1. Das Arbeitsgesetzbuch ist in Kraft und damit auch alle Rechte und Pflichten der Betriebsgewerkschaftsleitungen.
2. Es gibt derzeit keinerlei Änderungen des Rahmenkollektivvertrages Theater, Orchester, staatliche Ensembles, abgeschlossen 1988 zwischen dem Minister für Kultur und der Gewerkschaft Kunst. Er ist nach wie vor Grundlage der Arbeit von staatlichen Leitern und Gewerkschaftsvorständen.
3. Wenn es Verstöße gibt, bitten wir um sofortige Information, damit juristische Schritte zur Durchsetzung des geltenden Rechts eingeleitet werden können. Alle neuen Überlegungen, zu denen wir grundsätzlich bereit sind, bedürfen der vorherigen gründlichen Diskussion mit den davon Betroffenen.