Klarheit darüber, wie das Bauprogramm abläuft
IG BAU-HOLZ: Das Wohnungsbauprogramm muss ehrlich und ungeschminkt öffentlich hinsichtlich der Lösung der Wohnungsfrage abgerechnet werden.
Wir vertreten den Standpunkt:
Die Interessen der Bauschaffenden und Werktätigen der Holz- und Kulturwarenindustrie vertritt die Industriegewerkschaft Bau-Holz am wirksamsten, wenn sie in einem freien, starken und unabhängigen Gewerkschaftsbund ihre volle Eigenständigkeit wahrnehmen kann.
Das Sekretariat ist unter anderem der Auffassung:
- Eigenständige Industriegewerkschaften und Gewerkschaften sind Voraussetzung für eine starke, abhängige Einheitsgewerkschaft.
- Gewerkschaftliche Interessenvertretung der Mitglieder der Industriegewerkschaft Bau-Holz ist nicht teilbar.
Daraus ergeben sich prinzipielle Konsequenzen. Diese reichen unter anderem
- von einer eigenen Satzung der Industriegewerkschaft bis zu einer eigenen Wahlordnung,
- von der vollen Wahrnehmung er Verantwortung als Tarifpartner bis zur Neugestaltung der Finanzarbeit.
Grundpfeiler innergewerkschaftlicher und sozialistischer Demokratie muss die Interessenvertretung von unten sein. Auftrag der Industriegewerkschaft ist deshalb, die Interessen der Mitglieder zu ermitteln, zu vertreten, zu schützen und durchzusetzen. Es darf eine Bevormundung und Reglementierung gegenüber und innerhalb der Leitungen und Vorstände der Industriegewerkschaft sowie durch Parteien, Organe des FDGB, staatliche und wirtschaftsleitende Organe sowie gesellschaftliche Institutionen geben.
Wir brauchen die reale Mitbestimmung und Mitwirkung bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Bauwesens und der Holz- und Kulturwarenindustrie.
Die Situation erfordert:
• Offenlegung der tatsächlichen wirtschaftlichen und sozialen Lage auf der 11. Tagung des Zentralvorstandes durch den Minister für Bauwesen und den Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie.
• kurzfristig Klarheit zum Plan 1990 zu schaffen und dabei von dem Grundsatz auszugehen, dass der Plan den realen, personellen und materiell-technischen Bedingungen im jeweiligen Betrieb entspricht sowie bilanzseitig gesichert ist. Wir erwarten eine klare Antwort, von der Staatlichen Plankommission und den Ministern zur Bereitstellung von Maschinen, Geräten und Ersatzteilen, zur Objektklarheit und zum konzentrierten Bauen sowie zu den weiteren Vorschlägen und Forderungen in unseren Stellungnahmen.
• rechtzeitigen Einblick in die Entscheidungsvorbereitung auf allen Leitungsebenen des Bauwesens sowie der Holz- und Kulturwarenindustrie, um auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen Einfluss zu nehmen. Das schließt ein, das gewerkschaftliche Recht auf Vorschläge und Kontrolle über die Durchführung der getroffenen Entscheidungen verbindlicher zu gestalten und eigenständig Analysen zur sachkundigen Mitsprache in Auftrag zu geben.
Tribüne, Mi. 08.11.1989