Forderungen der Gewerkschaft der Armeeangehörige

1. Wir verlangen klare Aussagen zum Konzept der Konversion des Abrüstungs- und Verteidigungsministerium der DDR und des Bundesverteidigungsministeriums.

2. Angesichts der Dimension von Tausenden ausscheidenden Armeeangehörigen und Zivilbeschäftigten sind konkrete Konzepte der Umschulungen auf der Grundlage fundierter Arbeitsmarktanalysen notwendig. Die Umschulungen und Qualifizierungen müssen noch während der Zugehörigkeit zu den Streitkräften erfolgen und die Kosten dafür hat der Staat zu tragen.

3. Sowohl Umstrukturierung als auch Konversion und Abrüstung müssen als ein komplexes Problem betrachtet werden, bei dessen Realisierung die Konsequenzen für die Familien der Zivilbeschäftigten und der Armeeangehörigen, aber besonders auch die Probleme der Territorien bei der Durchführung dieser Prozesse zu berücksichtigen sind.

4. Zur sozial erträglichen Bewältigung dieser Probleme ist es erforderlich, dass Fragen der Strukturveränderung, der Abrüstung und der Konversion nicht nur im Ministerium für Abrüstung und Verteidigung bzw. in einem künftigen Verteidigungsministerium Beachtung finden, sondern, dass hierzu eine Regierungskommission mit den entsprechenden Vollmachten eingesetzt wird.

5. Um den irreversiblen Prozess des Ausscheidens von Zivilbeschäftigten rund Armeeangehörigen aus den Streitkräften sozial zumutbar abzufedern, bedarf hierzu klarer Aussagen im Staatsvertrag 2 bzw. von der Bundesregierung zu folgenden Fragen:

- Anerkennung von Abschlüssen,

- Umschulung und Qualifizierung sowie deren Finanzierung,

- Anerkennung der Versorgungsordnung,

- Anerkennung der jetzigen Vorruhestandsregelung über die deutsche Einheit hinaus,

- Finanzielle Absicherung von Prozessen der Strukturveränderung, Konversion und Abrüstung bis zu Konzepten für Territorien.

6. Zuerst ist es jedoch notwendig, dass der Rechtsstatus der Arbeitnehmer in den Streitkräften zu klären ist, indem die Wehrverfassung im Staatsvertrag 2 für die Länder der jetzigen DDR in Kraft gesetzt wird.

7. Wir fordern, dass die Interessenvertretung vor der Entscheidungsfindung zu personellen Fragen einbezogen werden, d. h., dass die Arbeitnehmer in den Streitkräften ihr Recht laut Art. 21 des Staatsvertrages 1 wahrnehmen können.

8. Wir betrachten es als unverantwortlich, dass Befehle und Weisungen ergehen, ohne klare Aussagen zur praktischen Bewältigung dieser Entschlüsse aus der Sicht der sozialen Abfederung.

9. Bei den Maßnahmen zur Strukturveränderung, Abrüstung und Konversion ist die Spezifik bestimmter Altersbereiche zu beachten.

Tribüne, Fr. 20.08.1990

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