Erklärung der Gewerkschaft Kunst
Berlin (ND). Auf Grund besorgter Anfragen von Künstlern, die in der jüngsten Zeit durch unterschiedliche Interpretation geltenden Rechts durch Staatsfunktionäre ausgelöst wurden, erklärt der Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst:
1. Das Arbeitsgesetzbuch ist in Kraft und damit auch alle Rechte und Pflichten der Betriebsgewerkschaftsleitungen.
2. Es gibt derzeit keinerlei Änderungen des Rahmenkollektivvertrages Theater, Orchester, staatliche Ensembles, abgeschlossen 1988 zwischen dem Minister für Kultur und der Gewerkschaft Kunst. Er ist nach wie vor Grundlage der Arbeit von staatlichen Leitern und Gewerkschaftsvorständen.
3. Wenn es Verstöße gibt, bitten wir um sofortige Information, damit juristische Schritte zur Durchsetzung des geltenden Rechts eingeleitet werden können. Alle neuen Überlegungen, zu denen wir grundsätzlich bereit sind, bedürfen der vorherigen gründlichen Diskussion mit den davon Betroffenen.
Neues Deutschland, 44. Jahrgang, Ausgabe 296, 16.12.1989. Die Redaktion wurde 1956 und 1986 mit dem Karl-Marx-Orden und 1971 mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold ausgezeichnet.