Ist extra Frauenarbeit jetzt noch populär?

Die Antworten auf diese Fragen sind vielfältig und widersprüchlich. Sie reichen von "Frauenförderung ist überholt" oder "Frauen haben keine anderen Interessen als alle Werktätigen" bis hin zu Forderungen, dass der gewerkschaftlichen Arbeit mit den Frauen noch viel größere Bedeutung beigemessen werden muss.

Die Frauenkommission des Bezirksvorstandes Karl-Marx-Stadt übermittelte in einem Brief an die Abteilung Frauen des Bundesvorstandes ihre Vorstellungen über Inhalt und Aufgaben gewerkschaftlicher Interessenvertretung der berufstätigen Frauen und Mütter, die sie nach vielen Diskussionen mit Frauen und Frauenkommissionen in Kreisen und Betrieben ihres Bezirkes gewonnen haben.

Darin heißt es:

"Wir wollen eine wirksamere Frauenvertretung durch die Gewerkschaft in den Betrieben. Die Frauen spielen im Beruf, in der Gesellschaft und in der Familie eine viel zu große Rolle, als dass sie immer nur mitgenannt werden. Am härtesten hat uns in der bisherigen Arbeit belastet, dass die Gleichberechtigung laut Verfassung nicht gleichbedeutend ist mit der Gleichstellung der Frauen in unserer Gesellschaft.

Wenn die Gewerkschaften die Interessen der Frauen vertreten wollen, dann müssen sie sich für die Lösung solcher Probleme und Aufgaben einsehen wie Abschaffung von Lohnunterschieden zwischen frauen- und männerspezifischen Berufsgruppen; flexible Arbeitszeitgestaltung, einschließlich der Neuregelung der Teilzeitbeschäftigung im AGB; stärkere Hinwendung zu den Problemen Alleinstehender mit Kindern; sozial gerechte Subventionspolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz der Frauen.

Die Gewerkschaften müssen Positionen und Stellungnahmen beziehen zu solchen die Frauen bewegenden Fragen wie:

Was heißt zeitgemäßes Lebensniveau? Welches Einkommen (aus normaler Arbeitszeit) benötigt eine Familie oder ein Haushalt, um notwendige Lebensansprüche zu befriedigen?

Eine aktive, erfolgreiche Gewerkschaftsvertretung ist nur möglich, durch verbindliche, praktikable Festlegungen. Deshalb unterstützen wir die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines Gewerkschaftsgesetzes sowie die Überarbeitung des Arbeitsgesetzbuches."

Soweit der Standpunkt aus Karl-Marx-Stadt.

Die Abteilung Frauen des Bundesvorstandes des FDGB ruft alle Frauen, Gewerkschaftsmitglieder, Frauenkommissionen, gewerkschaftliche Leitungen und Vorstände zu einem breiten demokratischen Meinungsaustausch auf, insbesondere auch zu folgenden Fragen:

- Welche spezifischen Interessen haben die weiblichen Gewerkschaftsmitglieder, und wie sollten sie vertreten werden?

- Brauchen die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen noch Frauenkommissionen oder andere Gremien, wenn ja,welche Aufgaben haben sie zu erfüllen?

- Welche Beschlüsse sollten dazu auf dem außerordentlichen Gewerkschaftskongress gefasst werden?

Alle Überlegungen, Vorschläge und Hinweise für die wirksame Vertretung der Interessen der werktätigen Frauen und Mütter sind gefragt.

Unsere Adresse: Abteilung Frauen beim Bundesvorstand des FDGB, Märkisches Ufer 54, Berlin, 1026, Telefon: 27 82, 20 73 oder 23 50.

Tribüne, Organ des Bundesvorstandes des FDGB, Di. 28.11.1989

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