Wir wollen den Zustand der Umwelt genau kennen

GEWERKSCHAFT LAND, NAHRUNGSGÜTER UND FORST: Die Wende in der Gewerkschaftsarbeit erfordert einschneidende inhaltliche und auch strukturelle Maßnahmen in der Arbeit.

Das Sekretariat der Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst hält in dem Zusammenhang folgendes für unbedingt erforderlich:

• Höchstes Organ muss in den Betrieben die Mitgliederversammlung und die Vertrauensleutevollversammlung bleiben. Die Rechenschaftslegungen der staatlichen Leiter vor der Vertrauensleutevollversammlung oder der Mitgliederversammlung sind zu garantieren.

• Die Mitbestimmung der Gewerkschaft bei grundsätzlichen Entscheidungen in den Betrieben und Kombinaten ist prinzipiell zu sichern. Kündigungen dürfen nur mit Zustimmung der BGL erfolgen. Dabei fordern unsere Mitglieder zugleich gewerkschaftlichen Rechtsschutz nur für die Mitglieder des FDGB und mit Arbeitsscheuen und Asozialen konsequenter zu verfahren.

• Die Neuererverordnung ist zu überarbeiten.

• An der Urwahl darf nicht gerüttelt werden.

• Gesetzliche Regelungen sind nötig, um gerechte Forderungen der Mitglieder mit entsprechenden gewerkschaftlichen Mitteln durchzusetzen.

• Wir fordern, dass der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft den jährlichen Volkswirtschaftsplan vor dem gewählten Zentralvorstand erörtert.

• Der für 1989 und 1990 geplante Lohnfonds kann bei Erfüllung des Planes in den Betrieben für ertrags- beziehungsweise effektivitätsbezogene Lohnprämien für die vorhandenen Werktätigen, die die Erfüllung des Planes sichern, voll eingesetzt werden.

• Durch das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sind solche Voraussetzungen zu schaffen, damit 1991 in allen volkseigenen Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft die Produktivlöhne in Verbindung mit entsprechenden Leistungsangeboten eingeführt werden und in den kooperativen Einrichtungen 1990 begonnen wird.

• Beschleunigt ist daran zu arbeiten, den weiteren Lohnfondszuwachs der Betriebe direkt an die Leistungsentwicklung auf der Grundlage von solchen Kennziffern zu binden, die die Bereitstellung von mehr Produkten für die Bevölkerung, die Industrie und den Export sowie einen höheren Gewinn sichern.

• Ertrags- beziehungsweise produktivbezogene Gehaltszuschläge sind für Werktätige, die eine unmittelbare Verantwortung für die Steigerung der Leistung und der Effektivität im Planjahr haben (wie z. B. Meister), außerhalb der Von-Bis-Spannne zu gewähren, und diese Spanne ist künftig in voller Höhe als leistungsorientierter Gehaltszuschlag einzusetzen.

• Als einen ersten Schritt einer möglichen Reform der Besteuerung schlagen wir vor, dass in Zukunft Regelungen wirksam gemacht werden, um den leistungsorientierten Gehaltszuschlag für Meister, Hoch- und Fachschulkader sowie ökonomisches, kaufmännisches und technisches Personal mit fünf Prozent zu versteuern.

• Wir stimmen mit der von Annelis Kimmel erhobenen Forderung überein nach Einführung der 40-Stunden-Wode und erklären uns bereit für Lösungen, die unseren spezifischen Bedingungen entsprechen.

• Wir sind der Meinung, dass die Gehälter für die hauptamtlichen BGL-Vorsitzenden in unserer Gewerkschaft Land, Nahrungsgüter und Forst denen der anderen Industriegewerkschaften und Gewerkschaften angeglichen werden.

• Unsere Gewerkschaft fordert, an allen Umweltproblemen, die die Land-, Forst und Nahrungsgüterwirtschaft betreffen, mitzuwirken.

• Wir stellen zur Diskussion, die einheitliche Leitung der Pflanzen- und Tierproduktion in den VEG unter Beachtung der territorialen Bedingungen und höherer Effektivität wiederherzustellen. Dazu ist in den Kooperationen von den Arbeitern und Genossenschaftsbauern selbst zu entscheiden.

Tribüne, Mi. 08.11.1989

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