DDR 1989/90 Brandenburger Tor

Vermögen des FDGB

Der Gewerkschaftskongress möge beschließen:

1. Zur prinzipiellen Sicherung der gewerkschaftlichen Arbeitsfähigkeit sind alle Vermögenswerte des Bundesvorstandes des FDGB in die Gewerkschaftliche Vermögensverwaltungsgesellschaft "Märkisches Ufer" (GVVG) einzubringen. Sie sind von der GVVG zu verwalten, zu bewirtschaften und im Auftrag der Liquidatoren zu verwerten. Die hieraus erzielten Erlöse sind für die Abdeckung aller Verbindlichkeiten der Liquidatoren, für nur gemeinsam lösbare gewerkschaftliche Aufgaben, für die Finanzierung der vereinbarten Sozialpläne und Umschulungsmaßnahmen einzusetzen. Nach Befriedigung aller bekannten Gläubiger und Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Sperrjahres sind die für die gewerkschaftliche Arbeitsfähigkeit erforderlichen Gewerkschaftshäuser in die VTG des DGB zu übertragen.

2. Im Zuge der Verwertung der Immobilien haben die Vermögens- und Treuhandgesellschaften der Einzelgewerkschaften des aufgelösten Gewerkschaftlichen Dachverbandes des FDGB ein Vorkaufs- bzw. Mietrecht unbeschadet der Vereinbarung der Gesellschafter der Gewerkschaftlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

3. Das Restvermögen - außer das im Punkt 1 genannte Vermögen - wird nach Vereinnahmung aller Forderungen und Begleichung aller Verbindlichkeiten anteilmäßig auf die Einzelgewerkschaften bzw. auf die von ihnen gegründetes VTGs aufgeteilt, wobei als Grundlage der Verteilungsquote der Mitgliederstand der jeweiligen Einzelgewerkschaften des Gewerkschaftlichen Dachverbandes per 1. 10. 1989 und der Anteil am Beitragseinkommen gelten. (Anlage)

4. Die Gewerkschaftlichen Vermögensverwaltungsgesellschaft "Märkischen Ufer" mbH unterstützt die Liquidatoren durch Wahrnehmung der finanztechnischen, organisatorischen und sonstigen Abwicklungsaufgaben auf der Grundlage eines mit den Liquidatoren, in Abstimmung mit dem Beirat, abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages.

Tribüne, Nr. 178, Fr. 14.09.1990

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