesem Paragraphen des BRD-Strafgesetzbuches wird der Frau das Recht abgesprochen, selbst über sich, ihren Körper zu entscheiden - in dem Moment, wo sie schwanger ist. Bei uns ist seit 1972 gesetzlich geregelt, dass jede Frau eine ungewollte Schwangerschaft innerhalb der ersten zwölf Wochen abbrechen lassen kann. Ausschließlich noch ihrem Willen.

Das Recht auf legalen Abbruch ist für Sie ein wichtiges Stück der Gleichstellung der Frau?

Ja, wir wollen nicht daran rütteln lassen. Es gehört ebenso zur Selbstbestimmung der Frau wie zum Beispiel die Sicherung der Kinderbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und damit ja erst die Möglichkeit, im Beruf zu arbeiten.

Auch unter unseren Medizinern wird zumindest die Menge der Schwangerschaftsabbrüche kritisiert Wenn Sie gegen § 218 sind, sind Sie damit bedingungslos für Abbruch?

Nein. In unserer ehemaligen Arbeitsgruppe Gleichstellung des zentralen Runden Tisches, die die Aktion am Sonntag organisiert, sind wir uns soweit einig: Damit wirklich alle verantwortungsbewusst mit dem Recht auf Abbruch umgehen, ist viel Aufklärungsarbeit nötig.

Interview: Helga SchönwaId

Junge Welt, Sa. 21.04.1990