- Wir sind für eine unabhängige Gewerkschaft, die für alle Kollegen/Kolleginnen offen ist, unabhängig von ihrer Weltanschauung und ihrer Parteizugehörigkeit. Das heisst, dass die Satzung des FDGB und die zu erarbeitende Satzung der IG-Metall keinerlei Festlegungen enthalten darf, an die sich Kollegen stoßen könnten, wie z. B. Verteidigung des Volkseigentums.
- Wir sind gegen Aufstellung von Kandidaten durch den FDGB für alle Volksvertretungen.
- Wir fordern Offenlegung der Finanzen des FDGB vom Bundesvorstand bis zu den Kreisvorständen herab und Bekanntgabe des bisherigen Verwendungszweckes. Dazu gehört auch die Bekanntgabe der bisherigen personellen Stärke und ihr Verantwortungsbereich der hauptamtlichen Mitarbeiter auf allen Ebenen.
- Wir fordern vom Sonderkongress des FDGB eine eindeutige Richtlinie für die weitere finanzpolitische Arbeit in den Betrieben und Festlegungen für die zukünftige Beitragskassierung mittels Abrechnung. In diesem Zusammenhang fordern wir eine Finanzautonomie der IG Metall.
- Wir fordern vom Sonderkongress eine Abrechnung und Offenlegung der bisherigen Arbeit des alten Bundesvorstandes, eine eindeutige Schuldzuweisung und eine Erklärung der ehemaligen Funktionäre über den Anteil ihrer Schuld, über ihren angerichteten ökonomischen und ideellen Schaden sowie eine Entschuldigung bei den Mitgliedern.
- Wir fordern eine grundlegende Neubewertung der unterschiedlichen Tätigkeiten in Maschinenbaubetrieben und, im Metallgewerbe und Herstellung richtiger Relationen der Entlohnung der einzelnen Beschäftigungsgruppen untereinander, das heisst zwischen ungelernten Arbeitskräften, Facharbeitern, hochspezialisierten Facharbeitern, Meistern, Ingenieuren und leitenden Mitarbeitern.
- Wir fordern gleiche Besteuerung aller Beschäftigten der IG Metall ab 1.6.1990. Wir fordern einen Beschluss durch den Sonderkongress, zur Tarifautonomie der IG Metall.
- Wir fordern die Herausnehme der SV aus dem Verantwortungsbereich des FDGB. Die Probleme des Arbeitsschutzes müssen unter der Kontrolle der Gewerkschaft verbleiben.
- Die 40-Stunden-Arbeitswoche ist entsprechend der ökonomischen Situation eines jeden Betriebes differenziert, sofort, jedoch spätestens bis 31.12.1991 überall einzuführen.